ACHTUNG: Neue Abmahnungen rs reisen & schlafen GmbH durch Joachim Pollack
Rechtsanwalt Joachim Pollack aus Leipzig spricht für die rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg weitere Abmahnungen aus. Soeben wurde mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH gegenüber einem kleinen Reisebüro vorgelegt. Zwischen Februar und Mai dieses Jahres waren bereits 40 Abmahnungen der Hamburger Gesellschaft in meinem Büro eingegangen. Diesmal geht es um einen Link zur Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission, auch OS-Plattform oder OS-Link genannt, der auf der Webseite des abgemahnten Reisebüros fehlen würde. Die Abmahnung kam per Einwurf-Einschreiben. Der Abgemahnte soll binnen einer Frist von zwei Wochen eine Unterlassungserklärung abgeben und 571,44 € Abmahnkosten an RA Pollack entrichten.
Zweifel an konkretem Wettbewerbsverhältnis
Die bisher von mir bearbeiteten 40 rs reisen & schlafen Abmahnungen haben erhebliche Zweifel hervorgerufen, dass rs reisen & schlafen GmbH tatsächlich Dienstleistungen im Bereich Reisen, Hotels, Ferienunterkünfte etc. anbietet. Nur dann würde das für eine Abmahnung erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis zu den Abgemahnten bestehen. Nur dann könnte RA Pollack für seine Mandantin rechtmäßig abmahnen. Besuche bei der angegebenen Geschäftsadresse am vornehmen Hamburger Ballindamm blieben ergebnislos. Außer einem Firmenschild konnte dort kein Geschäftsbetrieb angetroffen werden. Auch Buchungsanfragen bei der rs reisen & schlafen GmbH verliefen im Sande und blieben unbeantwortet.
Unterlassungserklärung und Abmahnkosten vom Abmahner gefordert
Rechtsanwalt Pollack beanstandet für seine Mandantin, dass entgegen Artikel 14 der EU-Verordnung 524/2013 kein Link zur OS-Plattform der EU-Kommission auf der Webseite des Abgemahnten vorhanden wäre. Sinn und Zweck dieses Links wäre es, dem Verbraucher eine schnelle und faire außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen. Das OLG Hamm hätte diese Verpflichtung mit Urteil vom 3.8.2017 bestätigt. Eine ausdrückliche Buchungsmöglichkeit über die Webseite sei für die Verpflichtung nicht erforderlich, so Pollack. Der fehlende Link würde zu einem Wettbewerbsverstoß nach § 3a UWG und damit zu einem Unterlassungsanspruch der rs reisen & schlafen GmbH führen. Der Abgemahnte müsse binnen einer Frist von zwei Wochen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Der Streitwert würde 6.000,00 € betragen. Daraus würde sich eine Kostenerstattungspflicht des Abgemahnten in Höhe von 571,44 € ergeben.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung-Einschreiben von rs reisen & schlafen GmbH erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von rs reisen & schlafen GmbH wegen fehlenden Links zur OS-Plattform erhalten? Oder wegen angeblich fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)? Sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 571,44 € erstatten? Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst, auch wenn es nach Rechtsmissbrauch aussieht. Vermeiden Sie, die gesetzte Frist zu missachten und damit in einen teuren Rechtsstreit verwickelt zu werden. Ich kenne den Abmahner aus über 40 Mandaten allein in diesem Jahr und stehe den Abgemahnten bundesweit mit Rat und Tat zur Seite. Meine Ersteinschätzung ist für die Abgemahnten kostenfrei.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.