Rechtsanwalt Joachim Pollack aus Leipzig spricht für die rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg weitere Abmahnungen aus. Soeben wurde mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH gegenüber einem kleinen Reisebüro vorgelegt. Zwischen Februar und Mai dieses Jahres waren bereits 40 Abmahnungen der Hamburger Gesellschaft in meinem Büro eingegangen. Diesmal geht es um einen Link zur Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission, auch OS-Plattform oder OS-Link genannt, der auf der Webseite des abgemahnten Reisebüros fehlen würde. Die Abmahnung kam per Einwurf-Einschreiben. Der Abgemahnte soll binnen einer Frist von zwei Wochen eine Unterlassungserklärung abgeben und 571,44 € Abmahnkosten an RA Pollack entrichten.
Zweifel an konkretem Wettbewerbsverhältnis
Die bisher von mir bearbeiteten 40 rs reisen & schlafen Abmahnungen haben erhebliche Zweifel hervorgerufen, dass rs reisen & schlafen GmbH tatsächlich Dienstleistungen im Bereich Reisen, Hotels, Ferienunterkünfte etc. anbietet. Nur dann würde das für eine Abmahnung erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis zu den Abgemahnten bestehen. Nur dann könnte RA Pollack für seine Mandantin rechtmäßig abmahnen. Besuche bei der angegebenen Geschäftsadresse am vornehmen Hamburger Ballindamm blieben ergebnislos. Außer einem Firmenschild konnte dort kein Geschäftsbetrieb angetroffen werden. Auch Buchungsanfragen bei der rs reisen & schlafen GmbH verliefen im Sande und blieben unbeantwortet.
Unterlassungserklärung und Abmahnkosten vom Abmahner gefordert
Rechtsanwalt Pollack beanstandet für seine Mandantin, dass entgegen Artikel 14 der EU-Verordnung 524/2013 kein Link zur OS-Plattform der EU-Kommission auf der Webseite des Abgemahnten vorhanden wäre. Sinn und Zweck dieses Links wäre es, dem Verbraucher eine schnelle und faire außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen. Das OLG Hamm hätte diese Verpflichtung mit Urteil vom 3.8.2017 bestätigt. Eine ausdrückliche Buchungsmöglichkeit über die Webseite sei für die Verpflichtung nicht erforderlich, so Pollack. Der fehlende Link würde zu einem Wettbewerbsverstoß nach § 3a UWG und damit zu einem Unterlassungsanspruch der rs reisen & schlafen GmbH führen. Der Abgemahnte müsse binnen einer Frist von zwei Wochen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Der Streitwert würde 6.000,00 € betragen. Daraus würde sich eine Kostenerstattungspflicht des Abgemahnten in Höhe von 571,44 € ergeben.
Abmahnung-Einschreiben von rs reisen & schlafen GmbH erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von rs reisen & schlafen GmbH wegen fehlenden Links zur OS-Plattform erhalten? Oder wegen angeblich fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)? Sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 571,44 € erstatten? Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst, auch wenn es nach Rechtsmissbrauch aussieht. Vermeiden Sie, die gesetzte Frist zu missachten und damit in einen teuren Rechtsstreit verwickelt zu werden. Ich kenne den Abmahner aus über 40 Mandaten allein in diesem Jahr und stehe den Abgemahnten bundesweit mit Rat und Tat zur Seite. Meine Ersteinschätzung ist für die Abgemahnten kostenfrei. Die Abgemahnten erreichen mich telefonisch unter 0261 / 96096940 oder per E-Mail unter info @ it-anwalt-kanzlei.de (ohne Leerzeichen).
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner