Professionelle Arbeitsverträge vom Anwalt

Wir erstellen provisionsbasierte Arbeitsverträge für Ihre Vertriebsmitarbeiter.

Arbeitsvertrag mit Provisionsanteil für Vertriebsmitarbeiter erstellen lassen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert in der Anfertigung von Arbeitsverträgen mit einem Provisionsvergütungsanteil. Viele Unternehmen setzten heutzutage auf flexible Vergütungsmodelle für ihre Vertriebsmitarbeiter. Das ist grundsätzlich sinnvoll und auch fair. Die Vertriebsmitarbeiter erhalten ein fixe Grundvergütung und eine prozentuale Beteiligung an dem von Ihnen erzielten Umsatz. Ein motivierter Vertriebler ist für ein Unternehmen meist Gold wert. Je höher sein Provisionsanteil, desto mehr Umsatz hat das Unternehmen durch die Tätigkeit des Mitarbeiters erzielt. Die vielzitierte Win-Win-Situation also. Umfassend zu klären ist, in welchen Fällen Provisionen für den Mitarbeiter in welcher Höhe entstehen.

Hat der Vertriebsmitarbeiter den Kunden abgeschlossen, bedeutet dies noch nicht, dass der Kaufpreis oder die Vergütung bereits beim Unternehmen wäre. Die Provision sollte erst entstehen, wenn auch dem Unternehmen tatsächlich Geld zugeflossen ist. Ansonsten wäre das Risiko ungerecht und einseitig verteilt. Häufig nicht bedacht werden Konstellationen, in denen das Unternehmen dem Kunden den Kaufpreis/Vergütung wieder zurückzahlen muss, etwas nach einem Widerruf, einem Rücktritt oder der Kündigung eines Dienstvertrags. Auch dieses Risiko sollte fair zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags verteilt werden. Mit anderen Worten: Fließt Geld an den Kunden des Unternehmens zurück, sollten auch vom Mitarbeiter bereits vereinnahmte Provisionen ans Unternehmen zurückfließen oder zumindest verrechnet werden.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit Vertriebsmitarbeiter vereinbaren?

Kein Unternehmer möchte, dass gute Vertriebler zur Konkurrenz abwandern. Häufig werden wir daher nach den Möglichkeiten gefragt, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Vertriebsmitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren. Dies ist grundsätzlich möglich, muss aber dem Mitarbeiter finanziell kompensiert werden. Die Zahlung der Kompensation ist dabei grundsätzlich auch im Vorhinein möglich und kann Bestandteil eines fein austarierten Provisionsvergütungsmodells sein.

Provisionsansprüche auch nach Ende des Arbeitsvertrags?

Ein häufiger Streitpunkt zwischen ehemaligen Parteien eines Arbeitsvertrags ist das Entstehen von Provisionsansprüchen nach Beendigung des Arbeitsvertrags. Zum Beispiel, wenn der Vertragsschluss mit dem Kunden durch den Vertriebler erfolgte und die Zahlung teilweise oder ganz erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Unternehmen eingeht. Häufig bekommen ehemalige Arbeitnehmer hier vor dem Arbeitsgericht recht. Zur Vermeidung kostspieliger Missverständnisse bedarf es  daher auch insoweit klarer Regelungen innerhalb des Arbeitsvertrags.

Sollten Sie Interesse an der Erstellung eines Arbeitsvertrags für Vertriebsmitarbeiter haben, sprechen Sie uns gerne an.

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