Baker McKenzie: Schon wieder Abmahnung für Calvin Klein
Meiner Kanzlei liegen mehrere markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Baker McKenzie aus Frankfurt am Main vor. Auftraggeberin der Abmahnungen ist die Calvin Klein Trademark Trust, ansässig in Delaware, USA. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, gefälschte CK-Boxershorts über eBay vertrieben zu haben. Ein Testkauf hätte eindeutig ergeben, dass es sich um Fälschungen handeln würde. Das Calvin Klein Label und die Verpackung würden nicht mit den in Verkehr gebrachten Originalen übereinstimmen. Es werden auf dieser Grundlage diverse Ansprüche gegen die Abgemahnten geltend gemacht.
Testkäufer erwerben Boxershorts bei eBay
Der Sachbearbeiter der Abmahnung, Dr. Michael Fammler, trägt vor, dass ein Testkauf über 21,80 € zuzüglich Versandkosten in Höhe von 15,99 € beim Abgemahnten über ebay erfolgt wäre. Weitere Angaben zum Testkauf werden nicht gemacht. Insbesondere nicht Datum, eBay-Artikelnummer oder gar Name des Testkäufers. Durch dieses nicht genehmigte Inverkehrbringen würde der Abgemahnte die Markenrechte von Calvin Klein verletzen, § 14 MarkenG. Die Kennzeichenverletzung könne auch strafrechtliche Konsequenzen haben, § 143 MarkenG. Calvin Klein stünden daher Ansprüche zu, die auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Vernichtung, Schadensersatz und Kostenerstattung gerichtet sind. Es soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Richtig bitter wird es für die Abgemahnten in Bezug auf die Abmahnkosten. Hier legen BakerMcKenzie einen Streitwert von üppigen 250.000,00 € zugrunde. Daraus würde sich eine zu erstattende Abmahnpauschale in Höhe von 2.948,90 € ableiten.
Haftungsfalle eBay
Als Abgemahnter sitzt man bei Verstößen, die sich auf der Plattform eBay ereignen, in einer Haftungsfalle. Man ist nämlich grundsätzlich auch verpflichtet, bereits beendete Angebote gänzlich löschen zu lassen. Wer das nicht weiß und gegen eine ohne Einschränkung abgegebene Unterlassungserklärung damit verstößt, wird teuer zur Kasse gebeten werden. Vertragsstrafen werden dann fällig. Hier kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen. Die Frage ob überhaupt und gegebenenfalls wie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, stellt sich damit gerade auch bei Calvin Klein Abmahnungen.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung Baker McKenzie erhalten – was ist zu tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Baker McKenzie im Auftrag von Calvin Klein oder eines anderen Abmahners erhalten? Sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben und eine hohe Abmahngebühr abdrücken? Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst und beachten die Ihnen gesetzten Fristen. Ich kenne den Abmahner und habe bereits gegen ihn vertreten. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und profitieren Sie von meiner Erfahrung. Ihre Erstberatung ist völlig kostenfrei.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.