Meiner Kanzlei liegen mehrere markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Baker McKenzie aus Frankfurt am Main vor. Auftraggeberin der Abmahnungen ist die Calvin Klein Trademark Trust, ansässig in Delaware, USA. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, gefälschte CK-Boxershorts über eBay vertrieben zu haben. Ein Testkauf hätte eindeutig ergeben, dass es sich um Fälschungen handeln würde. Das Calvin Klein Label und die Verpackung würden nicht mit den in Verkehr gebrachten Originalen übereinstimmen. Es werden auf dieser Grundlage diverse Ansprüche gegen die Abgemahnten geltend gemacht.
Testkäufer erwerben Boxershorts bei eBay
Der Sachbearbeiter der Abmahnung, Dr. Michael Fammler, trägt vor, dass ein Testkauf über 21,80 € zuzüglich Versandkosten in Höhe von 15,99 € beim Abgemahnten über ebay erfolgt wäre. Weitere Angaben zum Testkauf werden nicht gemacht. Insbesondere nicht Datum, eBay-Artikelnummer oder gar Name des Testkäufers. Durch dieses nicht genehmigte Inverkehrbringen würde der Abgemahnte die Markenrechte von Calvin Klein verletzen, § 14 MarkenG. Die Kennzeichenverletzung könne auch strafrechtliche Konsequenzen haben, § 143 MarkenG. Calvin Klein stünden daher Ansprüche zu, die auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Vernichtung, Schadensersatz und Kostenerstattung gerichtet sind. Es soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Richtig bitter wird es für die Abgemahnten in Bezug auf die Abmahnkosten. Hier legen BakerMcKenzie einen Streitwert von üppigen 250.000,00 € zugrunde. Daraus würde sich eine zu erstattende Abmahnpauschale in Höhe von 2.948,90 € ableiten.
Haftungsfalle eBay
Als Abgemahnter sitzt man bei Verstößen, die sich auf der Plattform eBay ereignen, in einer Haftungsfalle. Man ist nämlich grundsätzlich auch verpflichtet, bereits beendete Angebote gänzlich löschen zu lassen. Wer das nicht weiß und gegen eine ohne Einschränkung abgegebene Unterlassungserklärung damit verstößt, wird teuer zur Kasse gebeten werden. Vertragsstrafen werden dann fällig. Hier kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen. Die Frage ob überhaupt und gegebenenfalls wie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, stellt sich damit gerade auch bei Calvin Klein Abmahnungen.
Abmahnung Baker McKenzie erhalten – was ist zu tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Baker McKenzie im Auftrag von Calvin Klein oder eines anderen Abmahners erhalten? Sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben und eine hohe Abmahngebühr abdrücken? Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst und beachten die Ihnen gesetzten Fristen. Ich kenne den Abmahner und habe bereits gegen ihn vertreten. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und profitieren Sie von meiner Erfahrung. Ihre Erstberatung ist völlig kostenfrei.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner