CSR-Kanzlei Abmahnung abwehren

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Urheberrecht: CSR-Kanzlei mahnt ab für PMG Entertainment Limited

Unserer Kanzlei sind urheberrechtliche Abmahnungen der Firma PMG Entertainment Limited vorgelegt worden. Die Abmahnungen werden ausgesprochen durch CSR-Kanzlei aus Karlsruhe.

In den hier vorliegenden Abmahnungen wird behauptet, dass urheberrechtlich geschützte Erotikfilme auf der P2P-Tauschbörse BitTorrent verbreitet, also anderen Nutzern ungenehmigt zum Download angeboten worden wären.

Eine „Spezialsoftware“ IP-Adresse und Timestamp ermittelt. Die eingesetzte Software sei zuverlässig und würde ausnahmslos korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise dokumentieren, so CSR.

Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag von 835,80 Euro an den Abmahner zu entrichten. Der vorgenannte Betrag teilt sich auf in urheberrechtlichen Schadensersatz sowie in angeblich entstandene Anwaltskosten, auch Aufwendungsersatz genannt. Sollten die Ansprüche von PMG Entertainment nicht erfüllt werden, stellt die CSR-Kanzlei den Abgemahnten eine gerichtliche Auseinandersetzung in Aussicht.

Nicht der Download wird abgemahnt, sondern das Anbieten eines Filmes

Immer wieder sind unsere Mandanten der Meinung, dass der Download eines Erotikfilms Gegenstand der Abmahnung wäre. Dies ist aber unzutreffend. Die von den Abmahnern eingesetzte Software dokumentiert das Anbieten von Erotikfilmen in P2P-Tauschbörsen. Zwar kann auch der Download selbst eine urheberrechtlich geschützte und damit unzulässige Vervielfältigungshandlung im Sinne des § 16 UrhG darstellen, jedoch können die Abmahner kaum nennenswerten Schadensersatz für einen Download in Ansatz bringen.

Deutlich lukrativer ist die Abmahnung des Anbietens eines entsprechenden Filmes, da entsprechende Lizenzen regelmäßig deutlich teurer sind und im Wege der Lizenzanalogie von den Abmahnern nach § 97 Abs. 2 UrhG beansprucht werden. In den hier vorliegenden Fällen beansprucht der Abmahner einen Schadensersatz von 600,00 Euro.

Im Abmahnschreiben wird insoweit von einem „symbolischen Betrag“ gesprochen. In den hier vorliegenden Abmahnungen rechnet CSR die von den Abgemahnten zu erstattenden Kosten wie folgt aus:

Vorteile einer anwaltlichen Beratung

Schnelle Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.

Legitimität prüfen lassen
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Haftungsrisiken vermeiden
Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Optimierung der Unterlassungs­erklärung
Wir modifizieren die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.

Kommunikation mit dem Gegner
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Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und führen bei Bedarf Vergleichsverhandlungen.

Auch Abmahnung von CSR-Kanzlei erhalten? Reagieren Sie richtig

KLÄNER Rechtsanwälte haben vielen Abgemahnten in vergleichbaren Fällen bisher helfen können, entweder gar nichts an die Abmahner zu bezahlen, oder nur einen deutlich reduzierten Betrag.

Lassen Sie sich auf gar keinen Fall unter Druck setzen. Es spielt auch keine Rolle, ob hier ein Erotikfilm abgemahnt wird oder ein herkömmlicher Film. Dennoch erzeugen derartige Abmahnungen bei manchen Mandanten spürbar Unbehagen. Man möchte derartige Post nicht mehr nach Hause bekommen.

Im vergangenen Jahr berichteten BILD, RTL und Sat.1 über eine abgemahnte Mandantin, der es mit unserer Hilfe gelungen ist, die Abmahnung eines Hamburger Abmahnanwalts vollständig abzuwehren. Ob dies auch in Ihrem Fall möglich ist, kann gerne in einem für Sie kostenfreien Erstgespräch von uns analysiert werden.

Bitte beachten Sie aber stets die vom Abmahner gesetzte Frist, auch wenn Sie meinen, dass diese unverhältnismäßig kurz wäre. Optimalerweise schicken Sie uns die zu prüfende Abmahnung innerhalb der Ihnen vom Abmahner gesetzten Frist. Profitieren Sie dabei von unserer Erfahrung aus tausenden Abmahnfällen.

KLÄNER Rechtsanwälte unterstützen die Abgemahnten bereits seit 2012. Nehmen Sie für ein kostenfreies Erstgespräch Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns, Sie bald kennenzulernen und Ihnen zu helfen.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Wir prüfen die Abmahnung und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.

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So reagieren Sie richtig

Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungs­erklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungs­erklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen Fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „so viel“ Unterlassungs­erklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungs­erklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungs­erklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen. Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungs­erklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungs­erklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht so viel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungs­erklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungs­erklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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