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Datenschutzerklärung vom Anwalt erstellen lassen
Jede Webseite, ob zu geschäftlichen oder zu privaten Zwecken, benötigt eine Datenschutzerklärung. Rechtsgrundlage dafür ist § 13 Telemediengesetz (TMG) sowie Art. 12, 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die nach diesen Vorschriften erforderlichen Informationen müssen dauerhaft und transparent vom Webseitenbetreiber vorgehalten werden.
Was kann passieren, wenn ich keine Datenschutzerklärung habe?
Unter juristischen Aspekten kann die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, meist der Landesdatenschutzbeauftragte, einen Verstoß gegen die oben genannten Vorschriften des DSGVO und dem Betreiber eine entsprechende Weisung erteilen. Wird der Webseitenbetreiber daraufhin nicht tätig, kann die Behörde ein Ordnungswidrigkeiten Verfahren anstrengen und schlimmstenfalls sogar ein Bußgeld gegen den Seitenbetreiber verhängen. Die Bedingungen über die Verhängung von Geldbußen sind in Art. 83 DSGVO ausdrücklich geregelt.
Aber nicht nur im öffentlichen Recht, sondern auch im Privatrecht kann Ungemach drohen, wenn die Datenschutzerklärung der jeweiligen Webseite nicht vorhanden, unvollständig oder inhaltlich falsch ist. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telemediengesetzes und der Datenschutzgrundverordnung sind sogenannte Marktverhaltensregelungen, bei Nichteinhaltung also von einem Mitbewerber oder einem Verband abmahnbar. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 13 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zwar haben Mitbewerber zunächst insoweit nur einen Unterlassungsanspruch und keinen Kostenerstattungsanspruch für eine entsprechende Abmahnung. Vor Gericht entstehen in einem möglichen Verfahren dennoch Kosten. Meist betragen die Streitwerte im Wettbewerbsrecht nicht unter 20.000,00 Euro, so dass sich bereits in der ersten Instanz erhebliche Kosten auftürmen können.
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Vertrauen und Reputation Ihres Unternehmens
Viele Kunden sind für das Thema Datenschutz sensibel geworden. Eine offensichtlich fehlerhafte oder falsche Datenschutzerklärung auf Ihrer Unternehmenswebseite kann damit auch zu einer negativen Außenwirkung für Ihr Unternehmen führen. Wie viel Vertrauen kann man in einen Geschäftspartner haben, dem es noch nicht mal gelingt, öffentlich einsehbare Rechtstexte fehlerfrei vorzuhalten?
Warum Sie kostenlosen Datenschutzgeneratoren nicht vertrauen sollten
Der Autor dieses Artikels kennt mehrere Datenschutzgeneratoren, die mit einer Nutzungsbedingung versehen sind, wonach der Anbieter im Falle von Abmahnungen oder Klagen wegen falscher oder fehlerhafter Datenschutzerklärung keine Haftung übernehmen möchte. Wir halten das für widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Wer ein entsprechendes Angebot am Markt platziert, sollte dafür im Fall der Inanspruchnahme der Benutzer dann auch Verantwortung übernehmen. Vor diesem Hintergrund sehen viele unserer Mandanten von diesen wohl nur vordergründig kostenfreien Angeboten ab und beauftragen unsere Kanzlei mit der Erstellung einer individuellen Datenschutzerklärung. Diese bieten wir zum transparenten Festpreis an.
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