Immobilienmakler aufgepasst: Abmahnung der Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter wegen Provenexpert

Wichtige Tipps und Regeln

Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.

Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​

Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.

Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.

Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

Meiner Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter aus Köln für die Salesworker.com GmbH vor. Abgemahnt wird ein Immobilienmakler wegen vermeintlich irreführender Verwendung des Siegels „Provenexpert“. Die Salesworker.com GmbH würde über das Internet unter der URL www.123immobilie-verkaufen.de ein Portal rund um das Verkaufen von Immobilien betreiben. Unter anderem würden dort auch Immobilienmakler vermittelt werden, wofür wiederum eine Provision an die Salesworker.com GmbH fällig werden würde.

 

Proven Expert – ist die Verwendung des Prüfsiegels unlauterer Wettbewerb?

Die Internetplattform Proven Expert erfreut sich großer Beliebtheit. Über sie ist den angemeldeten Teilnehmern eine Art Bewertungsmanagement möglich. An mehreren Stellen im Internet vergebene Nutzerbewertungen über ein Unternehmen werden hier gebündelt. Der Bewertete erhält von Proven Expert ein Siegel mit einer Gesamtnote und den durchschnittlich vergebenen Sternen. Dieses Siegel kann der Bewertete auf seiner eigenen Webseite einbinden. Auch der Autor dieses Textes nimmt die Dienste von Proven Expert in Anspruch und benutzt das vergebene Siegel. Besucher der jeweiligen Webseite bekommen auf diese Art und Weise einen schnellen Überblick über bereits an anderer Stelle veröffentliche Bewertungen. An und für sich ein nützlicher Vorgang, der Transparenz schafft. Was also soll daran rechtswidrig sein?

 

Kein geprüfter Experte eines Branchenverbands oder einer Zertifizierungsstelle?

Die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter vertritt für ihre Mandantin die Auffassung, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen durch das Proven Expert Siegel die Fehlvorstellung erregt werden würde, dass der Bewertete ein „geprüfter Experte“ einer unabhängigen Institution sei und die geprüfte Leistung eine besonders hochwertige wäre. Dabei hätte ein Test oder eine Zertifizierung der Leistung des Siegelträgers überhaupt nicht stattgefunden. Die angesprochenen Verbraucher würden auch nicht durchschauen, dass das Prüfsiegel „Proven Expert“ allein auf Kundenbewertungen beruhen würde – und nicht von einer neutralen Prüfstelle vergeben wird. Eine Prüfung der Qualität der Leistungserbringung sei überhaupt nicht erfolgt. Der abgemahnte Immobilienmakler würde unter anderem gegen § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UWG verstoßen.

 

Strafbewehrte Unterlassungserklärung und Auskunftsanspruch

Vom abgemahnten Makler wird wegen dieser vermeintlichen Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese liegt der Abmahnung gleich bei. Darüber hinaus verlangt die Abmahnerin Auskunft über das Ausmaß der bisher erfolgten Verletzungshandlungen. Dieser behauptete Auskunftsanspruch dient offensichtlich der Vorbereitung von weiteren Schadensersatzansprüchen. Eine entsprechende Verpflichtung soll der abgemahnte Makler nämlich im Wege der vorbereiteten Unterlassungserklärung gleich mit eingehen.

 

Wie reagieren auf eine Abmahnung wegen Einbindung des „Proven Expert“ Siegels?

Zunächst einmal ist Ruhe zu bewahren. Auf keinen Fall sollte voreilig eine so weitreichende Unterlassungserklärung abgegeben werden, wie diejenige, die der Abmahnung der Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter aus Köln beiliegt. Im vorliegenden Fall habe ich erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung. Zum einen wird nach Klick auf das „Provenexpert“ – Siegel sehr genau ausgewiesen und dargestellt, welche Bewertungen der Siegelvergabe zugrunde liegen. Insbesondere sind dort sämtliche Portale und weitere öffentliche Profile des Bewerteten im Internet transparent verlinkt. Meines Erachtens wird an dieser Stelle Transparenz geschaffen.

Darüber hinaus sind auch die Marktteilnehmer, insbesondere Verbraucher, anno 2018 nicht dumm. Sie erwarten nicht, dass ein Branchenverband oder eine neutrale Zertifizierungsstelle das „Proven Expert“ – Siegel vergibt und es sich tatsächlich um einen in diesem engen Sinne „geprüften Experten“ handelt. Der Verbraucher versteht, dass hier verschiedene Bewertungen aus dem Internet gebündelt und deutlich sichtbar dargestellt werden. Die Art und Weise der Darstellung auf Proven Expert ist ihm damit sogar noch nützlich. Wie ich aus zuverlässiger Quelle erfahren konnte, handelt es sich bei der hier besprochenen Abmahnung um keinen Einzelfall. Dem Maklerverband IVD seien bereits knapp 20 entsprechende Abmahnungen bekannt. Wenn auch Sie Makler sind und eine Abmahnung der Salesworker.com GmbH oder der Kanzlei Scheuermann Wester Strittmatter aus Köln erhalten haben sollten, helfe ich Ihnen gerne schnell, unkompliziert und bundesweit. Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

 

Herzlichen Dank an Herrn Rudolf Koch für die Mitwirkung zu diesem Artikel.

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Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung

Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.

Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.

Nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung

Wir kennen den Abmahner. Senden Sie uns Ihre Abmahnung. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.

Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonstwie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen.

Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstealltion gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.

Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.

Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

  • Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
  • Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
  • Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
  • Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein

Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte.

Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden. Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.

Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?

Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.

Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden.

Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von  Frommer Legal Abmahnopfern.

Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.

Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang.

Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren.

Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.

Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz.

Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen.

Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt.

Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

„Wir kennen den Abmahner. Profitieren Sie von unserer Erfahrung“

Rechtsanwalt Tobias Kläner
Tobias Kläner
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