Impressum vom Anwalt erstellen lassen
Viele unserer Mandanten verzichten bewusst auf am Markt befindliche Impressumsgeneratoren und beauftragen uns mit der Erstellung einer individuellen Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Digitales-Dienste-Gesetz (DDG, vormals TMG) sowie § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV).
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum stellt auch 2025 einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar und kann zudem ein Bußgeld nach sich ziehen. Bereits kleinere formale Fehler, unvollständige Angaben oder veraltete Daten genügen, um Abmahnungen zu begründen. Neben den rechtlichen Risiken wirkt sich ein unprofessionelles Impressum auch negativ auf die Außenwahrnehmung Ihres Unternehmens aus.
Warum Impressumsgeneratoren oft nicht genügen
Bei diversen Anbietern entsprechender Generatoren findet sich in den Nutzungsbedingungen häufig der Hinweis, dass keine Haftung für ein fehlerhaftes Impressum übernommen wird. Das bedeutet in der Praxis: Mögliche Fehler und die daraus resultierende Haftung werden auf den Nutzer verlagert. Vor diesem Hintergrund verzichten viele Mandanten auf diese vermeintlich kostenfreien Angebote und entscheiden sich für eine rechtssichere Erstellung durch unsere Kanzlei.
Individuelle Erstellung zum Festpreis
Wenn Sie uns mit der Erstellung eines Impressums für Ihre Unternehmenswebseite beauftragen, bieten wir diese Dienstleistung zu einem Festpreis von 250 Euro netto an – ohne weitere versteckte Kosten. Ihr Impressum wird von spezialisierten Rechtsanwälten individuell erstellt und meist innerhalb weniger Werktage bereitgestellt.
Rechtliche Sicherheit und positive Außenwirkung
Die Rechtsprechung zeigt, dass bereits geringfügige Abweichungen von den gesetzlichen Pflichtangaben zu Abmahnungen führen können. Unvollständige Angaben zur ladungsfähigen Anschrift, unklare Verantwortlichkeitsangaben oder veraltete Daten können kostspielige Folgen haben. Ein korrektes Impressum signalisiert Seriosität und Rechtskonformität – ein wichtiger Faktor für das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Behörden.
Mögliche Folgen einer fehlerhaften Anbieterkennzeichnung
Ein fehlerhaftes Impressum kann neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen auch behördliche Maßnahmen nach sich ziehen. Bei andauernden Verstößen besteht zudem das Risiko verwaltungsrechtlicher Anordnungen oder Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. In gerichtlichen Auseinandersetzungen kann ein mangelhaftes Impressum Ihre Rechtsposition schwächen und Ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Rechtssichere Anbieterkennzeichnung nach aktueller Gesetzeslage
- Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung
- Erstellung durch spezialisierte Rechtsanwälte
- Transparentes Festpreisangebot
- Schnelle Bearbeitung
Kontaktieren Sie uns für eine rechtssichere, professionelle Impressumsgestaltung – damit Sie Abmahnungen und Imageschäden zuverlässig vermeiden.
