Ein fehlerhaftes Impressum ist abmahnfähig

Individuelles Impressum für Webseiten vom Anwalt. Gehen Sie auf Nummer sicher.

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Impressum vom Anwalt erstellen lassen

Viele unserer Mandanten vertrauen nicht den am Markt befindlichen Impressumsgeneratoren und beauftragen uns mit der Erstellung der hinreichenden Anbieterkennzeichnung nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Ein fehlendes oder auch ein falsches Impressum ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß und entfaltet außerdem eine negative Außenwirkung. 

Bemerkenswert bei diversen Anbietern entsprechender Generatoren ist die häufig gesehene Nutzungsbedingung, dass der Anbieter des Generators nicht für ein fehlerhaftes Impressum haften möchte. Offensichtlich werden Fehler und damit die Haftung des Nutzers gleich mit einkalkuliert. Was einen wiederum zu der Frage der Sinnhaftigkeit entsprechender Generatoren bringt, die an dieser Stelle aber nicht beantwortet werden muss.

Wenn Sie unsere Kanzlei mit der Erstellung eines Impressums für Ihre Unternehmenswebseite beauftragen möchten, bieten wir Ihnen diese Dienstleistung zu einem Preis von 250,00 Euro netto pauschal an. Ohne weitere versteckte Kosten. 

Die Anbieterkennzeichnung wird von unseren spezialisierten Rechtsanwälten individuell erstellt. Sie erhalten das Impressum meist schon binnen weniger Werktage zur Verfügung gestellt. 

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