Viele Mandanten legen uns dieser Tage Inkasso-Schreiben einer Burgschild GmbH aus Offenbach am Main vor. Jahre zuvor waren die Mandanten von der Digirights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin abgemahnt worden wegen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen. Zumeist wurde in diesem Zusammenhang von den Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch keine Zahlung an den damaligen Abmahner geleistet. KLÄNER Rechtsanwälte haben das Handelsregister abgefragt und recherchiert, dass ein Herr Walter Ludwig Horz Geschäftsführer von Burgschild Inkasso ist. Herr Ralf Reichert ist Prokurist der Gesellschaft.
Burgschild Inkasso sagt: Forderung ist nicht verjährt
Burgschild Inkasso weist in den Inkasso-Schreiben darauf hin, dass Schadensersatzansprüche wegen Urheberrecht noch nicht verjährt wären. Die vor Jahren geltend gemachte Forderung wäre überfällig und vom Empfänger des Inkasso-Schreibens mit Zinsen und weiterer Inkasso-Gebühren an Burgschild Inkasso zu bezahlen. Eine Zahlung an die Digirights Administration GmbH oder an Rechtsanwalt Daniel Sebastian käme nicht mehr in Betracht.
Automatisierte Schreiben ohne Unterschrift
Besonders auffällig an den Schreiben von Burgschild Inkasso ist, dass diese nicht unterschrieben sind und lediglich „mit freundlichen Grüßen – Burgschild Inkasso“ enden.
Die fehlende Unterschrift dürfte sich in der Masse der Inkasso-Schreiben erklären, die derzeit von Burgschild Inkasso versendet werden. Für den Fall der Nichtreaktion kündigt Burgschild Inkasso noch höhere Inkassogebühren an.
Wie sollte man auf ein Schreiben von Burgschild-Inkasso reagieren?
Wir empfinden es als unseriös, wenn Personen, die zuvor anwaltlich bereits vertreten waren, Jahre später durch ein Inkasso Büro erneut kontaktiert und unter Druck gesetzt werden. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Wenn die Forderung bereits zum Zeitpunkt der damaligen Abmahnung unbegründet war und zurückgewiesen wurde, spricht vieles dafür, dass sich daran nichts verändert hat. Bezeichnenderweise macht Burgschild Inkasso auch gar keine nennenswerten Rechtsausführungen. Sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, hilft unsere spezialisierte Kanzlei Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner