Inkassoschreiben der Burgschild GmbH
Viele Mandanten legen uns dieser Tage Inkasso-Schreiben einer Burgschild GmbH aus Offenbach am Main vor. Jahre zuvor waren die Mandanten von der Digirights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin abgemahnt worden wegen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen. Zumeist wurde in diesem Zusammenhang von den Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch keine Zahlung an den damaligen Abmahner geleistet. KLÄNER Rechtsanwälte haben das Handelsregister abgefragt und recherchiert, dass ein Herr Walter Ludwig Horz Geschäftsführer von Burgschild Inkasso ist. Herr Ralf Reichert ist Prokurist der Gesellschaft.
Burgschild Inkasso sagt: Forderung ist nicht verjährt
Burgschild Inkasso weist in den Inkasso-Schreiben darauf hin, dass Schadensersatzansprüche wegen Urheberrecht noch nicht verjährt wären. Die vor Jahren geltend gemachte Forderung wäre überfällig und vom Empfänger des Inkasso-Schreibens mit Zinsen und weiterer Inkasso-Gebühren an Burgschild Inkasso zu bezahlen. Eine Zahlung an die Digirights Administration GmbH oder an Rechtsanwalt Daniel Sebastian käme nicht mehr in Betracht.
Automatisierte Schreiben ohne Unterschrift
Besonders auffällig an den Schreiben von Burgschild Inkasso ist, dass diese nicht unterschrieben sind und lediglich „mit freundlichen Grüßen – Burgschild Inkasso“ enden.
Die fehlende Unterschrift dürfte sich in der Masse der Inkasso-Schreiben erklären, die derzeit von Burgschild Inkasso versendet werden. Für den Fall der Nichtreaktion kündigt Burgschild Inkasso noch höhere Inkassogebühren an.

Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Wie sollte man auf ein Schreiben von Burgschild-Inkasso reagieren?
Wir empfinden es als unseriös, wenn Personen, die zuvor anwaltlich bereits vertreten waren, Jahre später durch ein Inkasso Büro erneut kontaktiert und unter Druck gesetzt werden. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Wenn die Forderung bereits zum Zeitpunkt der damaligen Abmahnung unbegründet war und zurückgewiesen wurde, spricht vieles dafür, dass sich daran nichts verändert hat. Bezeichnenderweise macht Burgschild Inkasso auch gar keine nennenswerten Rechtsausführungen. Sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, hilft unsere spezialisierte Kanzlei Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.