Über die Abmahnwelle der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg durch Rechtsanwalt Joachim Pollack aus Leipzig hatte ich hier im Blog mehrfach berichtet. Auf ihrer eigenen Webseite berichtet die rs reisen & schlafen GmbH bereits über eine „Tochtergesellschaft“ im Bereich „schlafen“ mit dem Schwerpunkt auf Tagungshotels – die gn gute nacht GmbH. Die Gesellschaft verfüge bereits über eine „unbelastete Immobilie“, die nach einer ausführlichen Marktanalyse am Markt auftreten werde. Es handele sich dabei um ein Pilotprojekt als Beginn einer bundesweiten Expansion.
Ehemals PW Traveln UG (haftungsbeschränkt), nun gn gute nacht GmbH
Ein Blick ins Handelsregister bestätigt diese Angaben. Die ehemalige PW Traveln UG (haftungsbeschränkt) hat nach einer Kapitalerhöhung umfirmiert und ist seit dem 21.11.2017 als gn gute nacht GmbH im Handelsregister eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist momentan noch die Schulstraße 11 in 99958 Tonna. Geschäftsführerin ist Petra Wesche, die auch die Geschäfte der rs reisen & schlafen GmbH führt. Ob die gn gute nacht GmbH ähnlich abmahnaktiv am Markt auftreten wird wie ihre „Muttergesellschaft“, bleibt abzuwarten.
Was kann alles abgemahnt werden?
Von der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg sind folgende Abmahnthemen bekannt: Keine Datenschutzerklärung bzw. falsche Datenschutzerklärung, § 13 Telemediengesetz
Fehlendes bzw. falsches Impressum, § 5 Telemediengesetz (TMG)Pauschalierter Schadensersatz innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Nachweismöglichkeit, dass kein Schaden entstanden sei.
Verstöße wegen Nichtveröffentlichung von Bilanzen und Jahresabschlüssen, § 325 HGB.
Zumindest das Thema Datenschutzerklärung dürfte nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nicht mehr unmittelbar für Mitbewerber abmahnbar sein, was aber nicht heißen muss, dass keine diesbezüglichen Abmahnungen ausgesprochen werden. Die ersten Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die DS-GVO liegen vor. Sie dürften indes unberechtigt sein. Eine gerichtliche Klärung bleibt abzuwarten.
Wer kann alles abgemahnt werden?
Mögliche Abmahnungen der gn gute nacht GmbH könnten laut Handelsregister folgende Branchen / Berufszweige treffen:
Hotels und Hotels
Gasthöfe
Pensionen
Ferienunterkünfte und Beherbergungsstätten,
Erholungs- und Ferienheime
Ferienzentren, Ferienhäuser und Ferienwohnungen,
Jugendherbergen und Hütten
Campingplätzen sowie sonstigen Beherbergungsstätten und Privatquartiere Es gibt also durchaus Schnittmengen zu den abgemahnten Branchen der rs reisen & schlafen GmbH.
Welche Kosten entstehen durch eine Abmahnung?
Die rs reisen & schlafen GmbH verlangte von den Abgemahnten neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jeweils die Zahlung eines Betrags in Höhe von 1.171,67 €. Zugrunde gelegt wurde von Rechtsanwalt Joachim Pollack jeweils ein Streitwert in Höhe von 20.000,00 €. Ob sich etwaige Abmahnungen der gn gute nacht GmbH daran orientieren oder gar eine höhere Zahlung gefordert wird, bleibt ebenfalls abzuwarten.
Abmahnung von Rechtsanwalt Pollack für gn gute Nacht GmbH erhalten – was tun?
Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Joachim Pollack und/oder der gn gute Nacht GmbH erhalten haben sollten, sollten Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben und an den Abmahner zurücksenden. Dies könnte bei (auch unbeabsichtigten und unbekannten) Folgeverstößen gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Lassen Sie die Berechtigung der Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner und nehmen Kontakt zu mir auf: 0261 / 96096940. Ich helfe selbstverständlich bundesweit. Meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner