Jetzt auch Abmahnungen der gn gute nacht GmbH zu befürchten?

Wichtige Tipps und Regeln

Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.

Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​

Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.

Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.

Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

Über die Abmahnwelle der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg durch Rechtsanwalt Joachim Pollack aus Leipzig hatte ich hier im Blog mehrfach berichtet. Auf ihrer eigenen Webseite berichtet die rs reisen & schlafen GmbH bereits über eine „Tochtergesellschaft“ im Bereich „schlafen“ mit dem Schwerpunkt auf Tagungshotels – die gn gute nacht GmbH. Die Gesellschaft verfüge bereits über eine „unbelastete Immobilie“, die nach einer ausführlichen Marktanalyse am Markt auftreten werde. Es handele sich dabei um ein Pilotprojekt als Beginn einer bundesweiten Expansion.


Ehemals PW Traveln UG (haftungsbeschränkt), nun gn gute nacht GmbH

Ein Blick ins Handelsregister bestätigt diese Angaben. Die ehemalige PW Traveln UG (haftungsbeschränkt) hat nach einer Kapitalerhöhung umfirmiert und ist seit dem 21.11.2017 als gn gute nacht GmbH im Handelsregister eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist momentan noch die Schulstraße 11 in 99958 Tonna. Geschäftsführerin ist Petra Wesche, die auch die Geschäfte der rs reisen & schlafen GmbH führt. Ob die gn gute nacht GmbH ähnlich abmahnaktiv am Markt auftreten wird wie ihre „Muttergesellschaft“, bleibt abzuwarten.


Was kann alles abgemahnt werden?

Von der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg sind folgende Abmahnthemen bekannt: Keine Datenschutzerklärung bzw. falsche Datenschutzerklärung, § 13 Telemediengesetz
Fehlendes bzw. falsches Impressum, § 5 Telemediengesetz (TMG)Pauschalierter Schadensersatz innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Nachweismöglichkeit, dass kein Schaden entstanden sei.
Verstöße wegen Nichtveröffentlichung von Bilanzen und Jahresabschlüssen, § 325 HGB.
Zumindest das Thema Datenschutzerklärung dürfte nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nicht mehr unmittelbar für Mitbewerber abmahnbar sein, was aber nicht heißen muss, dass keine diesbezüglichen Abmahnungen ausgesprochen werden. Die ersten Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die DS-GVO liegen vor. Sie dürften indes unberechtigt sein. Eine gerichtliche Klärung bleibt abzuwarten.


Wer kann alles abgemahnt werden?

Mögliche Abmahnungen der gn gute nacht GmbH könnten laut Handelsregister folgende Branchen / Berufszweige treffen:

Hotels und Hotels
Gasthöfe
Pensionen
Ferienunterkünfte und Beherbergungsstätten,
Erholungs- und Ferienheime
Ferienzentren, Ferienhäuser und Ferienwohnungen,
Jugendherbergen und Hütten
Campingplätzen sowie sonstigen Beherbergungsstätten und Privatquartiere Es gibt also durchaus Schnittmengen zu den abgemahnten Branchen der rs reisen & schlafen GmbH.


Welche Kosten entstehen durch eine Abmahnung?

Die rs reisen & schlafen GmbH verlangte von den Abgemahnten neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jeweils die Zahlung eines Betrags in Höhe von 1.171,67 €. Zugrunde gelegt wurde von Rechtsanwalt Joachim Pollack jeweils ein Streitwert in Höhe von 20.000,00 €. Ob sich etwaige Abmahnungen der gn gute nacht GmbH daran orientieren oder gar eine höhere Zahlung gefordert wird, bleibt ebenfalls abzuwarten.


Abmahnung von Rechtsanwalt Pollack für gn gute Nacht GmbH erhalten – was tun?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Joachim Pollack und/oder der gn gute Nacht GmbH erhalten haben sollten, sollten Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben und an den Abmahner zurücksenden. Dies könnte bei (auch unbeabsichtigten und unbekannten) Folgeverstößen gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Lassen Sie die Berechtigung der Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner und nehmen Kontakt zu mir auf: 0261 / 96096940. Ich helfe selbstverständlich bundesweit. Meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung

Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.

Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.

Nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung

Wir kennen den Abmahner. Senden Sie uns Ihre Abmahnung. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.

Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonstwie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen.

Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstealltion gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.

Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.

Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

  • Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
  • Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
  • Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
  • Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein

Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte.

Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden. Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.

Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?

Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.

Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden.

Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von  Frommer Legal Abmahnopfern.

Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.

Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang.

Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren.

Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.

Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz.

Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen.

Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt.

Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

„Wir kennen den Abmahner. Profitieren Sie von unserer Erfahrung“

Rechtsanwalt Tobias Kläner
Tobias Kläner
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