Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hübsch & Weil aus Köln vor. Auftraggeber ist Herr Salih Dag, Hamburger Str. 11, 50668 Köln. In der Sache geht es um die widerrechtliche Benutzung der eingetragenen Wortmarke „Mangal“ in Bezug auf die Klasse 43 „Verpflegung von Gästen“. Meiner Mandantschaft wurde vorgeworfen, ohne Genehmigung und damit widerrechtlich auf Facebook mit der Bezeichnung für ein eigenes Restaurant geworben zu haben. Gefordert wurden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.284,82 Euro.
Abmahnung Salih Dag – worum geht’s genau?
Bei der Bezeichnung „Mangal“ handelt es sich um eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke. Inhaber dieser Wortmarke ist Herr Salih Dag aus Köln. Schutz wird unter anderem beansprucht für die Dienstleistungsklasse 43 – „Verpflegung von Gästen“. Durch Benutzung der Bezeichnung „Mangal“ in Bezug auf ein eigenes Restaurant hätte meine Mandantschaft die Markenrechte des Herrn Dag verletzt, § 14 Abs. 1 MarkenG. Herrn Dag stünden nach § 14 Abs. 2, 5 und 6 entsprechend Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Außerdem hätte meine Mandantschaft auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen und in sittenwidriger Weise den Ruf des Herrn Dag ausgebeutet. Starke Vorwürfe, wenn man daran denkt, dass „Mangal“ eine eher allgemeine Bezeichnung ist und das Restaurant meiner Mandantschaft etwa 100 Kilometer von Herrn Dag entfernt liegt. Unter dem Aspekt der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) schulde meine Mandantschaft auch den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 1.284,82 Euro.
Abmahnung Kanzlei Hübsch & Weil erhalten – was ist jetzt zu tun?
Haben auch Sie eine marken- oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hübsch und Weil aus Köln erhalten? Im Namen von Salih Dag oder eines anderen Abmahners? Sollen Sie innerhalb einer knappen Frist eine Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten an den Gegner berappen? Nehmen Sie die Abmahnung und die Fristen auf jeden Fall ernst. Im vorliegenden Fall zogen Hübsch & Weil für ihren Mandanten sogar vor Gericht. Damit geht vor allem ein hohes weiteres Kostenrisiko einher. Profitieren Sie von der Erfahrung meiner Kanzlei. Ich helfe Ihnen bundesweit, mit der Abmahnung der Kanzlei Hübsch & Weil richtig umzugehen und die für Sie richtige Strategie darauf zu entwickeln. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Ich freue mich über Ihren Anruf unter 0261 / 96096941 oder Ihre E-Mail an info @ it-anwalt-kanzlei.de.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner