Markenrecht: Abmahnung Hübsch & Weil für Salih Dag
Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hübsch & Weil aus Köln vor. Auftraggeber ist Herr Salih Dag, Hamburger Str. 11, 50668 Köln. In der Sache geht es um die widerrechtliche Benutzung der eingetragenen Wortmarke „Mangal“ in Bezug auf die Klasse 43 „Verpflegung von Gästen“. Meiner Mandantschaft wurde vorgeworfen, ohne Genehmigung und damit widerrechtlich auf Facebook mit der Bezeichnung für ein eigenes Restaurant geworben zu haben. Gefordert wurden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.284,82 Euro.
Abmahnung Salih Dag – worum geht’s genau?
Bei der Bezeichnung „Mangal“ handelt es sich um eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke. Inhaber dieser Wortmarke ist Herr Salih Dag aus Köln. Schutz wird unter anderem beansprucht für die Dienstleistungsklasse 43 – „Verpflegung von Gästen“. Durch Benutzung der Bezeichnung „Mangal“ in Bezug auf ein eigenes Restaurant hätte meine Mandantschaft die Markenrechte des Herrn Dag verletzt, § 14 Abs. 1 MarkenG. Herrn Dag stünden nach § 14 Abs. 2, 5 und 6 entsprechend Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Außerdem hätte meine Mandantschaft auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen und in sittenwidriger Weise den Ruf des Herrn Dag ausgebeutet. Starke Vorwürfe, wenn man daran denkt, dass „Mangal“ eine eher allgemeine Bezeichnung ist und das Restaurant meiner Mandantschaft etwa 100 Kilometer von Herrn Dag entfernt liegt. Unter dem Aspekt der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) schulde meine Mandantschaft auch den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 1.284,82 Euro.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung Kanzlei Hübsch & Weil erhalten – was ist jetzt zu tun?
Haben auch Sie eine marken- oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hübsch und Weil aus Köln erhalten? Im Namen von Salih Dag oder eines anderen Abmahners? Sollen Sie innerhalb einer knappen Frist eine Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten an den Gegner berappen? Nehmen Sie die Abmahnung und die Fristen auf jeden Fall ernst. Im vorliegenden Fall zogen Hübsch & Weil für ihren Mandanten sogar vor Gericht. Damit geht vor allem ein hohes weiteres Kostenrisiko einher. Profitieren Sie von der Erfahrung meiner Kanzlei. Ich helfe Ihnen bundesweit, mit der Abmahnung der Kanzlei Hübsch & Weil richtig umzugehen und die für Sie richtige Strategie darauf zu entwickeln. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Ich freue mich über Ihren Anruf unter 0261 / 96096941 oder Ihre E-Mail an info @ it-anwalt-kanzlei.de.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.