Markenrecht: Abmahnung tecis Finanzdienstleistungen AG durch von Lilienfeld Rechtsanwälte
Unserem Koblenzer Büro ist eine marken- und kennzeichenrechtliche Abmahnung der tecis Finanzdienstleistungen AG aus Hamburg vorgelegt worden. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte, Tiergartenstr. 71 in 30559 Hannover. Unserer Mandantin wird vorgeworfen, auf Instagram die Marke und Firmenbezeichnung „tecis“ im Rahmen eines Hashtags zur „Steigerung der Reichweite“ benutzt zu haben. Es wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.751,80 Euro. Auch anderweitig wird im Internet bereits über Abmahnung der tecis Finanzdienstleistungen AG berichtet. Die Abgemahnten sollten sich die Mühe machen, die Vorwürfe binnen der gesetzten knappen, aber nichts zwangsläufig zu knappen Frist von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Wer ist die tecis Finanzdienstleistungen AG?
Laut der Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte sei tecis Finanzdienstleistungen AG bundesweit als Finanzdienstleister tätig und verfüge über die Erlaubnisse als Versicherungsvertreter, Immobiliendarlehensvermittler sowie als Finanzanlagenvermittler. Die tecis Finanzdienstleistungen AG würde den Stamm ihrer Vertriebspartner stetig ausbauen und dafür auch die Plattformen Instagram und Facebook nutzen sowie die URL www.tecis.de betreiben. Auf Instagram würden die Vertriebspartner von tecis Beiträge mit dem Hastag #tecis versehen, um auffindbar zu sein. tecis Finanzdienstleistungen AG sei Inhaberin der beim DPMA angemeldeten Wortmarke „TECIS“ zur Registernummer 2002437.
Rechtswidrige Benutzung des Hashtags #tecis?
Unserer Mandantin wird vorgeworfen, auf Instagram ebenfalls Finanzdienstleister und Kunden anzuwerben und dabei „zur Steigerung der Zugriffe“ den Hashtag #tecis genutzt zu haben. Eine Erlaubnis dazu sei unserer Mandantin nicht erteilt worden. Durch die Verwendung des Hashtags #tecis sei die der tecis Finanzdienstleistungen AG gehörende Wortmarke im geschäftlichen Verkehr genutzt worden gemäß § 14 Abs. 2 Ziffer 2 MarkenG. Es sei eine identische Verwendung der Marke „TECIS“ durch unsere Mandantin erfolgt, weil der mit Hashtag versehene Beitrag sich „nahtlos“ neben den Beiträgen der Vertriebspartner von tecis Finanzdienstleistungen AG bei Instagram auffinden ließe. Eine notwendige Klarstellung, dass insoweit kein Zusammenhang zwischen unserer Mandantin und der tecis Finanzdienstleistungen AG bestünde, sei unterblieben und damit die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt worden. Es bestünde ein Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 5 MarkenG. Das Landgericht Braunschweig hätte dies in einem vergleichbaren Sachverhalt mit Urteil vom 23.03.2022 bestätigt.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Wie reagiert man richtig auf eine Abmahnung von tecis Finanzdienstleistungen AG?
Unsere Mandantin ist zunächst von der Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte aufgefordert worden, aufgrund der vermeintlichen Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 40.000,00 Euro an tecis Finanzdienstleistungen AG zu erstatten. Ein Schadensersatzanspruch wird in der Abmahnung angesprochen, aber nicht direkt geltend gemacht. Es ist nicht auszuschließen, dass dies noch folgen wird. Nehmen Sie markenrechtliche Abmahnungen jedenfalls immer ernst, auch wenn Ihnen die vom Abmahner gesetzte Frist sehr kurz vorkommen mag. Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, Ansprüche des Abmahners bestehen und welche strategischen Optionen Ihr Unternehmen hat, sollte innerhalb dieser Frist durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. KLÄNER Rechtsanwälte bietet den Abgemahnten bundesweit dafür eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Erst danach entscheiden, ob Sie uns gegen den Abmahner beauftragen und mit uns zusammenarbeiten möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
+++Update Juli 2022: tecis Finanzdienstleistungen AG hatte unsere Mandantin zwischenzeitlich verklagt vor dem Landgericht Braunschweig und das Verfahren verloren. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat tecis noch in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.+++

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Häufig gestellte Fragen
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Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.