Schon wieder: Abmahnung NIMROD für Meet The Pugs GmbH
Ist das der Beginn einer neuen Abmahnwelle? In meiner Kanzlei häufen sich jedenfalls Abmahnungen der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte für die Meet The Pugs GmbH. Sachbearbeiter der Abmahnung ist Joschka Strahmann. In der Sache geht es dabei um ein Foto eines Mopses, zu Englisch „Pug“. Der Mops ist auf einer Handyhülle abgebildet, die im Webshop des Mandanten angeblich gekauft werden kann. Die Meet The Pugs GmbH lässt behaupten, dass das ursprüngliche Foto dieses Motivs ihr gehören würde – und mahnt die Verkäufer der Handyhüllen wegen Urheberrechtsverletzungen ab.
Urheberverwertungs- und Persönlichkeitsrechte
Urheber des Mops-Fotos sei ein gewisser Herr Markus Müller – zufälligerweise zugleich auch Geschäftsführer der Meet The Pugs GmbH. Unser Mandant hätte das Foto ohne Genehmigung öffentlich zugänglich gemacht und vertrieben. Weil unser Mandant den Urheber Müller außerdem nicht gekennzeichnet hätte, läge ein Verstoß gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht gemäß § 13 UrhG vor. Deshalb stünden der Meet The Pugs GmbH Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche zu. Angeblich konnte die Meet The Pugs GmbH das Mops-Foto bereits einem „namhaften französischen Verlag“ für einen fünfstelligen Betrag lizensieren. Die Meet The Pugs GmbH beziffert den Wert der konkreten Nutzung auf 1.200,00 €.
Schadensersatz, Abmahnkosten, Verletzerzuschlag
In Summe rechnet Rechtsanwalt Strahmann schließlich einen happigen Schadensersatz in Höhe von 2.400,00 € aus, der seiner Mandantin zustehen würde. Außerdem seien Abmahnkosten in Höhe von 1.029,35 € fällig. Im Vergleichswege bietet der Abmahner einen Vergleichsbetrag in Höhe von 3.029,35 € an, wenn die beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vom Abgemahnten fristgemäß unterschrieben werden würde. Das ist, gelinde gesagt, ein Haufen Geld für ein einzelnes Foto.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
NIMROD Abmahnung erhalten – was tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte erhalten? Im Auftrag der Meet The Pugs GmbH oder eines anderen Abmahners? Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist. Sie geben Anlass für eine gerichtliche Maßnahme und müssen unter Umständen Kosten tragen, nur weil Sie eine Frist versäumt haben. Meine Kanzlei hat bereits mehrere NIMROD Abmahnungen bearbeitet. Gerichtlich und außergerichtlich. Beide Gerichtsverfahren endeten mit einem Erfolg für meine Mandanten. Ein gegen den Mandanten gerichtetes Verfügungsverfahren haben wir gewonnen. Und einer Zahlungsklage unseres Mandanten wurde vom Amtsgericht Schöneberg dem Grunde nach stattgegeben. Ich kenne den Abmahner. Profitieren auch Sie von meiner Erfahrung. Ich stehe den NIMROD-Abgemahnten bundesweit zur Verfügung. Die Ersteinschätzung erfolgt kostenfrei. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular unterhalb des Artikels. Ich bin sicher, dass ich auch Ihnen helfen kann.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.