Ist das der Beginn einer neuen Abmahnwelle? In meiner Kanzlei häufen sich jedenfalls Abmahnungen der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte für die Meet The Pugs GmbH. Sachbearbeiter der Abmahnung ist Joschka Strahmann. In der Sache geht es dabei um ein Foto eines Mopses, zu Englisch „Pug“. Der Mops ist auf einer Handyhülle abgebildet, die im Webshop des Mandanten angeblich gekauft werden kann. Die Meet The Pugs GmbH lässt behaupten, dass das ursprüngliche Foto dieses Motivs ihr gehören würde – und mahnt die Verkäufer der Handyhüllen wegen Urheberrechtsverletzungen ab.
Urheberverwertungs- und Persönlichkeitsrechte
Urheber des Mops-Fotos sei ein gewisser Herr Markus Müller – zufälligerweise zugleich auch Geschäftsführer der Meet The Pugs GmbH. Unser Mandant hätte das Foto ohne Genehmigung öffentlich zugänglich gemacht und vertrieben. Weil unser Mandant den Urheber Müller außerdem nicht gekennzeichnet hätte, läge ein Verstoß gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht gemäß § 13 UrhG vor. Deshalb stünden der Meet The Pugs GmbH Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche zu. Angeblich konnte die Meet The Pugs GmbH das Mops-Foto bereits einem „namhaften französischen Verlag“ für einen fünfstelligen Betrag lizensieren. Die Meet The Pugs GmbH beziffert den Wert der konkreten Nutzung auf 1.200,00 €.
Schadensersatz, Abmahnkosten, Verletzerzuschlag
In Summe rechnet Rechtsanwalt Strahmann schließlich einen happigen Schadensersatz in Höhe von 2.400,00 € aus, der seiner Mandantin zustehen würde. Außerdem seien Abmahnkosten in Höhe von 1.029,35 € fällig. Im Vergleichswege bietet der Abmahner einen Vergleichsbetrag in Höhe von 3.029,35 € an, wenn die beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vom Abgemahnten fristgemäß unterschrieben werden würde. Das ist, gelinde gesagt, ein Haufen Geld für ein einzelnes Foto.
NIMROD Abmahnung erhalten – was tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte erhalten? Im Auftrag der Meet The Pugs GmbH oder eines anderen Abmahners? Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist. Sie geben Anlass für eine gerichtliche Maßnahme und müssen unter Umständen Kosten tragen, nur weil Sie eine Frist versäumt haben. Meine Kanzlei hat bereits mehrere NIMROD Abmahnungen bearbeitet. Gerichtlich und außergerichtlich. Beide Gerichtsverfahren endeten mit einem Erfolg für meine Mandanten. Ein gegen den Mandanten gerichtetes Verfügungsverfahren haben wir gewonnen. Und einer Zahlungsklage unseres Mandanten wurde vom Amtsgericht Schöneberg dem Grunde nach stattgegeben. Ich kenne den Abmahner. Profitieren auch Sie von meiner Erfahrung. Ich stehe den NIMROD-Abgemahnten bundesweit zur Verfügung. Die Ersteinschätzung erfolgt kostenfrei. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular unterhalb des Artikels. Ich bin sicher, dass ich auch Ihnen helfen kann.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner