Abmahnung / Berechtigungsanfrage Taylor Wessing für FC Bayern München AG
Meiner Kanzlei liegt ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei TaylorWessing aus München vor. Auftraggeberin ist die FC Bayern München AG, Säbener Str. 51-57, 81547 München. Der Rekordmeister. In der Sache geht es um den Verkauf von Trikots und Shorts mit dem Zeichen „FC BAYERN MÜNCHEN“ oder „FC BAYERN“ beziehungsweise des bekannten Vereinslogos der Bayern. Dem Empfänger des Schreibens wird vorgeworfen, auf eBay Trikots/Shorts der Bayern für Kinder angeboten zu haben. Dabei hätte es sich um nicht lizensierte Waren, also um Plagiate gehandelt. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bei. Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Mischung aus einer sogenannten Berechtigungsanfrage und einer Abmahnung.
Geschütze Wort- und Wort-/Bildmarken
Das Logo der Bayern, bestehend aus dem Vereinsemblem und dem Schriftzug „FC BAYERN MÜNCHEN“ sei als Wort-/Bildmarke unionsweit eingetragen und geschützt. Die Eintragung würde die Nummer 002808145 tragen. Ebenfalls sei das Zeichen „FC BAYERN“ als Unions-Wortmarke eingetragen und würde entsprechenden kennzeichenrechtlichen Schutz genießen. Eintragungsnummer beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), also beim „Europäischen Markenamt“, wäre 004905949. Mein Mandant hätte auf eBay vom FC Bayern nicht lizensierte Trikots und Shorts für Kinder angeboten. Dies hätte eine interne Überprüfung beim FC Bayern ergeben. Die gewerbsmäßige Nutzung und das Inverkehrbringen solcher Waren sowie deren Besitz wäre gemäß der Unionsmarkenverordnung (UMV) untersagt.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Mein Mandant wurde aufgefordert, die Plagiatsvorwürfe auszuräumen oder alternativ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese liegt „praktischerweise“ dem Schreiben gleich vorformuliert bei und sieht für den Fall eines künftigen Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € an den FC Bayern vor. Die ungeprüfte Abgabe einer solchen vorformulierten Erklärung kann wirtschaftlich für den Abgemahnten daher drastische Folgen haben. Zum einen ist im Kontext eBay immer zu berücksichtigen, dass man unter Umständen auch für beendete eBay-Angebote, die sich noch aufrufen lassen, haftbar gemacht werden kann, also die Vertragsstrafe zahlen muss. Zum anderen kann mit der unmodifizierten Abgabe einer solchen Erklärung eine Art Schuldanerkenntnis einher gehen, welches weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen erst den Weg ebnet.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Berechtigungsanfrage / Abmahnung Taylor Wessing erhalten – was ist zu tun?
Haben Sie ebenfalls eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung der Kanzlei TaylorWessing erhalten und sollen nun binnen kürzester Zeit reagieren? Bewahren Sie die Ruhe, beachten Sie aber auch unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit der Kanzlei TaylorWessing. Gerne erteile ich Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Bitte überlassen Sie mir dazu Ihre Abmahnung am besten per E-Mail oder über das Formular unterhalb dieses Artikels.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.