Meiner Kanzlei liegt ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei TaylorWessing aus München vor. Auftraggeberin ist die FC Bayern München AG, Säbener Str. 51-57, 81547 München. Der Rekordmeister. In der Sache geht es um den Verkauf von Trikots und Shorts mit dem Zeichen „FC BAYERN MÜNCHEN“ oder „FC BAYERN“ beziehungsweise des bekannten Vereinslogos der Bayern. Dem Empfänger des Schreibens wird vorgeworfen, auf eBay Trikots/Shorts der Bayern für Kinder angeboten zu haben. Dabei hätte es sich um nicht lizensierte Waren, also um Plagiate gehandelt. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bei. Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Mischung aus einer sogenannten Berechtigungsanfrage und einer Abmahnung.
Geschütze Wort- und Wort-/Bildmarken
Das Logo der Bayern, bestehend aus dem Vereinsemblem und dem Schriftzug „FC BAYERN MÜNCHEN“ sei als Wort-/Bildmarke unionsweit eingetragen und geschützt. Die Eintragung würde die Nummer 002808145 tragen. Ebenfalls sei das Zeichen „FC BAYERN“ als Unions-Wortmarke eingetragen und würde entsprechenden kennzeichenrechtlichen Schutz genießen. Eintragungsnummer beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), also beim „Europäischen Markenamt“, wäre 004905949. Mein Mandant hätte auf eBay vom FC Bayern nicht lizensierte Trikots und Shorts für Kinder angeboten. Dies hätte eine interne Überprüfung beim FC Bayern ergeben. Die gewerbsmäßige Nutzung und das Inverkehrbringen solcher Waren sowie deren Besitz wäre gemäß der Unionsmarkenverordnung (UMV) untersagt.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Mein Mandant wurde aufgefordert, die Plagiatsvorwürfe auszuräumen oder alternativ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese liegt „praktischerweise“ dem Schreiben gleich vorformuliert bei und sieht für den Fall eines künftigen Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € an den FC Bayern vor. Die ungeprüfte Abgabe einer solchen vorformulierten Erklärung kann wirtschaftlich für den Abgemahnten daher drastische Folgen haben. Zum einen ist im Kontext eBay immer zu berücksichtigen, dass man unter Umständen auch für beendete eBay-Angebote, die sich noch aufrufen lassen, haftbar gemacht werden kann, also die Vertragsstrafe zahlen muss. Zum anderen kann mit der unmodifizierten Abgabe einer solchen Erklärung eine Art Schuldanerkenntnis einher gehen, welches weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen erst den Weg ebnet.
Berechtigungsanfrage / Abmahnung Taylor Wessing erhalten – was ist zu tun?
Haben Sie ebenfalls eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung der Kanzlei TaylorWessing erhalten und sollen nun binnen kürzester Zeit reagieren? Bewahren Sie die Ruhe, beachten Sie aber auch unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit der Kanzlei TaylorWessing. Gerne erteile ich Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Bitte überlassen Sie mir dazu Ihre Abmahnung am besten per E-Mail oder über das Formular unterhalb dieses Artikels.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner