Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Gebler-Fleischhacker für Catprint MEDIA GmbH
Unserem Büro ist eine urheberrechtliche Abmahnung der Catprint MEDIA GmbH aus Garbsen vorgelegt worden. Die Abmahnung wird ausgesprochen von der Anwaltskanzlei Barbara Gebler-Fleischhacker aus Hannover. Die Catprint MEDIA GmbH sei berechtigt Nutzungsrechte an den Cartoons des bekannten Künstlers Uli Stein im eigenen Namen geltend zu machen. Die Catprint Media GmbH würde die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß § 31 Abs. 3 UrhG daran besitzen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und, die Übernahme von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 30.000,00 Euro und urheberrechtlicher Schadensersatz.
Uli Stein Cartoon in Facebook-Timeline
Unserer Mandantin wird konkret vorgeworfen, ohne Genehmigung einen Cartoon von Uli Stein auf Facebook veröffentlicht und damit die Urheberverwertungsrechte der Catprint Media GmbH verletzt zu haben. Die deutschsprachigen Bücher von Uli Stein seien in einer Auflage von 11 Millionen Stück verkauft worden. Die Postkartenauflage hätte über 160 Millionen betragen. Die Veröffentlichung auf Facebook durch unsere Mandantin sei rechtswidrig und schuldhaft erfolgt, so Rechtsanwältin Gebler-Fleischhacker. Die zivilrechtlichen Ansprüche der Catprint MEDIA GmbH würden sich aus §§ 97 ff. UrhG ergeben.
Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten
Unsere Mandantin wurde zunächst aufgefordert, binnen einer 15-tägigen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Im Nachgang wurde unsere Mandantin weiter aufgefordert, Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.629,46 Euro an die Catprint MEDIA GmbH zu zahlen. Außerdem stünde der Abmahnerin ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 9.400,00 Euro zu. Die Abmahnerin wäre bereit bei einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit diesen Betrag auf 3.000,00 Euro herab zu setzen.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung von Catprint Media GmbH erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine urheberrechtliche Abmahnung der Catprint MEDIA GmbH erhalten wegen vermeintlich illegaler Benutzung eines Uli Stein Cartoons? Sollen Sie innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Zahlungen veranlassen? Bleiben Sie unbedingt ruhig und leisten keine vorschnelle Unterschrift. Unser Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung ist zu 100 Prozent kostenfrei. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie mit uns zusammenarbeiten und die Abmahnung gemeinsam abwehren möchten oder nicht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.