Wirtschaftliches Risiko durch unerwartete Widerrufe

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer rechtmäßigen Widerrufsbelehrung.

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Widerrufsbelehrung vom Anwalt erstellen lassen

Ein Unternehmer muss einen Verbraucher über das gesetzliche Widerrufsrecht belehren, wenn er diesem im Fernabsatz Waren oder Dienstleistungen verkauft. Es muss sich um einen Vertrag handeln, der unter überwiegender Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Also Verträge, die zum Beispiel über Telefon, Zoom, Microsoft Teams, über E-Mail oder auch über Messengerdienste (Facebook, Instagram) abgeschlossen worden sind. Wenn der Vertragspartner des Unternehmers ein Verbraucher oder jedenfalls nicht zweifelsfrei Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, empfiehlt sich aus mehreren Gründen, den Vertragspartner über das Widerrufsrecht für Verbraucher zu belehren.

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Widerrufsfrist verlängert sich bei fehlender oder falscher Erklärung

Das Gesetz bestraft einen Unternehmer, der nicht, nicht richtig oder nicht vollständig seinen Vertragspartner über das Widerrufsrecht im Fernabsatz aufklärt. Die 14-tägige Widerrufsfrist wird in so einem Fall nicht in Gang gesetzt. Das bedeutet, das der Kunde auch Monate später noch den Widerruf erklären kann – und damit durchkommt. Der Kunde erhält dann die gezahlte Vergütung beziehungsweise den Kaufpreis vollständig vom Unternehmer zurück. Klingt ungerecht und ist es ein Stück weit auch. Andererseits ist es auch selbst verschuldet. Es gibt keinen vernünftigen Grund, Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nicht über ein bestehendes oder nichtbestehendes Widerrufsrecht aufzuklären. Vernünftige Unternehmer sichern das eigene wirtschaftliche Risiko eines oder mehrerer Widerrufe durch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ab.

Eigene Seriosität und Vertrauen

Kein Unternehmer möchte, dass gute Vertriebler zur Konkurrenz abwandern. Häufig werden wir daher nach den Möglichkeiten gefraWer als Unternehmer im Fernabsatz tätig ist und dort höhere Umsätze erzielt, bedarf auch des Vertrauens seiner Kunden. Es ist ein vertrauenserzeugender- und steigernder Akt, wenn ein Unternehmer in Bezug auf die Verbraucherrechte volle Transparenz herstellt und den Kunden in der gesetzlich vorgeschriebenen Form über die Verbraucherrechte aufklärt. Das Widerrufsrecht ist übrigens nicht ausschließbar. Es kann also kein vertraglicher Verzicht darüber mit dem Kunden vereinbart werden. Und auch die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle sind Ausnahmefälle und nicht die Regel. Aber selbst über einen Ausnahmefall müsste über das Nichtbestehen des Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Dass der richtige Umgang mit dem Thema Widerrufsrecht durchaus auch werbewirksam sein kann, darüber hatte ich bereits im vergangenen Jahr im GEWINNERmagazin berichtet.agt, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Vertriebsmitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren. Dies ist grundsätzlich möglich, muss aber dem Mitarbeiter finanziell kompensiert werden. Die Zahlung der Kompensation ist dabei grundsätzlich auch im Vorhinein möglich und kann Bestandteil eines fein austarierten Provisionsvergütungsmodells sein. 

Kontaktieren Sie uns für die Erstellung einer Widerrufsbelehrung.

Wir prüfen ob eine Widerrufsbelehrung notwendig ist, wie diese formuliert sein muss und wie man sie dem Kunden richtig erteilt.

Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung von Widerrufsbelehrungen

Bei Interesse an der Erstellung hinreichender Widerrufsbelehrungen für Verbraucher freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Unsere Kanzlei hat schon etliche Fernabsatzunternehmer und Branchenmarktführer in diesem Zusammenhang vertreten. Der Umgang mit dem Thema Widerrufsrecht sollte keine lästige Pflicht oder gar unternehmerisches Risiko sein. An dieser Stelle muss immer auf Nummer sicher gegangen werden

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