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SO REAGIEREN SIE RICHTIG
Strafverfahren wegen Kauf von Windows 10 Lizenzkeys auf eBay
Wie regieren Sie richtig als Betroffener, wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben und Sie eine Einlassung abgeben sollen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick, wie sie richtig reagieren:
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Inhaltsverzeichnis
Verdacht leichtfertiger Geldwäsche und strafbarer Urheberrechtsverletzung: Mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln
Hat der Staat momentan eigentlich nicht besseres zu tun als auch noch gegen eBay-Käufer zu ermitteln? Verschiedene Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland ermitteln momentan wegen des Kaufs eines Microsoft Windows 10 Aktivierungskeys auf eBay im Jahr 2020 zum Preis von 2,50 Euro. Dieser Preis hätte laut Staatsanwaltschaft deutlich unter dem üblichen Marktpreis gelegen. Und daraus wird auch gleich der Vorwurf gegen die Käufer formuliert: Aufgrund eines derartig niedrigen Preises müssten Käufer der Aktivierungskeys argwöhnisch sein und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angebotenen Lizenz haben. Es bestünde daher der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG und der leichtfertigen Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Wer denkt, es handele sich um einen vorgezogenen Aprilscherz der Ermittler, der irrt gewaltig. Aus der Vergangenheit sind uns vergleichbare Fälle bekannt, bei denen die Ermittler sogar Hausdurchsuchungen veranlassten.
Vorladung aufs Polizeirevier oder schriftliche Einlassung abgeben
Unsere Mandanten werden von den Polizeidirektionen aufgefordert, dort zu einem bereits bestimmten Termin zu erscheinen und persönlich eine Aussage zu machen oder alternativ diese schriftlich vorzunehmen. An dieser Stelle ist höchste Vorsicht geboten. Bestenfalls wird eine voreilige Aussage gegenüber den Ermittlern keinen Schaden anrichten. Schlimmstenfalls belasten Sie sich aber selbst und meist in der Annahme, dass Sie die Sache klären konnten. Wer etwa freiwillig einräumt, Windows 10 mit der erworbenen Lizenz auf seinem Rechner installiert zu haben, der hat den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG bereits gestanden und ist der Falle der Ermittler aufgesessen. Bitte bedenken Sie stets, dass Sie als Beschuldigter das Recht haben, keine Aussage zu machen. Davon sollten Sie vorerst immer Gebrauch machen.
Erst Akteneinsicht, dann alles weitere
Es gibt in Fällen dieser Art tatsächlich nur eine richtige Vorgehensweise. Man benötigt immer Kenntnis vom Inhalt der Ermittlungsakte. Dem Beschuldigten steht auch im Ermittlungsverfahren das Recht auf Akteneinsicht zu. Dieses kann von einem zugelassenen Rechtsanwalt ausgeübt und die Überlassung der Akte beantragt werden. Wer das Ermittlungsergebnis kennt, kann in Kenntnis aller Umstände handeln und genau abwägen, ob eine Einlassung gegenüber der Ermittlungsbehörde erfolgen soll oder nicht. Eine Einlassung ohne Kenntnis des Ermittlungsergebnis ist gefährlich und führt im Zweifel dazu, dass Sie sich unnötig selbst belasten. In einigen Fällen ist es auch gar nicht sinnvoll, eine Einlassung zu tätigen. Die richtige strategische Vorgehensweise legen wir mit unseren Mandanten gemeinsam nach Erhalt der Ermittlungsakte fest.
Was kann schlimmstenfalls passieren?
Der hinter den Ermittlungen steckende Vorwurf lautet immer, dass Sie als Käufer argwöhnisch hätten sein müssen bei einem derart geringen Preis für eine Microsoft Windows 10 Lizenz. Sie hätten wissen müssen, dass es sich um eine Individuallizenz für den deustchen Markt handeln kann, sondern dass es sich quasi um „Hehlerware“ handelt. Unsere Kanzlei hat bereits über 150 Beschuldigte in vergleichbaren Fällen erfolgreich vertreten. Das erlaubt uns, ein repräsentatives Bild der Ausgänge der Verfahren abzugeben. In fast allen Fällen konnten wir für unsere Mandanten bisher eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn zuvor keine Fehler vom Beschuldigten gemacht wurden. Manchmal haben sich Mandanten von uns auch in beruflichen Positionen befunden, in denen bereits strafrechtliche Ermittlungen an sich prekär waren und abgewendet werden konnten. Wir kennen auf der anderen Seite allerdings auch gerichtliche verhängte Geldstrafen, die gegen einzelne Beschuldigte wegen des Erwerbs der Softwarelizenzen ergangen sind. In fünf hier bekannten Fällen kam es zu einer Hausdurchsuchung. Dass diese mit Sicherheit unverhältnismäßig gewesen sind im Hinblick auf den Kauf geringwertiger Softwarelizenzen, ist eine Erkenntnis, die dem Betroffenen im Moment der Hausdurchsuchung nicht hilft.
Auch Brief von der Polizei erhalten?
Lassen Sie nicht zu, dass die Ermittler versuchen, Ihnen eine Falle zu stellen und Sie zu einem kostspieligen Fehler drängen. Nehmen Sie die Beschuldigtenvorladung der Staatsanwaltschaft oder der Polizei auf jeden Fall ernst, auch wenn die Lizenz auf eBay „nur ein paar Euro“ gekostet hat. Der Wert der Lizenz ist aus strafrechtlicher Sicht erst einmal irrelevant. Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner und beraten Sie anwaltlich, wenn Sie einen vergleichbaren Brief (oder manchmal auch einen Anruf) erhalten haben. Im Falle der Mandatsübertagung werden wir für Sie sofort den Vorladungstermin absagen und Akteneinsicht bei der Polizei beziehungsweise bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Nach Erhalt der Akte besprechen wir uns weiter und legen gemeinsam eine Strategie für Sie fest..
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – per Kontaktformular, E-Mail, Whatsapp oder Telefon.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
Beachten Sie diese Tipps:
Häufig werden die Betroffenen von den Ermittlungsbehörden, also von der Polizei und der Staatsanwaltschaft, zu einer voreiligen Einlassung gegen die Vorwürfe gedrängt. Eine solche Einlassung ist jedoch in keinem Fall vorteilhaft. Bestenfalls gibt der Betroffene eine neutrale Einlassung ab und schadet sich nicht selbst. Wir raten dringend davon ab, ohne juristischen Beistand eine Einlassung an die Ermittler abzugeben.
Die Beschuldigten sind den Ermittlern meisten strukturell unterlegen. In vielen Fällen stellen die Ermittler den Beschuldigten sogar strategische Fallen, in die man oft unbeabsichtigt herein tappt. Um dies und die daraus resultierenden Nachteile zu vermeiden ist immer eine anwaltliche Beratung anzuraten.
Bei Beauftragung durch den Beschuldigten nehmen wir mit der Ermittlungsbehörde Kontakt auf und sagen dort den anberaumten Vorladungstermin für Sie ab. Sie sind in den allermeisten Fällen nicht verpflichtet diesen Termin wahrzunehmen. Wir kündigen für unsere Mandanten eine Stellungnahme nach Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte an.
Das Recht zur Akteneinsicht steht dem beschuldigten auch im Ermittlungsverfahren zu. Eine Stellungnahme gegenüber der Ermittlungsbehörde sollte nur abgegeben werden, wenn dies strategisch sinnvoll ist und wenn der Inhalt der Ermittlungsakte nach erledigter Akteneinsicht bekannt ist und vorliegt.
In über 95% aller strafrechtlichen Ermittlungen gegen Käufer von Microsoft Lizenzen ist es uns gelungen eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Wir haben dabei stets für unsere Mandanten Akteneinsicht genommen und mit den Beschuldigten zusammen eine zielführende und verfahrensbeendende Einlassung erreicht.
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Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.
Unsere Beauftragung soll sich für unsere Mandanten immer lohnen. Wir prüfen das vorab. Ansonsten werden wir das Mandat nicht annehmen.
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