Abmahnung Allplan Deutschland GmbH durch Kanzlei Frommer Legal
Die Allplan Deutschland GmbH ist eine in München ansässige Anbieterin sogenannter CAD-Software. Die Software Allplan könne für das Planen, Bauen und Nutzen von Gebäuden eingesetzt werden. Mit der Software könnten 2D-Konstruktionen und 3D-Modelle am Computer erstellt werden. Unserem Büro sind in den vergangenen mehrere urheberrechtliche Abmahnungen von Allplan Deutschland vorgelegt worden. Die Abmahnungen werden ausgesprochen von der bekannten Kanzlei Frommer Legal aus München. Frommer Legal beanstandet für Allplan Deutschland die „unerlaubte Verwendung von geschützten Computerprogrammen“. Meistens handelt es sich um eine Crack-Datei aus dem Internet, die zu einer illegalen Softwarenutzung führt.
Der Vorwurf an die Abgemahnten
Allplan Deutschland hätte in Erfahrung bringen müssen, dass auf einem Computer des Abgemahnten oder auf einem anderen geeigneten Datenträger eine unlizensierte Kopie eines Computerprogramms der Allplan Deutschland GmbH verwendet werden würde. In unseren Fällen sind Softwareversionen für Ingenieure und Architekten seit 2015 mit den Optionen Gelände, Lizenzserver und Workgroup betroffen. In neueren Fällen geht es um Software aus 2023 bis 2025 (Concept/Professional/Ultimate). Der Kopierschutz der Software sei dabei durchCrack-Dateien überschrieben worden, so Frommer Legal. Eine Nutzungslizenz sei zuvor an den Abgemahnten nicht vergeben worden. Es läge damit eine unzulässige Bearbeitung nach § 69c Nr. 2 UrhG und eine Umgehung des Kopierschutzes (§ 95a UrhG) vor. Die Notwendigkeit einer diesbezüglichen Strafanzeige würde von Allplan Deutschland noch geprüft werden. Das Verhalten der Abgemahnten wäre aber nach §§ 106, 108a UrhG strafbar. Man wird sich in diesem Zusammenhang fragen müssen, wie Allplan Deutschland eigentlich an die Daten der Abgemahnten gelangt ist und ob die Datenerlangung überhaupt rechtmäßig vor dem Hintergrund der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt ist.
Nutzung von Crack-Dateien
Mittels einer Crack-Datei (z. B. Keygens, Patches oder modifizierte Installationsdateien) können die Lizenzdurchsetzungsfunktionen für die Softwareprodukte von Allplan umgangen werden. Bei der installierten Software von Allplan ist dann keine gültige Lizenz vorhanden. Meist wird diese Urheberverletzung durch die Hintergrundsoftware von Allplan in einem Verletzungsprotokoll gesammelt und je nach Intensität mittels einer Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Was verlangt Allplan Deutschland?
Es werden in der Abmahnung Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Aufwendungs- und Schadenersatz geltend gemacht, §§ 97, 97a, 101 UrhG sowie § 242 BGB. Eine Entfernung des Programms von dem jeweiligen Computer sei nicht ausreichend, so Frommer Legal. Sodann wird der Lizenzschaden auf 9.285,00 Euro beziffert. Die erstattungsfähigen Anwaltskosten wegen der Beauftragung von Frommer Legal würden 1.452,50 Euro netto betragen ausgehend von einem Streitwert von insgesamt 29.285,00 Euro. Außerdem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Für die Erfüllung der vermeintlichen Ansprüche werden jeweils Fristen gesetzt.
Telefonische „Angebote“ zur Nachlizensierung
Einige Mandanten haben uns berichtet, dass vor Aussprache der urheberrechtlichen Abmahnung durch Frommer Legal es auch bereits Kontaktversuche der Allplan Deutschland GmbH durch den Vertrieb der Firma gegeben hätte. Uns wurde von sehr eindringlichen Anrufen berichtet, in denen Allplan Deutschland innerhalb kürzester Fristen dem Angerufenen die „Nachlizensierung“ der Software angeboten hätte. Wir empfehlen in diesen Fällen sich nicht auf allzu kurze Fristen einzulassen, sondern stets die unterbreiteten Vorwürfe zunächst zu überprüfen und sodann gegebenenfalls auf das im Raum stehende Angebot einzugehen. Gerne kann unsere Kanzlei Sie bei Bedarf dabei unterstützen.
Vorsicht vor strafrechtlichen Ermittlungen und Hausdurchsuchungen
Unserem Büro sind zwischenzeitlich auch mehrere strafrechtliche Ermittlungen wegen illegaler Vervielfältigung von Allplan-Software bekannt geworden. Einzelne Ermittlungen sind sogar in der unangemeldeten Durchsuchung von Büroräumen gemündet. Zugrunde liegt jeweils eine Strafanzeige der Allplan Deutschland GmbH bei der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen erfolgen im Hinblick auf den Verdacht der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung fremder geschützter Werke, §§ 106, 108a UrhG. In der Installation der Software ohne hinreichende Lizenz liegt eine urheberrechtswidrige Vervielfältigung im Sinne der Vorschrift. Aufgrund des meist gewerbsmäßigen Einsatzes zu Zwecken eines Ingenieurs- oder Architekturbüros ist die von § 108a UrhG vorgesehene Strafandrohung auch einschneidend hoch:
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Sofern Sie von der Allplan Deutschland GmbH bereits eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, besteht durchaus eine Wahrscheinlichkeit, dass zwischenzeitlich auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie in Gang gesetzt worden sein könnte. Ein Rechtsanwalt ist in der Lage, dies für Sie herauszufinden. Wir empfehlen, hier rechtzeitig aktiv zu werden um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Ebenfalls Abmahnung oder Anruf von Allplan Deutschland erhalten?
Wenn Sie nun ebenfalls eine Abmahnung von Frommer Legal oder einen Anruf von Allplan Deutschland wegen der vermeintlich rechtswidrigen Nutzung von Software erhalten haben, dann sollten Sie zunächst unbedingt kühlen Kopf bewahren. Auch wenn dies möglicherweise in Anbetracht der aufgerufenen Summen und der Erwähnung einer Strafanzeige nicht einfach ist in dem Moment. Bitte unterschreiben Sie nicht aus einer Drucksituation hinaus die Ihnen vorgelegte Erklärung. Wir empfehlen auch ungeprüft keine Zahlungen an den Abmahner zu veranlassen. Nehmen Sie die Ihnen gesetzten Fristen immer ernst und lassen Sie währenddessen Ihre Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Unsere Kanzlei bietet den Abgemahnten eine kostenfreie Erstberatung und verfügt bereits über jahrelange Erfahrung im Umgang mit dem Abmahner. Profitieren auch Sie davon. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.