Die Allplan Deutschland GmbH ist eine in München ansässige Anbieterin sogenannter CAD-Software. Die Software Allplan könne für das Planen, Bauen und Nutzen von Gebäuden eingesetzt werden. Mit der Software könnten 2D-Konstruktionen und 3D-Modelle am Computer erstellt werden. Unserem Büro sind in den vergangenen mehrere urheberrechtliche Abmahnungen von Allplan Deutschland vorgelegt worden. Die Abmahnungen werden ausgesprochen von der bekannten Kanzlei Frommer Legal aus München. Frommer Legal beanstandet für Allplan Deutschland die „unerlaubte Verwendung von geschützten Computerprogrammen“. Allplan Deutschland würde zu den führenden Anbietern von CAD-Software im Markt gehören.
Der Vorwurf an die Abgemahnten
Allplan Deutschland hätte in Erfahrung bringen müssen, dass auf einem Computer des Abgemahnten oder auf einem anderen geeigneten Datenträger eine unlizensierte Kopie eines Computerprogramms der Allplan Deutschland GmbH verwendet werden würde. Im hier vorliegenden Fall geht es etwa um die Software „Allplan 2015 Ingenieurbau mit den Optionen Gelände, Lizenzserver und Workgroup“. Der Kopierschutz der Software sei dabei überschrieben worden, so Frommer Legal. Eine Nutzungslizenz sei zuvor an den Abgemahnten nicht vergeben worden. Es läge damit eine unzulässige Bearbeitung nach § 69c Nr. 2 UrhG vor. Die Notwendigkeit einer diesbezüglichen Strafanzeige würde von Allplan Deutschland noch geprüft werden. Das Verhalten der Abgemahnten wäre aber nach §§ 106, 108a UrhG strafbar. Man wird sich in diesem Zusammenhang fragen müssen, wie Allplan Deutschland eigentlich an die Daten der Abgemahnten gelangt ist und ob die Datenerlangung überhaupt rechtmäßig vor dem Hintergrund der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt ist.
Was verlangt Allplan Deutschland?
Es werden in der Abmahnung Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Aufwendungs- und Schadenersatz geltend gemacht, §§ 97, 97a, 101 UrhG sowie § 242 BGB. Eine Entfernung des Programms von dem jeweiligen Computer sei nicht ausreichend, so Frommer Legal. Sodann wird der Lizenzschaden auf 9.285,00 Euro beziffert. Die erstattungsfähigen Anwaltskosten wegen der Beauftragung von Frommer Legal würden 1.452,50 Euro netto betragen ausgehend von einem Streitwert von insgesamt 29.285,00 Euro. Außerdem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Für die Erfüllung der vermeintlichen Ansprüche werden jeweils Fristen gesetzt.
Telefonische „Angebote“ zur Nachlizensierung
Einige Mandanten haben uns berichtet, dass vor Aussprache der urheberrechtlichen Abmahnung durch Frommer Legal es auch bereits Kontaktversuche der Allplan Deutschland GmbH durch den Vertrieb der Firma gegeben hätte. Uns wurde von sehr eindringlichen Anrufen berichtet, in denen Allplan Deutschland innerhalb kürzester Fristen dem Angerufenen die „Nachlizensierung“ der Software angeboten hätte. Wir empfehlen in diesen Fällen sich nicht auf allzu kurze Fristen einzulassen, sondern stets die unterbreiteten Vorwürfe zunächst zu überprüfen und sodann gegebenenfalls auf das im Raum stehende Angebot einzugehen. Gerne kann unsere Kanzlei Sie bei Bedarf dabei unterstützen.
Ebenfalls Abmahnung oder Anruf von Allplan Deutschland erhalten?
Wenn Sie nun ebenfalls eine Abmahnung von Frommer Legal oder einen Anruf von Allplan Deutschland wegen der vermeintlich rechtswidrigen Nutzung von Software erhalten haben, dann sollten Sie zunächst unbedingt kühlen Kopf bewahren. Auch wenn dies möglicherweise in Anbetracht der aufgerufenen Summen und der Erwähnung einer Strafanzeige nicht einfach ist in dem Moment. Bitte unterschreiben Sie nicht aus einer Drucksituation hinaus die Ihnen vorgelegte Erklärung. Wir empfehlen auch ungeprüft keine Zahlungen an den Abmahner zu veranlassen. Nehmen Sie die Ihnen gesetzten Fristen immer ernst und lassen Sie währenddessen Ihre Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Unsere Kanzlei bietet den Abgemahnten eine kostenlose Erstberatung und verfügt bereits über jahrelange Erfahrung im Umgang mit dem Abmahner. Profitieren auch Sie davon. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner