Frommer Legal Abmahnung wegen Urheberrecht
Bei der Kanzlei Frommer Legal, ehemals firmiert als Waldorf Frommer Rechtsanwälte, aus München handelt es sich um eine ausschließlich auf das Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die vor allem Unternehmen aus der Musik- und Filmindustrie vertritt.
Nach unserer Kenntnis und langjähriger Beobachtung tritt die Kanzlei ausschließlich in diesem Rechtsgebiet auf und spricht pro Jahr zwischen 100.000 bis 200.000 Abmahnungen für ihre Auftraggeber aus.
Die Abmahnungen für die unterschiedlichen Mandanten von Frommer Legal weisen im Kern immer den gleichlautenden Vorwurf aus: Der abgemahnte Anschlussinhaber hätte ohne Genehmigung des Mandanten von Frommer Legal ein urheberrechtlich geschütztes Werk innerhalb eine Tauschbörse wie Bittorrent ohne Genehmigung angeboten. Häufig liegen den Abmahnungen bereits Beschlüsse unterschiedlicher Landgerichte (z.B. Köln, München, Stuttgart) bei, aus denen sich ergibt, dass der Provider des abgemahnten Anschlussinhabers bereits aufgrund gerichtlicher Anordnung die Identität des Anschlussinhabers offenlegen musste.
Auf Seiten des Abgemahnten lösen diese beiliegenden gerichtlichen Anordnungen häufig den psychologischen Trigger aus, dass die nächste gerichtliche Entscheidung dann gleich zu Lasten des Abgemahnten ausfallen wird.
Insgesamt empfehlen wir, dass die Abgemahnten Post aus dem Hause Frommer Legal stets ernst nehmen sollten. Denn selbst wenn man ein paar Monate oder auch Jahre nichts mehr vom Abmahner oder Frommer Legal gehört hat, bedeutet dies nicht, dass der Vorgang bei Frommer Legal in Vergessenheit geraten wäre. Frommer Legal ist eine perfekt organisierte Abmahnmaschinerie, die in der Regel nichts vergisst.
Was will Frommer Legal von den Abgemahnten?
Im Ergebnis geht es dem Abmahner immer um Geld. Die Abgemahnten sollen wegen der nicht genehmigten Verwertung fremder geschützter Werke stets eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, einen Geldbetrag bezahlen, der sich in sogenannten Schadens- und Aufwendungsersatz aufteilt, und schließlich einem Vergleich zustimmen, bei dem es sich um ein vermeintliches Entgegenkommen des Abmahners handeln soll.
Dass dieses Angebot oft überhöht und juristisch unangemessen ist, fällt im Eifer des Gefechts und im Zeitdruck der gesetzten Frist manchmal nicht auf. Bitte machen Sie sich aber stets klar, dass Angst ein schlechter Ratgeber ist und eiliges und unüberlegtes Handeln Sie teuer zu stehen kommen kann. Ihr Blatt ist meist besser als Sie denken.
Wer sind die Auftraggeber, für wen mahnt Frommer Legal alles ab?
Die Auftraggeber der Münchener Kanzlei lesen sich wie das who is who der internationalen Film- und Musikindustrie. In der Vergangenheit hatte unsere Kanzlei insbesondere mit den folgenden Auftraggebern von Frommer Legal zu tun:
Es geht darin um das urheberrechtswidrige Anbieten von Filmen (z.B. Tenet), die vom Abgemahnten über die Tauschbörse Bittorrent Dritten zum Download angeboten worden sein sollen. Gefordert wird ein Schadensersatz in Höhe von 700,00 Euro und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 235,80 Euro, insgesamt also ein Betrag von 935,80 Euro.
Die Abgemahnten sollen ausserdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärungen binnen kurzer Frist abgeben. Nur ausnahmsweise und nur für diesen Vergleichsfall sei der Abmahner bereit, auf die sonst viel höher liegenden Schadensersatzsumme von insgesamt 1.700,- Euro zu verzichten.
Momentan wird das Anbieten von Filmen, die Constantin Filmverleih GmbH gehören sollen (z.B. Monster Hunter) innerhalb von Tauschbörsen wie Bittorrent, und uTorrent abgemahnt. Eine Dokumentation der Rechtsverletzung sei von der Digital Forensics GmbH vorgenommen worden. Frommer Legal unterbreitet im Namen der Constantin Filmverleih GmbH den Abgemahnten ebenfalls das Angebot, anstelle eines Betrags von etwa 2.000,- Euro die Sache gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von 935,80 Euro und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Vergleichswege beizulegen.
Weitere Informationen zu Abmahnungen der Constantin Filmverleih GmbH finden Sie hier.
In einer hier vorliegenden Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung urheberrechtlichen Schadensersatzes und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 915,00 Euro gefordert.
Bei diesem Betrag handelt es sich bereits um das obligatorische Vergleichsangebot, der eigentlich der Leonine Distribution GmbH zustehende Betrag für die behauptete Urheberrechtsverletzung über Bittorrent würde etwa 2.000,00 Euro betragen, so die Münchener Kanzlei.
Allplan würde zu den führenden Anbietern auf dem Markt der CAD-Software für das Planen, Bauen und Nutzen von Gebäuden gehören. Das CAD-System Allplan würde 2D-Konstruktionen, 3D-Modellierung bis zum bauteilorientierten Gebäudemodell mit Mengen- und Kostenermittlung unterstützen. Mit der hier vorliegenden Abmahnung verlangt Allplan vom Abgemahnten zunächst einen Schadensersatz in Höhe von über 18.000,00 Euro plus Anwaltskosten in Höhe von 2.079,50 Euro aus einem Gegenstandswert in Höhe von 58.570,00 Euro. Ausserdem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Ein Vergleichsangebot wird nicht ausgesprochen.
Äusserst zweifelhaft bei sämtlichen der hier vorliegenden Allplan Deutschland GmbH Abmahnungen war stets die Frage, wie Allplan eigentlich an die personenbezogenen Daten der Abgemahnten gekommen ist. Manches spricht dafür, dass Allplan einen Mechanismus innerhalb der Software beinhaltet, der Daten vom Rechner des Betroffenen an den Softwarehersteller sendet. Eine solche Praxis würde ganz erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen und ist stets ein gutes Argument in der Auseinandersetzung mit dem Abmahner.
Unser Mandant hätte Bildmaterial im Internet benutzt, das der Image Professionals GmbH gehören würde, ohne dass diese unserem Mandanten für die Nutzung eine Lizenz erteilt hätte. Erneut geht es also um die urheberrechtswidrige Verwertung fremder geschützter Werke. Der Abgemahnte soll Rechtsanwaltskosten in Höhe von 924,80 Euro auf Grundlage eines Streitwerts von 15.000,- Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 1.226,- Euro, insgesamt ein Betrag in Höhe von 2.150,80 Euro an Frommer Legal bezahlen.
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung wie stets bei.
Der Mandant soll das Bildmaterial auf seiner Internetseite eingebunden gehabt haben. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,50 Euro und urheberrechtlicher Schadensersatz in Höhe von 1.600,- Euro, also ein Gesamtbetrag von 2146,50 Euro unter knapper Fristsetzung von den Abgemahnten verlangt. Da uns seit mehreren Jahren Great Bowery Abmahnungen erreichen, wissen wir aber, dass durchaus auch höhere Beträge und Streitwerte aufgerufen werden. Eine Einzelberechnung der Bildhonorare wird von Frommer Legal der Abmahnung beigefügt.
Weitere Informationen zu Great Bowery Abmahnungen finden Sie hier.
Für die rechtswidrige Zurverfügungstellung des Films „The Gentleman“ innerhalb der Tauschbörse Bittorrent wird innerhalb der hier vorliegenden Abmahnung ein Vergleichsangebot in Höhe von 915,00 Euro unter gleichzeitiger Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterbreitet. Ein gerichtlicher Beschluss, mit dem der Provider des Abgemahnten zur Auskunft über die Identität des Abgemahnten verpflichtet worden war, ist der Abmahnung beigefügt.
In den hier vorliegenden Abmahnungen wird das Anbieten von Filmen wie „Deadpool“ innerhalb der Filesharing Tauschbörse Bittorrent verfolgt. Unsere abgemahnten Mandanten wurden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von Insgesamt 915,00 Euro zu bezahlen.
Im Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung müsse der Abgemahnte mit Kosten von etwa 2.000,00 Euro rechnen, so Frommer Legal. Die Dokumentation der Rechtsverletzungen sei mit Hilfe der Digital Forensics GmbH erfolgt. Die Fehlerfreiheit der Ermittlungsergebnisse sei zwischenzeitlich von diversen Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren bestätigt worden, so Frommer Legal.
Gegenstand der Abmahnung ist die vermeintliche urheberrechtswidrige Verwertung des Films „Greenland“ innerhalb einer P2P-Tauschbörse.
Der Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von insgesamt 935,80 Euro zahlen. 700,00 Euro davon entfallen auf urheberrechtlichen Schadensersatz, der Rest sind Rechtsverfolgungskosten. Auch hier würde es sich um eine Vergleichsangebot im niedrigen Bereich handeln.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Frommer Legal Abmahnung erhalte?
Es kommt zunächst darauf an sich nicht vom Abmahner unter Druck setzten zu lassen. Das ist angesichts des Zeitdrucks, der mit der Abmahnung aufgebaut wird, oft leichter gesagt als getan.
Die gute Nachricht lautet aber: Frommer Legal zieht meist nicht sofort vor Gericht, wenn auf die Abmahnung nicht fristgerecht reagiert wird. Meistens folgen weitere Schreiben. Dem Abmahner bleibt also genügend Zeit, die aus der Abmahnung ersichtlichen Vorwürfe zu überprüfen und mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Filesharing Sachverhalte und auch das stark formalisierte Urheberrecht bieten diverse erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Wer hingegen unüberlegt das unterschreibt was Frommer Legal der jeweiligen Abmahnung beilegt, der gibt ohne zu merken ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Abmahner ab. Dieses Schuldanerkenntnis hat dann erhebliche finanzielle Konsequenzen: Meistens wird der Abgemahnte dann von den Kosten, die mit der Abmahnung aufgerufen werden, nicht mehr herunter kommen. Vermeiden Sie also Zeitdruck und wählen Sie stattdessen die Option, Ihre Abmahnung überprüfen zu lassen.
In der Vergangenheit haben wir etlichen Mandanten helfen können, dadurch gar nichts oder einen erheblich geringeren Betrag an den Abmahner zahlen zu können. Ruhe zu bewahren spart meistens bares Geld.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Zieht Frommer Legal vor Gericht oder kann ich Abmahnungen aussitzen?
Häufig werden wir von unseren Mandanten gefragt, ob Frommer Legal Abmahnungen nicht einfach ausgesessen werden können. In Internetforen sei häufig von sogenannten „Bettelbriefen“ die Rede, die sich in aller Regelmäßigkeit wiederholen und irgendwann komplett enden würden. Diese Erfahrung können wir nicht bestätigen. Wir haben bereits in mehreren gerichtlichen Verfahren gegen Frommer Legal bzw. deren Mandanten vertreten. Häufig unterschätzt wird der Faktor, dass die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche meistens erst nach einem Zeitraum von über 10 Jahren verjähren.
Selbst wenn man also ein paar Monate oder auch ein Jahr nichts vom Abmahner hört, bedeutet dies nicht, dass die Sache in irgendeiner Form erledigt wäre. Gerade zum Ablauf der Verjährung hin beobachten wir verjährungshemmende Maßnahmen wie den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, der von Frommer Legal für ihre Mandanten ergriffen wird.
Wir beobachten aber auch, dass die Rechteinhaber häufig den Weg des vermeintlich geringsten Widerstands gehen, also überwiegend Anschlussinhaber gerichtlich in Anspruch genommen werden die zuvor nicht anwaltlich vertreten waren. Es dürfte bei Frommer Legal also „zwei Körbe“ geben: Einen mit Anschlussinhabern, die anwaltlich vertreten sind und einen anderen mit Personen die keinen Anwalt beauftragt haben.
Auch wenn es sich dabei um keinen Automatismus handelt, scheint die Beauftragung eines Rechtsanwalts sich für Frommer Legal und deren Auftraggeber wie eine art Bremsklotz auszuwirken.
Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts und lohnt sich diese für mich?
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einem Filesharing-Mandat kostet Geld. Sie erteilen dem Rechtsanwalt einen Auftrag und der Rechtsanwalt wird entsprechend für Sie tätig. Es handelt sich um eine sogenannte Rechtsdienstleistung. Unsere Kanzlei ist in der Lage, unseren Mandanten in Frommer Legal Mandaten stets einen fairen Pauschalpreis anzubieten, also einen Preis, von welchem die gesamte außergerichtliche Vertretung umschlossen ist – egal wie lange diese andauert.
Ansatz unserer Vertretung ist, wenn möglich die gegnerischen Ansprüche insgesamt zu vermeiden oder derart zu reduzieren, dass unsere Beauftragung sich für Sie gelohnt hat. Fast immer ist uns dies in der Vergangenheit gelungen. Welche Strategie für Ihren Einzelfall die richtige ist, lässt sich an dieser Stelle nicht sagen.
Um einen Überblick über Ihren Fall und dessen Einzelheiten zu gewinnen ist ein Gespräch mit Ihnen notwendig, in welchem wir von Ihnen alle relevanten Informationen erhalten. Dieses Gespräch ist für Sie kostenfrei. Im Anschluss an das Gespräch können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.
Abgemahnt von Frommer Legal? Wir beraten Sie gerne.
Haben Sie ebenfalls eine urheberrechtliche Abmahnung von Frommer Legal für einen der oben genannten Auftraggeber erhalten? Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und den geforderten Geldbetrag bezahlen sollen? Wollen Sie Ihre Optionen und die optimalen Verteidigungsansätze kennenlernen?
Dann zögern Sie nicht und nutzen das Angebot unserer Kanzlei einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falles. Bitte überlassen Sie uns in Vorbereitung eines persönlichen Telefonats die Ihnen zugegangene Abmahnung und teilen uns auch mit, wann diese Abmahnung eingetroffen ist. Wenn Sie mögen, geben Sie uns gerne weitere Informationen zum Sachverhalt. Wir sind darauf angewiesen. Bitte übersenden Sie uns Ihre Abmahnung und gegebenenfalls weitere Informationen zum Sachverhalt per E-Mail, Whatsapp oder das Formular direkt hier auf der Seite.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Unser Team wird Sie schnellstmöglich wegen eines persönlichen Gesprächstermins mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälten kontaktieren.

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.