Frommer Legal Abmahnung wegen Urheberrecht
Die Kanzlei Frommer Legal
Wichtige Tipps und Regeln
Erstmal Ruhe bewahren
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Keinen Kontakt zum Gegner
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.
Immer die Fristen beachten
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Nicht ungeprüft unterschreiben
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Nicht ungeprüft bezahlen
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.
Was will Frommer Legal von den Abgemahnten?
Im Ergebnis geht es dem Abmahner immer um Geld. Die Abgemahnten sollen wegen der nicht genehmigten Verwertung fremder geschützter Werke stets eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, einen Geldbetrag bezahlen, der sich in sogenannten Schadens- und Aufwendungsersatz aufteilt, und schließlich einem Vergleich zustimmen, bei dem es sich um ein vermeintliches Entgegenkommen des Abmahners handeln soll.
Dass dieses Angebot oft überhöht und juristisch unangemessen ist, fällt im Eifer des Gefechts und im Zeitdruck der gesetzten Frist manchmal nicht auf. Bitte machen Sie sich aber stets klar, dass Angst ein schlechter Ratgeber ist und eiliges und unüberlegtes Handeln Sie teuer zu stehen kommen kann. Ihr Blatt ist meist besser als Sie denken.
Wer sind die Auftraggeber, für wen mahnt Frommer Legal alles ab?
Die Auftraggeber der Münchener Kanzlei lesen sich wie das who is who der internationalen Film- und Musikindustrie. In der Vergangenheit hatte unsere Kanzlei insbesondere mit den folgenden Auftraggebern von Frommer Legal zu tun:
Warner Brothers Entertainment Inc.
Aktuell liegen uns mehrere Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc. ausgesprochen durch Frommer Legal vor.
Es geht darin um das urheberrechtswidrige Anbieten von Filmen (z.B. Tenet), die vom Abgemahnten über die Tauschbörse Bittorrent Dritten zum Download angeboten worden sein sollen. Gefordert wird ein Schadensersatz in Höhe von 700,00 Euro und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 235,80 Euro, insgesamt also ein Betrag von 935,80 Euro.
Die Abgemahnten sollen ausserdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärungen binnen kurzer Frist abgeben. Nur ausnahmsweise und nur für diesen Vergleichsfall sei der Abmahner bereit, auf die sonst viel höher liegenden Schadensersatzsumme von insgesamt 1.700,- Euro zu verzichten.
Constantin Filmverleih GmbH
Auch die Constantin Filmverleih GmbH aus München gehört zu den zahlreichen Auftraggebern der Kanzlei Frommer Legal.
Momentan wird das Anbieten von Filmen, die Constantin Filmverleih GmbH gehören sollen (z.B. Monster Hunter) innerhalb von Tauschbörsen wie Bittorrent, und uTorrent abgemahnt. Eine Dokumentation der Rechtsverletzung sei von der Digital Forensics GmbH vorgenommen worden. Frommer Legal unterbreitet im Namen der Constantin Filmverleih GmbH den Abgemahnten ebenfalls das Angebot, anstelle eines Betrags von etwa 2.000,- Euro die Sache gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von 935,80 Euro und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Vergleichswege beizulegen.
Weitere Informationen zu Abmahnungen der Constantin Filmverleih GmbH finden Sie hier.
Leonine Distribution GmbH (Universum Film GmbH)
Auch die Leonine Distribution GmbH, bei der es sich um die Rechtsnachfolgerin der Universum Film GmbH handelt, zählt zu den Mandanten von Frommer Legal.
In einer hier vorliegenden Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung urheberrechtlichen Schadensersatzes und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 915,00 Euro gefordert.
Bei diesem Betrag handelt es sich bereits um das obligatorische Vergleichsangebot, der eigentlich der Leonine Distribution GmbH zustehende Betrag für die behauptete Urheberrechtsverletzung über Bittorrent würde etwa 2.000,00 Euro betragen, so die Münchener Kanzlei.
Allplan Deutschland GmbH
Seit mehreren Jahren werden uns immer wieder Frommer Legal Abmahnungen im Auftrag der Allplan Deutschland GmbH aus München vorgelegt.
Allplan würde zu den führenden Anbietern auf dem Markt der CAD-Software für das Planen, Bauen und Nutzen von Gebäuden gehören. Das CAD-System Allplan würde 2D-Konstruktionen, 3D-Modellierung bis zum bauteilorientierten Gebäudemodell mit Mengen- und Kostenermittlung unterstützen. Mit der hier vorliegenden Abmahnung verlangt Allplan vom Abgemahnten zunächst einen Schadensersatz in Höhe von über 18.000,00 Euro plus Anwaltskosten in Höhe von 2.079,50 Euro aus einem Gegenstandswert in Höhe von 58.570,00 Euro. Ausserdem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Ein Vergleichsangebot wird nicht ausgesprochen.
Äusserst zweifelhaft bei sämtlichen der hier vorliegenden Allplan Deutschland GmbH Abmahnungen war stets die Frage, wie Allplan eigentlich an die personenbezogenen Daten der Abgemahnten gekommen ist. Manches spricht dafür, dass Allplan einen Mechanismus innerhalb der Software beinhaltet, der Daten vom Rechner des Betroffenen an den Softwarehersteller sendet. Eine solche Praxis würde ganz erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen und ist stets ein gutes Argument in der Auseinandersetzung mit dem Abmahner.
Image Professionals GmbH
Erst kürzlich hat uns ein Mandant eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal für die Image Professionals GmbH aus München vorgelegt.
Unser Mandant hätte Bildmaterial im Internet benutzt, das der Image Professionals GmbH gehören würde, ohne dass diese unserem Mandanten für die Nutzung eine Lizenz erteilt hätte. Erneut geht es also um die urheberrechtswidrige Verwertung fremder geschützter Werke. Der Abgemahnte soll Rechtsanwaltskosten in Höhe von 924,80 Euro auf Grundlage eines Streitwerts von 15.000,- Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 1.226,- Euro, insgesamt ein Betrag in Höhe von 2.150,80 Euro an Frommer Legal bezahlen.
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung wie stets bei.
Studio Canal GmbH
Auch die Studio Canal GmbH aus Berlin ist Auftraggeberin von Frommer Legal. Uns sind mehrere Abmahnungen in Bezug auf Filme (z.B. „A Simple Favor -Nur ein kleiner Gefallen), die von den Abgemahnten innerhalb von Torrent-Netzwerken zum Download angeboten worden sein sollen, vorgelegt worden. Es werden Rechtsanwaltskosten und urheberrechtlicher Schadensersatz im Vergleichswege in Höhe von 915,00 Euro verlangt. Es würde sich nur um ein befristetes Angebot handeln, bei welchem zugleich eine beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden müsse.
Great Bowery Deutschland GmbH
Auch die Great Bowery Deutschland GmbH aus München lässt die urheberrechtswidrige Verwendung nicht lizenzierten Bildmaterials durch die Kanzlei Frommer Legal abmahnen.
Der Mandant soll das Bildmaterial auf seiner Internetseite eingebunden gehabt haben. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,50 Euro und urheberrechtlicher Schadensersatz in Höhe von 1.600,- Euro, also ein Gesamtbetrag von 2146,50 Euro unter knapper Fristsetzung von den Abgemahnten verlangt. Da uns seit mehreren Jahren Great Bowery Abmahnungen erreichen, wissen wir aber, dass durchaus auch höhere Beträge und Streitwerte aufgerufen werden. Eine Einzelberechnung der Bildhonorare wird von Frommer Legal der Abmahnung beigefügt. Weitere Informationen zu Great Bowery Abmahnungen finden Sie hier.
Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft
Auch die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft aus München handelt mit Filmverwertungsrechten und ist Mandantin von Frommer Legal. Für die rechtswidrige Zurverfügungstellung des Films „The Gentleman“ innerhalb der Tauschbörse Bittorrent wird innerhalb der hier vorliegenden Abmahnung ein Vergleichsangebot in Höhe von 915,00 Euro unter gleichzeitiger Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterbreitet. Ein gerichtlicher Beschluss, mit dem der Provider des Abgemahnten zur Auskunft über die Identität des Abgemahnten verpflichtet worden war, ist der Abmahnung beigefügt.
Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
In den vergangenen Jahren sind unserer Kanzlei immer wieder auch Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, ausgesprochen durch die Münchner Kanzlei Frommer Legal, von unseren Mandanten vorgelegt worden. Twentieth Century Fox ist ein Filmrechteinhaber / Filmrechteverwerter und landläufig bekannt mit der Produktion diverser Hollywoodfilme. In den hier vorliegenden Abmahnungen wird das Anbieten von Filmen wie „Deadpool“ innerhalb der Filesharing Tauschbörse Bittorrent verfolgt. Unsere abgemahnten Mandanten wurden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von Insgesamt 915,00 Euro zu bezahlen.
Im Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung müsse der Abgemahnte mit Kosten von etwa 2.000,00 Euro rechnen, so Frommer Legal. Die Dokumentation der Rechtsverletzungen sei mit Hilfe der Digital Forensics GmbH erfolgt. Die Fehlerfreiheit der Ermittlungsergebnisse sei zwischenzeitlich von diversen Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren bestätigt worden, so Frommer Legal.
TOBIS Film GmbH
Uns ist eine Frommer Legal Abmahnung im Auftrag der TOBIS Film GmbH aus Berlin vorgelegt worden.
Gegenstand der Abmahnung ist die vermeintliche urheberrechtswidrige Verwertung des Films „Greenland“ innerhalb einer P2P-Tauschbörse.
Der Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von insgesamt 935,80 Euro zahlen. 700,00 Euro davon entfallen auf urheberrechtlichen Schadensersatz, der Rest sind Rechtsverfolgungskosten. Auch hier würde es sich um eine Vergleichsangebot im niedrigen Bereich handeln.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Frommer Legal Abmahnung erhalte?
Es kommt zunächst darauf an sich nicht vom Abmahner unter Druck setzten zu lassen. Das ist angesichts des Zeitdrucks, der mit der Abmahnung aufgebaut wird, oft leichter gesagt als getan.
Die gute Nachricht lautet aber: Frommer Legal zieht meist nicht sofort vor Gericht, wenn auf die Abmahnung nicht fristgerecht reagiert wird. Meistens folgen weitere Schreiben. Dem Abmahner bleibt also genügend Zeit, die aus der Abmahnung ersichtlichen Vorwürfe zu überprüfen und mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.
Filesharing Sachverhalte und auch das stark formalisierte Urheberrecht bieten diverse erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Wer hingegen unüberlegt das unterschreibt was Frommer Legal der jeweiligen Abmahnung beilegt, der gibt ohne zu merken ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Abmahner ab. Dieses Schuldanerkenntnis hat dann erhebliche finanzielle Konsequenzen: Meistens wird der Abgemahnte dann von den Kosten, die mit der Abmahnung aufgerufen werden, nicht mehr herunter kommen. Vermeiden Sie also Zeitdruck und wählen Sie stattdessen die Option, Ihre Abmahnung überprüfen zu lassen.
In der Vergangenheit haben wir etlichen Mandanten helfen können, dadurch gar nichts oder einen erheblich geringeren Betrag an den Abmahner zahlen zu können. Ruhe zu bewahren spart meistens bares Geld.
Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung
Berechtigung der Abmahnung
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Reduzierung der Abmahnkosten
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Vermeidung von Haftungsfallen
Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Modifizierung der Unterlassungserklärung
Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Zieht Frommer Legal vor Gericht oder kann ich Abmahnungen aussitzen?
Häufig werden wir von unseren Mandanten gefragt, ob Frommer Legal Abmahnungen nicht einfach ausgesessen werden können. In Internetforen sei häufig von sogenannten „Bettelbriefen“ die Rede, die sich in aller Regelmäßigkeit wiederholen und irgendwann komplett enden würden.
Diese Erfahrung können wir nicht bestätigen. Wir haben bereits in mehreren gerichtlichen Verfahren gegen Frommer Legal bzw. deren Mandanten vertreten. Häufig unterschätzt wird der Faktor, dass die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche meistens erst nach einem Zeitraum von über 10 Jahren verjähren.
Selbst wenn man also ein paar Monate oder auch ein Jahr nichts vom Abmahner hört, bedeutet dies nicht, dass die Sache in irgendeiner Form erledigt wäre. Gerade zum Ablauf der Verjährung hin beobachten wir verjährungshemmende Maßnahmen wie den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, der von Frommer Legal für ihre Mandanten ergriffen wird.
Wir beobachten aber auch, dass die Rechteinhaber häufig den Weg des vermeintlich geringsten Widerstands gehen, also überwiegend Anschlussinhaber gerichtlich in Anspruch genommen werden die zuvor nicht anwaltlich vertreten waren. Es dürfte bei Frommer Legal also „zwei Körbe“ geben: Einen mit Anschlussinhabern, die anwaltlich vertreten sind und einen anderen mit Personen die keinen Anwalt beauftragt haben.
Auch wenn es sich dabei um keinen Automatismus handelt, scheint die Beauftragung eines Rechtsanwalts sich für Frommer Legal und deren Auftraggeber wie eine art Bremsklotz auszuwirken.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung
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Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts und lohnt sich diese für mich?
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einem Filesharing-Mandat kostet Geld. Sie erteilen dem Rechtsanwalt einen Auftrag und der Rechtsanwalt wird entsprechend für Sie tätig. Es handelt sich um eine sogenannte Rechtsdienstleistung. Unsere Kanzlei ist in der Lage, unseren Mandanten in Frommer Legal Mandaten stets einen fairen Pauschalpreis anzubieten, also einen Preis, von welchem die gesamte außergerichtliche Vertretung umschlossen ist – egal wie lange diese andauert.
Ansatz unserer Vertretung ist, wenn möglich die gegnerischen Ansprüche insgesamt zu vermeiden oder derart zu reduzieren, dass unsere Beauftragung sich für Sie gelohnt hat. Fast immer ist uns dies in der Vergangenheit gelungen. Welche Strategie für Ihren Einzelfall die richtige ist, lässt sich an dieser Stelle nicht sagen.
Um einen Überblick über Ihren Fall und dessen Einzelheiten zu gewinnen ist ein Gespräch mit Ihnen notwendig, in welchem wir von Ihnen alle relevanten Informationen erhalten. Dieses Gespräch ist für Sie kostenfrei. Im Anschluss an das Gespräch können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.
Abgemahnt von Frommer Legal? Wir beraten Sie gerne.
Haben Sie ebenfalls eine urheberrechtliche Abmahnung von Frommer Legal für einen der oben genannten Auftraggeber erhalten? Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie nun eine starfbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und den geforderten Geldbetrag bezahlen sollen? Wollen Sie Ihre Optionen und die optimalen Verteidigungsansätze kennenlernen?
Dann zögern Sie nicht und nutzen das Angebot unserer Kanzlei einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falles. Bitte überlassen Sie uns in Vorbereitung eines persönlichen Telefonats die Ihnen zugegangene Abmahnung und teilen uns auch mit, wann diese Abmahnung eingetroffen ist. Wenn Sie mögen, geben Sie uns gerne weitere Informationen zum Sachverhalt. Wir sind darauf angewiesen. Bitte übersenden Sie uns Ihre Abmahnung und gegebenenfalls weitere Informationen zum Sachverhalt per E-Mail, Whatsapp oder das Formular direkt hier auf der Seite.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Unser Team wird Sie schnellstmöglich wegen eines persönlichen Gesprächstermins mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälten kontaktieren.
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Häufig gestellte Fragen
Handelt es sich bei Frommer Legal Abmahnungen um Betrug?
Nein. Frommer Legal und ihre Mandanten verfolgen Urheberrechtsverletzungen zugegebenermaßen konsequent. Jedoch haben wir noch niemals ein betrügerisches Handeln beobachten können. Jede Abmahnung erfolgte stets anlassbezogen. Natürlich haben wir andere Auffassungen insbesondere zu den aufgerufenen Schadens- und Aufwendungsersatzbeträgen. Insoweit kann aber kein Betrugsvorwurf gegenüber Frommer Legal und deren Auftraggebern formuliert werden.
Ich habe die Rechtsverletzung nicht begangen. Hafte ich trotzdem?
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonstwie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen.
Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstealltion gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Wie funktioniert die kostenfreie Ersteinschätzung?
Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per Whatsapp. Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag. Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Sind die von Frommer Legal gesetzten Fristen nicht viel zu kurz?
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Lohnt sich eine anwaltliche Beratung oder ist es billiger direkt den Abmahner zu bezahlen?
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
- Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
- Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
- Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um einen Gerichtsverfahren zu vermeiden
- Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und berät Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
- Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Was passiert, wenn ich die Fristen aus der Frommer Legal Abmahnung nicht beachte?
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte.
Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden. Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Verlassen Sie sich nicht auf Mythen und Gerüchte aus dem Internet, dass bei Frommer Legal Abmahnungen ohnehin nichts geschehen wird. Wir kennen genügend Mandanten, die gerichtliche Post von Frommer Legal erhalten haben.
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen? Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.
Denn nur durch die Abgabe einer hinreichen, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden.
Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Frommer Legal Abmahnopfern.
Muss bei einer Abmahnung immer eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte. Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang.
Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren.
Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Was ist eigentlich eine einstweilige Verfügung?
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen.
Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.
„Wir kennen den Abmahner. Profitieren Sie von unserer Erfahrung“
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RESULTATE DIE ÜBERZEUGEN
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Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.
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