Abmahnung Warner Bros. Entertainment Inc. durch FROMMER Legal
Jede Woche erreichen urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Warner Bros. unsere Kanzlei. Die Filesharing-Abmahnungen werden ausgesprochen von der Münchener Kanzlei Frommer Legal, ihres Zeichens Deutschlands größte rein urheberrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Die Abmahnungen sind rechtlich und psychologisch geschliffen. Warner Bros. Entertainment Inc. lässt durch Frommer Legal stets die vermeintlich rechtswidrige Verbreitung eines oder mehrerer Filme innerhalb von P2P-Tauschbörsen wir bittorrent abmahnen. Die Abgemahnten sollten allermeist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Gesamtbetrag in Höhe von 935,80 Euro an Frommer Legal erstatten. In vielen Fällen haben wir unseren Mandanten schon helfen können die Forderungen des Abmahners ganz abzuwehren oder zu reduzieren.
Woher haben Warner Bros. und Frommer Legal eigentlich meine Adressdaten?
Der Abmahnung voraus gegangen ist stets ein gerichtliches Auskunftsverfahren, welches Frommer für Warner Bros. bei einem Landgericht in Deutschland gegen den Telekommunikationsprovider angestrengt hat, bei welchem die IP-Adresse zugeordnet ist, welche von Warner Bros. innerhalb einer P2P-Tauschbörse dokumentiert wurde. Meist heißt es in den Abmahnungen von Frommer Legal für Warner Bros., dass die Firma Digital Forensics GmbH die IP-Adresse ermittelt hätte. Es würden Sachverständigengutachten existieren aus denen sich ergäbe, dass die von Digital Forensics eingesetzte Software zuverlässig arbeiten würde und damit gerichtsfest sei. Auf Grundlage dieser Ermittlungen seien die Telekommunikationsprovider dann im jeweiligen Verfahren durch Beschluss verpflichtet worden, Warner Bros. und Frommer Legal den jeweiligen Anschlussinhaber zu benennen, welcher zur konkreten Zeit die konkrete IP-Adresse in Benutzung hatte. Meist legt Frommer Legal den gerichtlichen Beschluss der Abmahnung bei.
935,80 Euro und eine Unterlassungserklärung
Die Abgemahnten sollen gegenüber Warner Bros. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein Muster dafür liegt meist vorformuliert von Frommer Legal der Abmahnung bei. Bei der Verbreitung eines einzigen Filmes wird zumeist ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 700,00 Euro verlangt. Für die Schadensberechnung wird auf die sogenannte Lizenzanalogie zurückgegriffen. Zu den 700,00 Euro rechnen Frommer Legal dann noch 235,80 Euro Abmahnkosten aus einem Streitwert von 1.700,00 Euro hinzu. So ergibt sich der gerade noch dreistellige Gesamtbetrag von 935,80 Euro:

Kann ich Frommer Legal Abmahnungen für Warner Bros. einfach ignorieren?
An der einen oder anderen Stelle im Internet finden sich Hinweise und Tipps, dass man Abmahnungen von Frommer Legal einfach ignorieren sollte. Es würde sich um sogenannte „Bettelbriefe“ handeln, die sich stets wiederholen würden, deren Missachtung aber keine Konsequenzen hätte. Diese Behauptung können wir nicht bestätigen. Uns sind etliche Fälle bekannt, in denen Frommer Legal früher oder später für ihre Mandanten auch gerichtliche Maßnahmen ergriffen haben. Insbesondere reicht Frommer Legal auch Anspruchsbegründungen und Klageschriften bei unterschiedlichen Gerichten ein. Nach einem widersprochenen Mahnbescheid geht es also durchaus gerichtlich weiter. Bei den vorstehend genannten Tipps und Hinweisen dürfte mehr die Hoffnung der Autoren im Vordergrund gestanden haben. Mit der Realität haben sie nichts zu tun. Lassen Sie nicht auf solche unter Umständen kostspieligen und unseriösen Experimente ein.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Was tun bei Abmahnung von Warner Bros. durch Frommer Legal?
Bitte beachten Sie immer die Ihnen gesetzte Frist, auch wenn Sie meinen, diese sei rechtsmissbräuchlich oder es würde sich um einen Betrugsversuch handeln. Auch wenn Frommer Legal als Deutschlands größte Abmahnkanzlei sehr viele Abmahnungen ausspricht, ist das nicht zugleich automatisch rechtsmissbräuchlich. Sollten Sie die Ihnen gesetzte Frist negieren droht unter Umständen eine deutlich teurere Auseinandersetzung vor Gericht. Auf der anderen Seite ist aber überhaupt nicht gesagt, dass die von Frommer Legal behaupteten Ansprüche gegen Sie bestehen. Möglicherweise müssen Sie entgegen der Behauptungen von Frommer Legal keine Unterlassungserklärung abgeben und auch kein Geld an den Abmahner bezahlen. Dies herauszufinden ist Sache einer spezialisierten Anwaltskanzlei. Profitieren Sie dabei gerne von unserer Erfahrung mit der Kanzlei Frommer Legal. Wir bieten den Abgemahnten bundesweit eine kostenfreie Ersteinschätzung an, ohne Wenn und ohne Aber. Erst wenn Sie sich entscheiden uns danach zu beauftragen Sie zu vertreten würden Kosten entstehen, die wir Ihnen aber transparent vor Ihrer Entscheidung kommunizieren. Wahrscheinlich sind unsere Kosten für eine Vertretung fairer, als Sie vorher möglicherweise gedacht haben. All das kann in einem kostenfreien Erstgespräch aber erörtert werden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.