Frommer Legal

Abmahnung abwehren

Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts!

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Abmahnung Warner Bros. Entertainment Inc. durch FROMMER Legal

Wichtige Tipps und Regeln

Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.

Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​

Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.

Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.

Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

Jede Woche erreichen urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Warner Bros. unsere Kanzlei. Die Filesharing-Abmahnungen werden ausgesprochen von der Münchener Kanzlei Frommer Legal, ihres Zeichens Deutschlands größte rein urheberrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Die Abmahnungen sind rechtlich und psychologisch geschliffen. Warner Bros. Entertainment Inc. lässt durch Frommer Legal stets die vermeintlich rechtswidrige Verbreitung eines oder mehrerer Filme innerhalb von P2P-Tauschbörsen wir bittorrent abmahnen. Die Abgemahnten sollten allermeist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Gesamtbetrag in Höhe von 935,80 Euro an Frommer Legal erstatten. In vielen Fällen haben wir unseren Mandanten schon helfen können die Forderungen des Abmahners ganz abzuwehren oder zu reduzieren.

 

Woher haben Warner Bros. und Frommer Legal eigentlich meine Adressdaten?

Der Abmahnung voraus gegangen ist stets ein gerichtliches Auskunftsverfahren, welches Frommer für Warner Bros. bei einem Landgericht in Deutschland gegen den Telekommunikationsprovider angestrengt hat, bei welchem die IP-Adresse zugeordnet ist, welche von Warner Bros. innerhalb einer P2P-Tauschbörse dokumentiert wurde. Meist heißt es in den Abmahnungen von Frommer Legal für Warner Bros., dass die Firma Digital Forensics GmbH die IP-Adresse ermittelt hätte. Es würden Sachverständigengutachten existieren aus denen sich ergäbe, dass die von Digital Forensics eingesetzte Software zuverlässig arbeiten würde und damit gerichtsfest sei. Auf Grundlage dieser Ermittlungen seien die Telekommunikationsprovider dann im jeweiligen Verfahren durch Beschluss verpflichtet worden, Warner Bros. und Frommer Legal den jeweiligen Anschlussinhaber zu benennen, welcher zur konkreten Zeit die konkrete IP-Adresse in Benutzung hatte. Meist legt Frommer Legal den gerichtlichen Beschluss der Abmahnung bei.

 

935,80 Euro und eine Unterlassungserklärung

Die Abgemahnten sollen gegenüber Warner Bros. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein Muster dafür liegt meist vorformuliert von Frommer Legal der Abmahnung bei. Bei der Verbreitung eines einzigen Filmes wird zumeist ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 700,00 Euro verlangt. Für die Schadensberechnung wird auf die sogenannte Lizenzanalogie zurückgegriffen. Zu den 700,00 Euro rechnen Frommer Legal dann noch 235,80 Euro Abmahnkosten aus einem Streitwert von 1.700,00 Euro hinzu. So ergibt sich der gerade noch dreistellige Gesamtbetrag von 935,80 Euro:

 

Screenshot aus Frommer Legal Abmahung

 

 

 

Kann ich Frommer Legal Abmahnungen für Warner Bros. einfach ignorieren?

An der einen oder anderen Stelle im Internet finden sich Hinweise und Tipps, dass man Abmahnungen von Frommer Legal einfach ignorieren sollte. Es würde sich um sogenannte „Bettelbriefe“ handeln, die sich stets wiederholen würden, deren Missachtung aber keine Konsequenzen hätte. Diese Behauptung können wir nicht bestätigen. Uns sind etliche Fälle bekannt, in denen Frommer Legal früher oder später für ihre Mandanten auch gerichtliche Maßnahmen ergriffen haben. Insbesondere reicht Frommer Legal auch Anspruchsbegründungen und Klageschriften bei unterschiedlichen Gerichten ein. Nach einem widersprochenen Mahnbescheid geht es also durchaus gerichtlich weiter. Bei den vorstehend genannten Tipps und Hinweisen dürfte mehr die Hoffnung der Autoren im Vordergrund gestanden haben. Mit der Realität haben sie nichts zu tun. Lassen Sie nicht auf solche unter Umständen kostspieligen und unseriösen Experimente ein.

 

Was tun bei Abmahnung von Warner Bros. durch Frommer Legal?

Bitte beachten Sie immer die Ihnen gesetzte Frist, auch wenn Sie meinen, diese sei rechtsmissbräuchlich oder es würde sich um einen Betrugsversuch handeln. Auch wenn Frommer Legal als Deutschlands größte Abmahnkanzlei sehr viele Abmahnungen ausspricht, ist das nicht zugleich automatisch rechtsmissbräuchlich. Sollten Sie die Ihnen gesetzte Frist negieren droht unter Umständen eine deutlich teurere Auseinandersetzung vor Gericht. Auf der anderen Seite ist aber überhaupt nicht gesagt, dass die von Frommer Legal behaupteten Ansprüche gegen Sie bestehen. Möglicherweise müssen Sie entgegen der Behauptungen von Frommer Legal keine Unterlassungserklärung abgeben und auch kein Geld an den Abmahner bezahlen. Dies herauszufinden ist Sache einer spezialisierten Anwaltskanzlei. Profitieren Sie dabei gerne von unserer Erfahrung mit der Kanzlei Frommer Legal. Wir bieten den Abgemahnten bundesweit eine kostenfreie Ersteinschätzung an, ohne Wenn und ohne Aber. Erst wenn Sie sich entscheiden uns danach zu beauftragen Sie zu vertreten würden Kosten entstehen, die wir Ihnen aber transparent vor Ihrer Entscheidung kommunizieren. Wahrscheinlich sind unsere Kosten für eine Vertretung fairer, als Sie vorher möglicherweise gedacht haben. All das kann in einem kostenfreien Erstgespräch aber erörtert werden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung

Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.

Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung

Wir helfen täglich Betroffenen, die eine Abmahnung erhalten haben. Senden Sie uns Ihre Abmahnung. Wir prüfen den Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.
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Häufig gestellte Fragen

  1. Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per Whatsapp.

  2. Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

  3. Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung​.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.​

Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonstwie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen.

Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstealltion gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.

Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.

Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

  • Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
  • Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
  • Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um einen Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und berät Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
  • Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein

Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte.

Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden. Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.

Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?

Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.

Denn nur durch die Abgabe einer hinreichen, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden.

Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von  Frommer Legal Abmahnopfern.

Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.

Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang.

Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren.

Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.

Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz.

Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen.

Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt.

Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

„Wir kennen den Abmahner. Profitieren Sie von unserer Erfahrung“

Rechtsanwalt Tobias Kläner
Tobias Kläner
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