Jede Woche erreichen urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Warner Bros. unsere Kanzlei. Die Filesharing-Abmahnungen werden ausgesprochen von der Münchener Kanzlei Frommer Legal, ihres Zeichens Deutschlands größte rein urheberrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Die Abmahnungen sind rechtlich und psychologisch geschliffen. Warner Bros. Entertainment Inc. lässt durch Frommer Legal stets die vermeintlich rechtswidrige Verbreitung eines oder mehrerer Filme innerhalb von P2P-Tauschbörsen wir bittorrent abmahnen. Die Abgemahnten sollten allermeist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Gesamtbetrag in Höhe von 935,80 Euro an Frommer Legal erstatten. In vielen Fällen haben wir unseren Mandanten schon helfen können die Forderungen des Abmahners ganz abzuwehren oder zu reduzieren.
Woher haben Warner Bros. und Frommer Legal eigentlich meine Adressdaten?
Der Abmahnung voraus gegangen ist stets ein gerichtliches Auskunftsverfahren, welches Frommer für Warner Bros. bei einem Landgericht in Deutschland gegen den Telekommunikationsprovider angestrengt hat, bei welchem die IP-Adresse zugeordnet ist, welche von Warner Bros. innerhalb einer P2P-Tauschbörse dokumentiert wurde. Meist heißt es in den Abmahnungen von Frommer Legal für Warner Bros., dass die Firma Digital Forensics GmbH die IP-Adresse ermittelt hätte. Es würden Sachverständigengutachten existieren aus denen sich ergäbe, dass die von Digital Forensics eingesetzte Software zuverlässig arbeiten würde und damit gerichtsfest sei. Auf Grundlage dieser Ermittlungen seien die Telekommunikationsprovider dann im jeweiligen Verfahren durch Beschluss verpflichtet worden, Warner Bros. und Frommer Legal den jeweiligen Anschlussinhaber zu benennen, welcher zur konkreten Zeit die konkrete IP-Adresse in Benutzung hatte. Meist legt Frommer Legal den gerichtlichen Beschluss der Abmahnung bei.
935,80 Euro und eine Unterlassungserklärung
Die Abgemahnten sollen gegenüber Warner Bros. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein Muster dafür liegt meist vorformuliert von Frommer Legal der Abmahnung bei. Bei der Verbreitung eines einzigen Filmes wird zumeist ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 700,00 Euro verlangt. Für die Schadensberechnung wird auf die sogenannte Lizenzanalogie zurückgegriffen. Zu den 700,00 Euro rechnen Frommer Legal dann noch 235,80 Euro Abmahnkosten aus einem Streitwert von 1.700,00 Euro hinzu. So ergibt sich der gerade noch dreistellige Gesamtbetrag von 935,80 Euro:
Screenshot aus Frommer Legal Abmahung
Kann ich Frommer Legal Abmahnungen für Warner Bros. einfach ignorieren?
An der einen oder anderen Stelle im Internet finden sich Hinweise und Tipps, dass man Abmahnungen von Frommer Legal einfach ignorieren sollte. Es würde sich um sogenannte „Bettelbriefe“ handeln, die sich stets wiederholen würden, deren Missachtung aber keine Konsequenzen hätte. Diese Behauptung können wir nicht bestätigen. Uns sind etliche Fälle bekannt, in denen Frommer Legal früher oder später für ihre Mandanten auch gerichtliche Maßnahmen ergriffen haben. Insbesondere reicht Frommer Legal auch Anspruchsbegründungen und Klageschriften bei unterschiedlichen Gerichten ein. Nach einem widersprochenen Mahnbescheid geht es also durchaus gerichtlich weiter. Bei den vorstehend genannten Tipps und Hinweisen dürfte mehr die Hoffnung der Autoren im Vordergrund gestanden haben. Mit der Realität haben sie nichts zu tun. Lassen Sie nicht auf solche unter Umständen kostspieligen und unseriösen Experimente ein.
Was tun bei Abmahnung von Warner Bros. durch Frommer Legal?
Bitte beachten Sie immer die Ihnen gesetzte Frist, auch wenn Sie meinen, diese sei rechtsmissbräuchlich oder es würde sich um einen Betrugsversuch handeln. Auch wenn Frommer Legal als Deutschlands größte Abmahnkanzlei sehr viele Abmahnungen ausspricht, ist das nicht zugleich automatisch rechtsmissbräuchlich. Sollten Sie die Ihnen gesetzte Frist negieren droht unter Umständen eine deutlich teurere Auseinandersetzung vor Gericht. Auf der anderen Seite ist aber überhaupt nicht gesagt, dass die von Frommer Legal behaupteten Ansprüche gegen Sie bestehen. Möglicherweise müssen Sie entgegen der Behauptungen von Frommer Legal keine Unterlassungserklärung abgeben und auch kein Geld an den Abmahner bezahlen. Dies herauszufinden ist Sache einer spezialisierten Anwaltskanzlei. Profitieren Sie dabei gerne von unserer Erfahrung mit der Kanzlei Frommer Legal. Wir bieten den Abgemahnten bundesweit eine kostenfreie Ersteinschätzung an, ohne Wenn und ohne Aber. Erst wenn Sie sich entscheiden uns danach zu beauftragen Sie zu vertreten würden Kosten entstehen, die wir Ihnen aber transparent vor Ihrer Entscheidung kommunizieren. Wahrscheinlich sind unsere Kosten für eine Vertretung fairer, als Sie vorher möglicherweise gedacht haben. All das kann in einem kostenfreien Erstgespräch aber erörtert werden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner