Die Image Professionals GmbH aus München spricht momentan wieder Abmahnungen wegen der vermeintlich rechtswidrigen Verwendung lizensierten Bildmaterials aus. In der hier vorgelegten Abmahnung ist wieder die Abmahnkanzlei FROMMER Legal aus München (wir berichten hier ausführlich über weitere Auftraggeber) mit der Geltendmachung mehrerer Ansprüche aus dem Urhebergesetz (UrhG) beauftragt. In der Sache geht es um ein Foto das einen Hund neben einem Tierhaarschneider zeigt. Image Professionals GmbH sei eine renommierte, international tätige Bildagentur, so FROMMER Legal. Die Rechte am Tierfoto würden der Image Professionals GmbH gehören. Image Professionals sei insoweit die Rechtsnachfolgerin der Stockfood GmbH.
Nur Unterlassung und Auskunft – aber keine Kosten
In dem Schreiben der Münchener Anwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt und Auskunft darüber, in welchem Umfang das abgemahnte Foto genutzt worden ist. FROMMER Legal hat der Abmahnung insoweit zwei Vordrucke beigelegt mit den Titeln „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags“ und „Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung“:
Man mag sich beim ersten Lesen wundern, wieso FROMMER Legal nicht auch die Erstattung von konkreten Abmahnkosten aus § 97a UrhG und urheberrechtlichen Schadensersatz aus § 97 Abs. 2 UrhG verlangen. Kommt der Abgemahnte also möglicherweise ohne eine Zahlung an Image Professionals GmbH davon? Die Antwort lautet: Nein, ausgeschlossen. Die Abmahnerin bereitet mit dem Auskunftsanspruch lediglich die weiteren finanziellen Ansprüche gegen den Abgemahnten vor. Von der erteilten Auskunft hängen der Streitwert, die Abmahnkosten und auch die Bezifferung des Schadensersatzes ab. Es wird also weitere Post von FROMMER Legal geben. An dieser Stelle bitten wir alle Abgemahnten zur Vorsicht: Senden Sie weder das ausgefüllte Auskunftsformular noch die vorformulierte Unterlassungserklärung voreilig und ohne vorherige Prüfung an FROMMER Legal zurück. Es können ansonsten für Sie gravierende finanzielle Nachteile entstehen.
FROMMER Legal legt Abtretungsvertrag vor
In der hier vorliegenden Korrespondenz legt die Münchener Kanzlei zum Nachweis der Inhaberschaft der Urheberrechte an dem Tierfoto eine Erklärung der plainpicture GmbH vor. Die Erklärung besagt, dass die plainpicture GmbH der Image Professionals GmbH „sämtliche ihr zustehenden Ansprüche aufgrund einer unberechtigten Verwendung des o.g. Bildmaterials übertragen“ hätte einschließlich der Befugnis sämtliche möglichen Rechtsansprüche daran im eigenen Namen geltend zu machen. Über die Rechteinhaberschaft an dem abgemahnten Tierfoto besagt diese Erklärung jedoch nichts konkretes.
Auch Abmahnung von Image Professionals GmbH bekommen?
Gehören Sie auch zu denjenigen, die eine Abmahnung von FROMMER Legal wegen angeblich nicht lizensierter Benutzung von fremdem Bildmaterial erhalten haben? Bitte beachten Sie die Ihnen gesetzten Fristen. Mehrfach haben die Gerichte bestätigt, dass diese nicht zu kurz sind. Wir empfehlen, dass vor einer Kontaktaufnahme zu FROMMER Legal die Abmahnung zunächst auf Berechtigung zu prüfen ist. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung und des Auskunftsformulars ohne vorherige Überprüfung sollte vermieden werden. Denken Sie daran: Die erteilte Auskunft steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kosten, die FROMMER Legal dann in weiteren Schreiben für die Abmahnerin von Ihnen verlangen wird. KLÄNER Rechtsanwälte bietet den Abgemahnten bundesweit eine kostenlose Ersteinschätzung an. Machen Sie optimalerweise innerhalb der Ihnen gesetzten Fristen davon Gebrauch. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe und überlegt, ob Sie uns gegen den Abmahner beauftragen mit der Abwehr der Ansprüche beauftragen möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner