Abmahnung Image Professionals GmbH durch FROMMER Legal
Die Image Professionals GmbH aus München spricht momentan wieder Abmahnungen wegen der vermeintlich rechtswidrigen Verwendung lizensierten Bildmaterials aus. In der hier vorgelegten Abmahnung ist wieder die Abmahnkanzlei FROMMER Legal aus München (wir berichten hier ausführlich über weitere Auftraggeber) mit der Geltendmachung mehrerer Ansprüche aus dem Urhebergesetz (UrhG) beauftragt. In der Sache geht es um ein Foto das einen Hund neben einem Tierhaarschneider zeigt. Image Professionals GmbH sei eine renommierte, international tätige Bildagentur, so FROMMER Legal. Die Rechte am Tierfoto würden der Image Professionals GmbH gehören. Image Professionals sei insoweit die Rechtsnachfolgerin der Stockfood GmbH.
Nur Unterlassung und Auskunft – aber keine Kosten
In dem Schreiben der Münchener Anwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt und Auskunft darüber, in welchem Umfang das abgemahnte Foto genutzt worden ist. FROMMER Legal hat der Abmahnung insoweit zwei Vordrucke beigelegt mit den Titeln „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags“ und „Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung“:

Man mag sich beim ersten Lesen wundern, wieso FROMMER Legal nicht auch die Erstattung von konkreten Abmahnkosten aus § 97a UrhG und urheberrechtlichen Schadensersatz aus § 97 Abs. 2 UrhG verlangen. Kommt der Abgemahnte also möglicherweise ohne eine Zahlung an Image Professionals GmbH davon? Die Antwort lautet: Nein, ausgeschlossen. Die Abmahnerin bereitet mit dem Auskunftsanspruch lediglich die weiteren finanziellen Ansprüche gegen den Abgemahnten vor. Von der erteilten Auskunft hängen der Streitwert, die Abmahnkosten und auch die Bezifferung des Schadensersatzes ab. Es wird also weitere Post von FROMMER Legal geben. An dieser Stelle bitten wir alle Abgemahnten zur Vorsicht: Senden Sie weder das ausgefüllte Auskunftsformular noch die vorformulierte Unterlassungserklärung voreilig und ohne vorherige Prüfung an FROMMER Legal zurück. Es können ansonsten für Sie gravierende finanzielle Nachteile entstehen.
FROMMER Legal legt Abtretungsvertrag vor
In der hier vorliegenden Korrespondenz legt die Münchener Kanzlei zum Nachweis der Inhaberschaft der Urheberrechte an dem Tierfoto eine Erklärung der plainpicture GmbH vor. Die Erklärung besagt, dass die plainpicture GmbH der Image Professionals GmbH „sämtliche ihr zustehenden Ansprüche aufgrund einer unberechtigten Verwendung des o.g. Bildmaterials übertragen“ hätte einschließlich der Befugnis sämtliche möglichen Rechtsansprüche daran im eigenen Namen geltend zu machen. Über die Rechteinhaberschaft an dem abgemahnten Tierfoto besagt diese Erklärung jedoch nichts konkretes.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung von Image Professionals GmbH bekommen?
Gehören Sie auch zu denjenigen, die eine Abmahnung von FROMMER Legal wegen angeblich nicht lizensierter Benutzung von fremdem Bildmaterial erhalten haben? Bitte beachten Sie die Ihnen gesetzten Fristen. Mehrfach haben die Gerichte bestätigt, dass diese nicht zu kurz sind. Wir empfehlen, dass vor einer Kontaktaufnahme zu FROMMER Legal die Abmahnung zunächst auf Berechtigung zu prüfen ist. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung und des Auskunftsformulars ohne vorherige Überprüfung sollte vermieden werden. Denken Sie daran: Die erteilte Auskunft steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kosten, die FROMMER Legal dann in weiteren Schreiben für die Abmahnerin von Ihnen verlangen wird. KLÄNER Rechtsanwälte bietet den Abgemahnten bundesweit eine kostenlose Ersteinschätzung an. Machen Sie optimalerweise innerhalb der Ihnen gesetzten Fristen davon Gebrauch. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe und überlegt, ob Sie uns gegen den Abmahner beauftragen mit der Abwehr der Ansprüche beauftragen möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.