Abmahnung AUGUST Image LLC durch Kanzlei FROMMER Legal wegen Urheberrecht
Unserem Koblenzer Büro ist eine urheberrechtliche Abmahnung der AUGUST Image LLC aus New York (USA) vorgelegt worden. Die Abmahnung wird ausgesprochen von der Münchener Kanzlei FROMMER Lega. Die AUGUST Image LLC sei eine renommierte international tätige Bildagentur, die ihr Repertoire weltweit vermarkten würde. Unserem Mandanten wird die vermeintlich nicht berechtigte Verwendung geschützten Bildmaterials im Internet auf dessen Webseite vorgeworfen. Das beanstandete Foto zeigt den ehemaligen US-amerikanischen Politiker John Lewis. Fotograf des abgemahnten Fotos sei ein Herr Michael Avedon gewesen. AUGUST Image LLC verlangt mithilfe von FROMMER Legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunft über das Ausmaß der Bildnutzung durch unseren Mandanten.
Fordert AUGUST Image LLC keine Abmahnkosten und kein Schadensersatz? Leider doch.
In der hier vorliegenden Abmahnung werden im Gegensatz zu diversen anderen Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal noch keine konkreten Beträge aufgerufen, die der Abgemahnte an AUGUST Image LLC erstatten soll. Das bedeutet aber keinesfalls, dass FROMMER Legal beziehungsweise AUGUST Image LLC auf Abmahnkosten aus § 97a Abs. 3 UrhG und auf urheberrechtlichen Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG verzichten würden. Denn der Abmahner macht hier zunächst einen Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG gegen unseren Mandanten geltend. Der Auskunftsanspruch dient faktisch nur dazu, Folgeansprüche des Abmahners zu konkretisieren. Die Rechnung für den Abgemahnten kommt also später – nach Auskunftserteilung.
Vorsicht mit voreiliger Auskunftserteilung
Da eine direkte Wechselwirkung zwischen dem Auskunftsanspruch und den späteren Geldansprüchen besteht, die AUGUST Image LLC von dem Abgemahnten beanspruchen wird, raten wir zur Vorsicht bei der Auskunftserteilung beziehungsweise empfehlen eine Überprüfung, ob der von FROMMER Legal behauptete Auskunftsanspruch überhaupt besteht. Das von FROMMER Legal vorbereitete Formular beinhaltet ein verklausuliertes Schuldanerkenntnis. Das unbedachte Ausfüllen dieses Formulars bewirkt damit ein faktisches Anerkenntnis weiterer (Geld-) Ansprüche des Abmahners, von denen der Abgemahnte später dann nicht mehr ohne weiteres runterkommen wird. Bitte beachten Sie, dass die später von FROMMER Legal aufgerufenen Kosten sich eigentlich immer im vierstelligen Bereich bewegen. Die Streitwerte werden in vergleichbaren Fällen selten unter 10.000,00 Euro von den Abmahnern angesetzt.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung von AUGUST Image LLC erhalten? So reagieren Sie richtig.
Die in der Abmahnung von FROMMER Legal genannten Fristen sind ernst zu nehmen. Die Gerichte haben vielfach bestätigt, dass kurze Fristen im Urheberrecht absolut üblich sind. Einige Mandanten sind in der Vergangenheit leider in diese Falle getappt. KLÄNER Rechtsanwälte konnte in der Vergangenheit vielen Abgemahnten helfen, mit Abmahnungen der Kanzlei FROMMER Legal richtig umzugehen und dabei bares Geld zu sparen. Nutzen auch Sie daher gerne unser Angebot einer kostenfreien telefonischen Erstberatung. Dafür benötigen wir lediglich Ihre Abmahnung und Sie einen kurzen Termin mit unserer Kanzlei. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie mit uns beauftragen möchten, die Abmahnung von AUGUST Image LLC abzuwehren beziehungsweise vorteilhaft zu beantworten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.