Uns liegt eine Abmahnung der bekannten Abmahn-Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) für Getty Images International aus Irland vor. Dem von meiner Kanzlei vertretenen Mandanten wird die unerlaubte Verwendung von Bildmaterial vorgeworfen, an welchem Getty Images die ausschließlichen Urheberverwertungsrechte besitzen würde. Mein Mandant hätte dieses Bildmaterial ohne Genehmigung im Internet benutzt.
Was fordert Getty Images?
Das Stockfoto-Unternehmen aus Irland verlangt von meinem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mein Mandant hätte das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG verletzt. Getty Images International hätte insoweit einen Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 UrhG. Darüber hinaus müsse mein Mandant Auskunft über das Ausmaß der Rechtsverletzung, insbesondere über die Dauer und die Art und Weise, erteilen.
Abmahnung Getty Images – was kommt auf den Abgemahnten zu?
Der Auskunftsanspruch dient bekanntermaßen der Vorbereitung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diesen kann der Abmahner nur korrekt beziffern, wenn er den Umfang der Rechtsverletzung kennt. Wenn in einer Abmahnung demnach der Schadensersatzanspruch noch nicht beziffert ist, bedeutet das in der Regel nur, dass dieser in einem weiteren Schreiben zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden wird. Das Gleiche gilt für einen Aufwendungsersatzanspruch des Abmahners nach § 97a UrhG. Dieser hängt von der Höhe des Streitwerts ab. Der Streitwert wiederum setzt sich zusammen aus Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch.
Abmahnung Getty Images International – wie reagieren?
Der Abgemahnte muss aufpassen, nicht voreilig eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Gefahr von Folgeverstößen ist den Abgemahnten meistens nicht bekannt. Es reicht bereits für einen Folgeverstoß aus, wenn der Cache der Suchmaschine Google oder ein Internetarchiv wie „Wayback Machine“ die längst von der Website des Abgemahnten gelöschten Fotos noch „ausspucken“. Ereignet sich ein Folgeverstoß, ist eine Vertragsstrafe fällig an den Abmahner. Pro Verstoß sind das mindestens 3.000,00 €.
Vermeiden Sie jegliches Risiko im Zusammenhang mit einer Abmahnung von Getty Images International. Gerne helfe ich bei einer solchen Abmahnung bundesweit. Zögern Sie nicht, Kontakt zu mir aufzunehmen und profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner. Sie erreichen mich unter 0261 / 96096941 und info @ it-anwalt-kanzlei.de (ohne Leerzeichen).
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
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