Abmahnung Getty International wegen Urheberrechtsverletzung
Uns liegt eine Abmahnung der bekannten Abmahn-Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) für Getty Images International aus Irland vor. Dem von meiner Kanzlei vertretenen Mandanten wird die unerlaubte Verwendung von Bildmaterial vorgeworfen, an welchem Getty Images die ausschließlichen Urheberverwertungsrechte besitzen würde. Mein Mandant hätte dieses Bildmaterial ohne Genehmigung im Internet benutzt.
Was fordert Getty Images?
Das Stockfoto-Unternehmen aus Irland verlangt von meinem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mein Mandant hätte das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG verletzt. Getty Images International hätte insoweit einen Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 UrhG. Darüber hinaus müsse mein Mandant Auskunft über das Ausmaß der Rechtsverletzung, insbesondere über die Dauer und die Art und Weise, erteilen.
Abmahnung Getty Images – was kommt auf den Abgemahnten zu?
Der Auskunftsanspruch dient bekanntermaßen der Vorbereitung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diesen kann der Abmahner nur korrekt beziffern, wenn er den Umfang der Rechtsverletzung kennt. Wenn in einer Abmahnung demnach der Schadensersatzanspruch noch nicht beziffert ist, bedeutet das in der Regel nur, dass dieser in einem weiteren Schreiben zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden wird. Das Gleiche gilt für einen Aufwendungsersatzanspruch des Abmahners nach § 97a UrhG. Dieser hängt von der Höhe des Streitwerts ab. Der Streitwert wiederum setzt sich zusammen aus Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung Getty Images International – wie reagieren?
Der Abgemahnte muss aufpassen, nicht voreilig eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Gefahr von Folgeverstößen ist den Abgemahnten meistens nicht bekannt. Es reicht bereits für einen Folgeverstoß aus, wenn der Cache der Suchmaschine Google oder ein Internetarchiv wie „Wayback Machine“ die längst von der Website des Abgemahnten gelöschten Fotos noch „ausspucken“. Ereignet sich ein Folgeverstoß, ist eine Vertragsstrafe fällig an den Abmahner. Pro Verstoß sind das mindestens 3.000,00 €.
Vermeiden Sie jegliches Risiko im Zusammenhang mit einer Abmahnung von Getty Images International. Gerne helfe ich bei einer solchen Abmahnung bundesweit. Zögern Sie nicht, Kontakt zu mir aufzunehmen und profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
Weitere Informationen
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Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.