Abmahnung der B1 Recordings GmbH durch IPPC LAW wegen Instagram oder TikTok Video
Unsere Kanzlei hat in den vergangenen zwei Jahren etliche Anfragen von Personen erhalten, die von einer Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft betroffen sind. IPPC LAW spricht die Abmahnung namens und in Auftrag der B1 Recordings GmbH aus Berlin.
Abgemahnt werden vor allem Inhaber gewerblich genutzter Instagram und TikTok-Accounts, auf denen Musik und Videos, oft durch ein sogenanntes Reel, eingebunden sind. Der Vorwurf an die abgemahnten Personen lautet, dass die Nutzung der Musik zu gewerblichen, werbenden Zwecken erfolgen würde und nicht von der B1 Recordings GmbH als Rechtsinhaberin genehmigt worden wäre. Im Ergebnis werden mit der Abmahnung unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Anwaltskosten geltend gemacht.
In den von unserer Kanzlei behandelten Fällen sind von IPPC LAW Gesamtbeträge zwischen etwa 2.500,00 – 15.000,00 Euro von den Abgemahnten verlangt worden, abhängig von Faktoren wie Nutzungsdauer, Nutzungsintensität und Reichweite des gewerblichen Instagram-Accounts.
B1 Recordings GmbH gehört zu Sony Music
Die B1 Recordings GmbH ist ihrerseits ein Beteiligungsunternehmen der Sony Music Entertainment Deutschland GmbH. Sony Music hält insgesamt 51 Prozent des Stammkapitals an der B1 Recordings GmbH. Weitere Gesellschafterin ist die Mach I Records GmbH & Co. KG, wie ein Blick in die Gesellschafterliste ergibt:

Sony Music selbst trat in der Vergangenheit schon häufig als Abmahnerin im Bereich Urheberrecht/Filesharing auf, meist wurden die Abmahnungen ausgesprochen durch die Kanzlei Frommer Legal aus München.
Was verlangt B1 Recordings GmbH in den TikTok und Instagram-Abmahnungen?
In den hier vorliegenden Abmahnungen der B1 Recordings GmbH macht IPPC LAW Beseitigungsansprüche, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Auskunftsansprüche, Aufwendungsersatzansprüche (Anwaltskosten) sowie Beweissicherungskosten geltend. Als Anspruchsgrundlagen dafür werden insbesondere § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 3 UrhG genannt.
Die Abgemahnten sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben binnen einer kurzen Frist, zu Händen von IPPC LAW. In den hier vorliegenden Abmahnungen wird dann urheberrechtlicher Schadensersatz errechnet unter Zugrundelegung sogenannter Lizenzanalogie:

Hinzuaddiert werden sodann Anwaltskosten aus einem von IPPC LAW genannten Streitwert (hier 50.000,00 Euro):

Der Abmahnung liegt schließlich eine Rechnung bei, in der noch eine „Ermittlungspauschale“ in Höhe von 229,00 Euro hinzugesetzt wird. Wofür diese Kosten tatsächlich angefallen sein sollen, ist den hier vorliegenden Abmahnungen nicht zu entnehmen.
Pedro & Co - welche Songs werden zur Zeit von B1 Recordings GmbH konkret abgemahnt?
Unserer Kanzlei liegen Abmahnungen zu folgenden Künstlern beziehungsweise Songs vor:
- Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro
- pike – Respect
- SAINT JHN - Roses (lmanbek Remix)
- Creeds - Push Up
- Alok, DENNIS - Mimosa (Now And Forever) [feat. Nyasia]
- Zwette feat. Tom Rosenthal - Go Solo
- Travis Scott x HVME – Goosebumps
- Bakermat – Baianá
- Justin Wellington - Iko Iko (My Bestie) (feat. Smal Jam)
- Clean Bandit & Anne-Marie & David Guetta - Cry Baby
- alok & Laszewo & A$AP ROCKY - HIGHJACK (right back)
- Ali A s feat. Namika - Lass Sie Tanzen (Square Dance)
- Alok & Ely Oaks - Tsunami
- FILV & Edmofo feat. Emma Peters - Clandestina (JVSTIN Remix)
- llkay Sencan & Dynoro - Rockstar
Der Track Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro wird gemäß unseren Auswertungen dabei am häufigsten von der B1 Recordings GmbH abgemahnt. Es liegen unserer Kanzlei sogar Abmahnungen vor, in denen die Raccoon-Meme-Videos, welche mit „Pedro“ unterlegt sind, von IPPC LAW abgemahnt werden.
Betroffen sind ausschließlich gewerblich genutzte Instagram und TikTok-Accounts oder private, bei denen der Abmahner aber meint, dass sie tatsächlich im gewerblichen Zusammenhang benutzt werden würden.
Private Accounts dürfen ihre Beiträge mit Musik aus der Instagram-Library hinterlegen, wohingegen dies bei gewerblichen Accounts auf Instagram jedenfalls weitgehend unzulässig und schon von den Nutzungsbedingungen der Plattform ausgeschlossen ist. Häufig tappen Accountinhaber daher unwissentlich in die „Library-Falle“ und sind kostspieligen Abmahnungen ausgesetzt.
Schnelle Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.
Legitimität prüfen lassen
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Haftungsrisiken vermeiden
Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Optimierung der Unterlassungserklärung
Wir modifizieren die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.
Kommunikation mit dem Gegner
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und führen bei Bedarf Vergleichsverhandlungen.
Muss man eine Instagram-Abmahnung von B1 Recordings GmbH ernst nehmen?
Auf jeden Fall. Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Abmahner das gerichtliche Verfahren betriebt, wenn auf die Abmahnung nicht adäquat reagiert wird. Eine von B1 Recordings GmbH erhaltene Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Berechtigung überprüft werden.
Besitzt der Abmahner tatsächlich die exklusiven Urheberverwertungsrechte an der streitgegenständlichen Musik? Haften Sie überhaupt als Täter/in für diese Rechtsverletzung? Sind der Streitwert und die Höhe des lizenzanalogen Schadensersatzes wirklich nachvollziehbar?
Abhängig von der Beantwortung dieser Fragen gelingt es uns in vielen Fällen, für unsere erhebliche Kosteneinsparungen zu erzielen oder in einigen auch, die Abmahnung insgesamt abzuwehren.
Was tun bei Erhalt einer Instagram-Abmahnung durch IPPC Law?
Generell ist es eine gute Entscheidung, niemals selbst mit dem Abmahner in Kontakt zu treten. Zu häufig haben wir schon erlebt, dass entsprechende Kontaktaufnahmen negative Auswirkungen auf die Verhandlungsbereitschaft des Gegners hatten, weil der Abmahner so überhaupt erst Informationen erlangt hat, die seine eigene Position verbessern konnten.
Sie können stattdessen auf unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung zurückgreifen. Personen und Firmen, die von IPPC Law im Auftrag von B1 Recordings GmbH abgemahnt wurden, erhalten von uns eine kostenfreie Erstberatung. Diese beinhaltet eine ehrliche Einschätzung zu Ihrem Fall und eine Strategie, wie mit der Abmahnung sinnvoll und vor wirtschaftlich umgegangen werden kann.
Wichtig ist, dass Sie die Ihnen gesetzte Frist immer beachten und uns optimalerweise innerhalb der laufenden Frist kontaktieren. Dann stehen die Chancen gut, dass wir Ihnen einen zielführenden Vorschlag für Ihren Rechtsfall präsentieren können. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
Hinweis: Wenn Sie wegen der Nutzung von Musik auf Instagram oder TikTok nicht nur eine klassische Abmahnung, sondern eine sogenannte Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsforderung erhalten haben, etwa von der SoundGuardian GmbH, finden Sie dazu hier in unserem Beitrag weiterführende Informationen.

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „so viel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen. Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.






