IPPC LAW Abmahnung abwehren

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Filesharing Abmahnung IPPC LAW

Abmahnung der B1 Recordings GmbH durch IPPC LAW wegen Instagram oder TikTok Video

Unsere Kanzlei hat in den vergangenen zwei Jahren etliche Anfragen von Personen erhalten, die von einer Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft betroffen sind. IPPC LAW spricht die Abmahnung namens und in Auftrag der B1 Recordings GmbH aus Berlin.

Abgemahnt werden vor allem Inhaber gewerblich genutzter Instagram und TikTok-Accounts, auf denen Musik und Videos, oft durch ein sogenanntes Reel, eingebunden sind. Der Vorwurf an die abgemahnten Personen lautet, dass die Nutzung der Musik zu gewerblichen, werbenden Zwecken erfolgen würde und nicht von der B1 Recordings GmbH als Rechtsinhaberin genehmigt worden wäre. Im Ergebnis werden mit der Abmahnung unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Anwaltskosten geltend gemacht.

In den von unserer Kanzlei behandelten Fällen sind von IPPC LAW Gesamtbeträge zwischen etwa 2.500,00 – 15.000,00 Euro von den Abgemahnten verlangt worden, abhängig von Faktoren wie Nutzungsdauer, Nutzungsintensität und Reichweite des gewerblichen Instagram-Accounts.

B1 Recordings GmbH gehört zu Sony Music

Die B1 Recordings GmbH ist ihrerseits ein Beteiligungsunternehmen der Sony Music Entertainment Deutschland GmbH. Sony Music hält insgesamt 51 Prozent des Stammkapitals an der B1 Recordings GmbH. Weitere Gesellschafterin ist die Mach I Records GmbH & Co. KG, wie ein Blick in die Gesellschafterliste ergibt:

Sony Music selbst trat in der Vergangenheit schon häufig als Abmahnerin im Bereich Urheberrecht/Filesharing auf, meist wurden die Abmahnungen ausgesprochen durch die Kanzlei Frommer Legal aus München.

Was verlangt B1 Recordings GmbH in den TikTok und Instagram-Abmahnungen?

In den hier vorliegenden Abmahnungen der B1 Recordings GmbH macht IPPC LAW Beseitigungs­ansprüche, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Auskunftsansprüche, Aufwendungsersatzansprüche (Anwaltskosten) sowie Beweissicherungskosten geltend. Als Anspruchsgrundlagen dafür werden insbesondere § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 3 UrhG genannt.

Die Abgemahnten sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben binnen einer kurzen Frist, zu Händen von IPPC LAW. In den hier vorliegenden Abmahnungen wird dann urheberrechtlicher Schadensersatz errechnet unter Zugrundelegung sogenannter Lizenzanalogie:

Hinzuaddiert werden sodann Anwaltskosten aus einem von IPPC LAW genannten Streitwert (hier 50.000,00 Euro):

Der Abmahnung liegt schließlich eine Rechnung bei, in der noch eine „Ermittlungspauschale“ in Höhe von 229,00 Euro hinzugesetzt wird. Wofür diese Kosten tatsächlich angefallen sein sollen, ist den hier vorliegenden Abmahnungen nicht zu entnehmen.

Pedro & Co - welche Songs werden zur Zeit von B1 Recordings GmbH konkret abgemahnt?

Unserer Kanzlei liegen Abmahnungen zu folgenden Künstlern beziehungsweise Songs vor:

- Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro
- pike – Respect
- SAINT JHN - Roses (lmanbek Remix)
- Creeds - Push Up
- Alok, DENNIS - Mimosa (Now And Forever) [feat. Nyasia]
- Zwette feat. Tom Rosenthal - Go Solo
- Travis Scott x HVME – Goosebumps
- Bakermat – Baianá
- Justin Wellington - Iko Iko (My Bestie) (feat. Smal Jam)
- Clean Bandit & Anne-Marie & David Guetta - Cry Baby
- alok & Laszewo & A$AP ROCKY - HIGHJACK (right back)
- Ali A s feat. Namika - Lass Sie Tanzen (Square Dance)
- Alok & Ely Oaks - Tsunami
- FILV & Edmofo feat. Emma Peters - Clandestina (JVSTIN Remix)
- llkay Sencan & Dynoro - Rockstar

Der Track Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro wird gemäß unseren Auswertungen dabei am häufigsten von der B1 Recordings GmbH abgemahnt. Es liegen unserer Kanzlei sogar Abmahnungen vor, in denen die Raccoon-Meme-Videos, welche mit „Pedro“ unterlegt sind, von IPPC LAW abgemahnt werden.

Betroffen sind ausschließlich gewerblich genutzte Instagram und TikTok-Accounts oder private, bei denen der Abmahner aber meint, dass sie tatsächlich im gewerblichen Zusammenhang benutzt werden würden.

Private Accounts dürfen ihre Beiträge mit Musik aus der Instagram-Library hinterlegen, wohingegen dies bei gewerblichen Accounts auf Instagram jedenfalls weitgehend unzulässig und schon von den Nutzungsbedingungen der Plattform ausgeschlossen ist. Häufig tappen Accountinhaber daher unwissentlich in die „Library-Falle“ und sind kostspieligen Abmahnungen ausgesetzt.

Vorteile einer anwaltlichen Beratung

Schnelle Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.

Legitimität prüfen lassen
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Haftungsrisiken vermeiden
Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Optimierung der Unterlassungs­erklärung
Wir modifizieren die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.

Kommunikation mit dem Gegner
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Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und führen bei Bedarf Vergleichsverhandlungen.

Muss man eine Instagram-Abmahnung von B1 Recordings GmbH ernst nehmen?

Auf jeden Fall. Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Abmahner das gerichtliche Verfahren betriebt, wenn auf die Abmahnung nicht adäquat reagiert wird. Eine von B1 Recordings GmbH erhaltene Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Berechtigung überprüft werden.

Besitzt der Abmahner tatsächlich die exklusiven Urheberverwertungsrechte an der streitgegenständlichen Musik? Haften Sie überhaupt als Täter/in für diese Rechtsverletzung? Sind der Streitwert und die Höhe des lizenzanalogen Schadensersatzes wirklich nachvollziehbar?

Abhängig von der Beantwortung dieser Fragen gelingt es uns in vielen Fällen, für unsere erhebliche Kosteneinsparungen zu erzielen oder in einigen auch, die Abmahnung insgesamt abzuwehren.

Was tun bei Erhalt einer Instagram-Abmahnung durch IPPC Law?

Generell ist es eine gute Entscheidung, niemals selbst mit dem Abmahner in Kontakt zu treten. Zu häufig haben wir schon erlebt, dass entsprechende Kontaktaufnahmen negative Auswirkungen auf die Verhandlungsbereitschaft des Gegners hatten, weil der Abmahner so überhaupt erst Informationen erlangt hat, die seine eigene Position verbessern konnten.

Sie können stattdessen auf unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung zurückgreifen. Personen und Firmen, die von IPPC Law im Auftrag von B1 Recordings GmbH abgemahnt wurden, erhalten von uns eine kostenfreie Erstberatung. Diese beinhaltet eine ehrliche Einschätzung zu Ihrem Fall und eine Strategie, wie mit der Abmahnung sinnvoll und vor wirtschaftlich umgegangen werden kann.

Wichtig ist, dass Sie die Ihnen gesetzte Frist immer beachten und uns optimalerweise innerhalb der laufenden Frist kontaktieren. Dann stehen die Chancen gut, dass wir Ihnen einen zielführenden Vorschlag für Ihren Rechtsfall präsentieren können. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner


Hinweis: Wenn Sie wegen der Nutzung von Musik auf Instagram oder TikTok nicht nur eine klassische Abmahnung, sondern eine sogenannte Berechtigungsanfrage oder Nach­lizenzierungs­forderung erhalten haben, etwa von der SoundGuardian GmbH, finden Sie dazu hier in unserem Beitrag weiterführende Informationen.

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Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungs­erklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungs­erklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen Fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „so viel“ Unterlassungs­erklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungs­erklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungs­erklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen. Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungs­erklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungs­erklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht so viel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungs­erklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungs­erklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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