Abmahnung von
IPPC LAW abwehren

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Abmahnung IPPC LAW wegen Social Media Videos

Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin ist bekannt für ihre urheberrechtlichen Abmahnungen, welche sie schon seit Jahren ausspricht. Als Geschäftsführer tritt für die IPPC LAW der bekannte Abmahnanwalt Daniel Sebastian auf.

Nunmehr hat die IPPC LAW ein neues Abmahnfeld für sich entdeckt: Die Abmahnung von Videos auf sozialen Netzwerken, wie etwa Instagram, welche urheberrechtlich geschützte Musikstücke enthalten sollen. Betroffen sind insbesondere gewerbliche Nutzer, welche Reels oder Storys auf ihrem Instagram-Profil hochladen und in diesen Musikstücke verwenden.

Konkret vertritt die IPPC LAW beispielsweise die B1 Recordings GmbH aus Berlin sowie die Künstler Marc Lennard und Judge Flow. Diese sollen Rechteinhaber an den abgemahnten Tonaufnahmen sein.

Diese soll Rechteinhaberin an den abgemahnten Tonaufnahmen sein. Beanstandet wird im Rahmen der Abmahnungen, dass diese Tonaufnahmen unerlaubt für die gewerbliche Werbung auf sozialen Netzwerken wie Instagram verwendet werden. Beispielsweise wird gehäuft die Verwendung der Tonaufnahme Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro und Spike – Respect abgemahnt.

Darf ich für Instagram-Reels fremde Musikstücke verwenden?

Zwar ist es so, dass Instagram ein umfangreiches Portfolio an Musikstücken zur Verwendung von Reels anbietet. Dies gilt ausweislich der Geschäftsbedingungen jedoch nur für private Profile. Daher bevorzugt es IPPC LAW Inhaber von gewerblichen Instagram-Profilen abzumahnen. Mittlerweile ist es üblich seine Waren und Dienstleistungen auch über die Plattform Instagram zu bewerben. Hierbei ist jedoch Vorsicht bei der Verwendung fremder Werke, wie etwa Bildern und Musik geboten, da anderenfalls Abmahnungen drohen, welche Sie teuer zu stehen kommen können. Hierbei genügt es bereits für eine Urheberrechtsverletzung, wenn lediglich Teile bzw. Ausschnitte eines Musikstücks verwendet werden.

Wenn man eine urheberrechtliche Abmahnung erhält, sollte man jedoch nicht sofort alles unterschreiben, was der Abmahner einem vorlegt. Denn häufig erweisen sich solche Abmahnungen letztlich als unwirksam, unberechtigt oder dem Abgemahnten steht doch ein Recht an der Verwendung der abgemahnten Tonaufnahme zu.

Daher empfehlen wir, dass Sie sich nach Erhalt der Abmahnung möglichst zeitnah anwaltlich beraten lassen.

Was wird konkret gefordert?

In den Abmahnungen werden von IPPC Law stets mehrere Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend gemacht. Konkret:

Letztlich geht es dem Abmahner und dessen Mandanten um Geld. Die Abgemahnten sollen wegen der nicht genehmigten Verwertung geschützter Musiktitel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Geldbetrag bezahlen, der sich in Schadens- und Aufwendungsersatz aufteilt. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche belaufen sich hierbei auf mehrere tausend Euro.

Dass die geforderten Summen häufig überhöht und juristisch unangemessen sind, fällt im Eifer des Gefechts und wegen des Zeitdrucks der gesetzten Frist oft nicht auf. Bitte machen Sie sich aber stets klar, dass Angst ein schlechter Ratgeber ist und eiliges und unüberlegtes Handeln am Ende zu Mehrkosten führt. Die Chancen stehen oft besser als zunächst gedacht.

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung von IPPC Law?

Bei einer Abmahnung von IPPC Law ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich nicht durch die gesetzten Fristen verunsichern zu lassen. Obwohl der Zeitdruck in solchen Fällen oft hoch ist, besteht kein Grund zur Panik: In der Regel geht IPPC Law nicht sofort rechtlich gegen den Abgemahnten vor, selbst wenn die Frist verstreicht. Stattdessen folgen häufig weitere Aufforderungen. Dadurch bleibt genügend Zeit, die erhobenen Vorwürfe genau zu prüfen und mit einem spezialisierten Anwalt das weitere Vorgehen abzustimmen.

Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken, also etwa zur Bewerbung Ihres Unternehmens, Musikstücke, deren Verwertungsrechte beim Abmahner liegen, auf sozialen Netzwerken verbreitet haben, dann ist dies höchstwahrscheinlich als Urheberrechtsverletzung zu werten und löst Unterlassungs- und Zahlungsansprüche auf Seiten des Anspruchsinhabers aus. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Abmahnungen von IPPC LAW für die B1 Recordings GmbH sowie ihrer anderen Mandanten aus mehreren Gründen problematisch sind.

Um ein mögliches Prozessrisiko zu minimieren, sollte jedoch überlegt werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte aber so formuliert sein,  dass damit kein Schuldanerkenntnis verbunden ist und nur wenn auch tatsächlich ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Empfehlenswert ist daher häufig die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung.

Wer hingegen unüberlegt den „Vergleich“ den IPPC LAW der Abmahnung beilegt, unterschreibt, der verpflichtet sich ohne zu merken zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Abmahner. Dies hat dann erhebliche finanzielle Konsequenzen: Dann wird der Abgemahnte von den Kosten, die im Rahmen der Abmahnung geltend gemacht werden, nicht mehr herunter kommen. Vermeiden Sie also Zeitdruck und wählen Sie stattdessen die Option, Ihre Abmahnung überprüfen zu lassen.

Vorteile einer anwaltlichen Beratung

Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts und lohnt sich diese für mich?

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einem urheberrechtlichen Mandat kostet Geld. Sie erteilen dem Rechtsanwalt einen Auftrag und der Rechtsanwalt wird für Sie tätig. Unsere Kanzlei ist in der Lage, unseren Mandanten in IPPC LAW Fällen stets einen fairen Pauschalpreis anzubieten, also einen Preis, von welchem die gesamte außergerichtliche Vertretung umschlossen ist – egal wie lange diese andauert.

Ansatz unserer Vertretung ist es die gegnerischen Ansprüche insgesamt zu vermeiden oder derart zu reduzieren, dass unsere Beauftragung sich für Sie lohnt.

Um einen Überblick über Ihren Fall und dessen Einzelheiten zu gewinnen ist ein Gespräch mit Ihnen notwendig, in welchem wir von Ihnen alle relevanten Informationen erhalten. Dieses Gespräch ist für Sie kostenfrei. Im Anschluss an das Gespräch können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.

Kostenfreie Ersteinschätzung der Kanzlei Kläner Abmahnungen

Sollten Sie ebenfalls von der der Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin abgemahnt worden sein, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Bei Abmahnungen von IPPC LAW konnten wir bislang die Kostenforderung der Gegenseite stark reduzieren. Hilfreich kann auch die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung sein.

Wenn Sie uns mit der Vertretung gegenüber IPPC LAW beauftragen, dann ist diese verpflichtet ausschließlich mit uns in Kontakt zu treten.

Selbst wenn Sie der Auffassung sind, dass die Abmahnung berechtigt sein könnte, raten wir davon ab, den geltend gemachten Forderungen einfach nachzukommen.  Das Urheberrecht bietet eine Vielzahl an Verteidigungsansätzen. Häufig konnten wir unseren Mandanten helfen, selbst wenn diese bis dahin der Auffassung waren, dass die Abmahnung berechtigt war.

Um Ihre kostenfreie Erstberatung best- und schnellstmöglich abzuwickeln ist es notwendig, dass Sie uns die bei Ihnen zugegangene Abmahnung zur Verfügung stellen. Bitte übersenden Sie uns Ihre Abmahnung und gegebenenfalls weitere Informationen zum Sachverhalt per E-Mail, WhatsApp oder das Formular direkt hier auf der Seite.

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Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Erfahren Sie welches Vorgehen in Ihrem Fall den meisten Erfolg verspricht.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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