SoundGuardian GmbH Forderung abwehren

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Berechtigungsanfrage und Nachlizenzierung - SoundGuardian GmbH und Kanzlei Schalast & Partner

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Mandanten, die ein Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten haben. Die Empfänger der Schreiben fallen oft aus allen Wolken, weil sie hohe Geldsummen an SoundGuardian GmbH zahlen sollen, da sie angeblich urheberrechtswidrig fremde Musikstücke für Instagram Reels oder auf TikTok verwendet haben sollen.

Lassen Sie sich von derartigen Schreiben aber nicht verunsichern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten Sie gerne.

SoundGuardian GmbH: Lizenzen für Instagram Reels und TikTok

Die SoundGuardian GmbH ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, das sich nach eigener Aussage insbesondere mit der Vergabe von (Musik-)Lizenzen und die Wahrnehmung von Rechten für den Bereich Social-Media befasst. Dabei bietet SoundGuardian für Unternehmer die Möglichkeit, sogenannte Synchronisationsrechte an Musiktiteln zu erwerben, um diese in visuellen Medien, also zum Beispiel auch bei Instagram oder TikTok einsetzen zu dürfen.

Oft geht es hierbei um bekannte Titel wie „Fire“ von „Scooter“ oder „Run Away" („Tonaufnahme") von „Ian Storm & Ron van den Beuken & Menno".

Die Liste ist hier lang und verändert sich stetig. Die Schreiben, die die SoundGuardian GmbH versendet, sind nahezu identisch und unterscheiden sich nur geringfügig. In aller Regel folgen sie dem immer gleichen Schema:

Der Empfänger des Forderungsschreibens hätte, ohne im Besitz einer ausreichenden Lizenz zu sein, eine geschützte Musiktonaufnahme in den sozialen Medien verwendet. Die SoundGuardian GmbH behauptet hier, Inhaberin der entsprechenden ausschließlichen Nutzungsrechte zu sein.

Meist wird dann ein Screenshot des entsprechenden Instagram- oder TikTok-Posts eingeblendet. Sodann wird um Mitteilung gebeten, ob der Empfänger die erforderliche Lizenz erworben habe (sogenannte „Berechtigungsanfrage“).

Nachlizenzierung bei SoundGuardian: Wofür gezahlt werden soll und wie Forderungen entstehen

Alternativ bietet die SoundGuardian GmbH dann die Möglichkeit, die nicht erworbenen Lizenzen nachträglich zu erwerben (sogenannte “Nachlizenzierung“). Dabei legt die SoundGuardian GmbH dann nach eigenen Angaben den Wert zugrunde, der bei einem Erwerb der Lizenzen vor der Nutzung des Musiktitels zu zahlen gewesen wäre (sogenannte „Lizenzanalogie“).

Oft werden hier sehr hohe Beträge aufgerufen, so zum Beispiel im Falle des Titels „Fire“ von „Scooter“ 750,00 Euro pro Monat, in dem der Post mit der Audiodatei abrufbar war. In einem uns vorliegenden Fall sollte der Unternehmer also ganze 3.000,00 Euro für einen vier Monate alten Post bezahlen.

Im Einzelfall, insbesondere bei größeren Unternehmen und reichweitenstarken Accounts kann dieser Betrag auch weitaus höher ausfallen.

Die SoundGuardian GmbH ruft in diesem Zusammenhang dazu auf, binnen einer bestimmten Frist auf deren Website die Annahme des unterbreiteten Angebots zu erklären und online eine Einverständniserklärung abzugeben. Für eine weitere Nutzung des Musiktitels in der Zukunft verweist die SoundGuardian GmbH auf den „normalen“ Erwerb über die Website.

Gibt man die geforderte Einverständniserklärung ab, schließt man mit der SoundGuardian GmbH nichts anderes als einen Vergleichsvertrag, aus welchem man dann zur Zahlung des dort vereinbarten Betrages vertraglich verpflichtet ist.

Kanzlei Schalast & Partner: Wann sie ins Spiel kommt und was das praktisch bedeutet

Setzt man sich gegen dieses Schreiben zur Wehr und verweigert die Zahlung des angegebenen Betrages, so schaltet SoundGuardian in einigen Fällen regelmäßig einen Rechtsbeistand ein. Ab diesem Zeitpunkt sieht sich der Empfänger eines Schreibens also nicht nur der SoundGuardian GmbH, sondern auch einer spezialisierten Anwaltskanzlei gegenüber. Dabei handelt es sich in den hier bekannten Fällen um die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte mbB aus Frankfurt am Main. Diese verfügt über langjährige Erfahrung im Abmahnwesen und ist unter anderem im Bereich IT-Recht, Medienrecht und angrenzenden Rechtsgebieten spezialisiert.

Dies zeigt, dass es sich hier um eine ernst zu nehmende Angelegenheit handelt. Ignoriert man die Schreiben der SoundGuardian GmbH schlicht, so ist durchaus zu erwarten, dass es zu einer längeren und unter Umständen auch gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann.

Dies bringt die SoundGuardian GmbH auch auf der Unternehmenswebsite unmissverständlich zum Ausdruck.

Dort heißt es in den FAQ:
Was passiert, wenn ich ihre Forderung für unberechtigt bzw. überzogen halte?
Sie können sich die Höhe der von SoundGuardian geltend gemachten Forderung von uns erläutern lassen. Wenn Sie dann nach wie vor der Meinung sind, die Forderung sei unberechtigt und sich weigern, die Forderung zu begleichen, müssen Sie damit rechnen, dass wir unsere Forderung gerichtlich durchsetzen, wodurch weitere Kosten auf Sie zukommen. Zur Vermeidung eines unnötigen Prozesses empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Viele Empfänger sind durch das Vorgehen der SoundGuardian GmbH sehr verunsichert und wissen nicht, wie sie hier richtig reagieren sollen. Es entsteht der Eindruck, dass einem keine Wahl bliebe, außer den geforderten Betrag zu zahlen.

Wichtig für Sie ist, die Sache nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ignorieren Sie etwaige Schreiben der SoundGuardian GmbH nicht einfach! Denn selbst wenn man ein paar Monate oder auch Jahre nichts mehr von der Sache gehört hat, bedeutet dies nicht, dass der Vorgang in Vergessenheit geraten wäre.

Was will die SoundGuardian GmbH mit den Schreiben erreichen?

Die SoundGuardian GmbH geht es hier in erster Linie um Geld. Die Empfänger der Schreiben haben in aller Regel nicht die Lizenzen für die Musiktitel erworben, welche sie auf Social-Media benutzen. Das weiß die SoundGuardian GmbH und profitiert davon, dass ein Großteil der Empfänger aus Angst vor weitergehenden Konsequenzen und einer langwierigen rechtlichen Auseinandersetzung die Einverständniserklärung abgibt und den geforderten Betrag bezahlen wird.

Die SoundGuardian GmbH greift für die Berechnung der geltend gemachten Nachlizenzierungskosten auf die sogenannte Lizenzanalogie zurück. Dabei wird ein Betrag angesetzt, den Sie hätten bezahlen müssen, wenn Sie die erforderliche Lizenz für die konkrete Nutzungsart ordnungsgemäß erworben hätten.

Dass das darauf basierende Angebot oft überhöht und juristisch unangemessen ist, fällt im Eifer des Gefechts und im Zeitdruck der gesetzten Frist manchmal nicht auf. Bitte machen Sie sich aber stets klar, dass Angst ein schlechter Ratgeber ist und eiliges und unüberlegtes Handeln Sie teuer zu stehen kommen kann. Ihr Blatt ist meist besser als Sie denken.

Darf ich für Instagram-Reels oder bei TikTok fremde Musikstücke verwenden?

Zwar ist es so, dass Instagram und TikTok ein umfangreiches Portfolio an Musikstücken zur Verwendung von Reels anbieten. Dies gilt ausweislich der Geschäftsbedingungen jedoch nur für private Profile und nicht für gewerbliche Konten.

Gewerblich ist ein Posting dabei schneller, als man es zunächst vermuten würde. Sobald in irgendeiner Weise die Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen im Raum steht, ist regelmäßig von einer gewerblichen Nutzung auszugehen. Dies kann sich zum Beispiel aus dem Inhalt eines Videos, aus dem Account selbst sowie aus weiteren Begleitumständen ergeben. Demgegenüber stehen private Beiträge, die in keinerlei Bezug zu einer unternehmerischen Tätigkeit stehen. Nur für letztere ist die Verwendung von Musikwerken oft aufgrund der Plattformbedingungen ohne Probleme möglich.

Daher erreichen die Schreiben von der SoundGuardian GmbH vordergründig Gewerbetreibende. Mittlerweile ist es üblich und Wettbewerb oft auch kaum wegzudenken, seine Waren und Dienstleistungen auch über die Plattformen Instagram und TikTok zu bewerben. Gerade auf diesen Plattformen werden bestimmte Zielgruppen besonders gut erreicht und es besteht die Möglichkeit, effektiv zu werben.

Hierbei ist jedoch Vorsicht bei der Verwendung fremder Werke, wie etwa Bildern und Musik geboten. Hierbei genügt es bereits für eine Urheberrechtsverletzung, wenn lediglich Teile bzw. Ausschnitte eines Musikstücks verwendet werden.

Daher empfehlen wir, dass Sie sich nach Erhalt der Abmahnung möglichst zeitnah anwaltlich beraten lassen.

Vorteile einer anwaltlichen Beratung

Schnelle Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.

Legitimität prüfen lassen
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Haftungsrisiken vermeiden
Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Optimierung der Unterlassungs­erklärung
Wir modifizieren die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.

Kommunikation mit dem Gegner
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Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und führen bei Bedarf Vergleichsverhandlungen.

Berechtigungsanfrage von SoundGuardian: Was damit gemeint ist und was sie auslöst

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich um eine Aufforderung eines Rechteinhabers an den Empfänger, zu einer potenziellen Rechtsverletzung Stellung zu nehmen.

Die Berechtigungsanfrage richtet sich anders als eine klassische Abmahnung nicht darauf, unmittelbar Rechte wie zum Beispiel einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Deswegen wird bei den Schreiben von der SoundGuardian GmbH auch anders als in vielen anderen Sachverhalten keine Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, welche sich üblicherweise im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs darauf richtet, die aufgrund einer begangenen Rechtsverletzung vermutete Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen.

Durch die Berechtigungsanfrage soll der Absender, hier also die SoundGuardian GmbH überhaupt erst in die Lage versetzt werden, den Sachverhalt rechtlich abschließend zu bewerten. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass je nach Einzelfall und Reaktion auf das Schreiben auch noch zusätzlich ein Unterlassungsanspruch und gegebenenfalls auch weitere Schadensersatzposten geltend gemacht werden.

Wie reagiere ich bei Erhalt eines Schreibens der SoundGuardian GmbH?

Wichtig ist hier, wie auch beim Erhalt von Abmahnungen in ähnlich gelagerten Sachverhalten, zunächst Ruhe zu bewahren und nicht vorschnell zu reagieren.

Geben Sie nicht unüberlegt die geforderte Einverständniserklärung ab, ohne sich vorher von einem Experten beraten zu lassen.

Zahlen Sie nicht „blind“ den geforderten Nachlizenzierungsbetrag

Prüfen Sie nach, ob Sie bzw. Ihr Unternehmen eventuell bestimmte Lizenzen erworben haben

Überlegen Sie sich, ob Sie das betroffene Posting weiter online halten wollen und bereit sind, für eine zukünftige Leistung entsprechende Lizenzgebühren zu zahlen

Ignorieren Sie die Schreiben nicht einfach

Wichtig ist, dass es sich bei den Schreiben der SoundGuardian GmbH nicht etwa um Fake oder Scam handelt. Sollte seitens der SoundGuardian GmbH nachgewiesen werden, dass sie tatsächlich ausschließliche Nutzungsrechtsinhaber hinsichtlich des betroffenen Werks sind und ist es durch Sie zu einer unlizenzierten Nutzung gekommen, so kann es durchaus sein, dass Ansprüche der Sound Guardian GmbH bestehen können.

Die gute Nachricht ist jedoch selbst dann:
Es besteht hier durchaus ein Spielraum, um Sound-Guardian mit rechtlichen und tatsächlichen Argumenten entgegenzutreten und in Verhandlungen zu treten. Oft ist der angesetzte Betrag deutlich überhöht und entsprechend angreifbar. Dass eventuell ein Anspruch besteht, heißt nicht, dass er dergestalt besteht, wie die SoundGuardian GmbH ihn geltend macht. So ist es regelmäßig möglich, den angesetzten Betrag im Wege zielgerichteter Verhandlungen deutlich zu reduzieren. Insgesamt haben Sie hier durchaus effektive Verteidigungsmöglichkeiten. Nutzen Sie diesen Spielraum und lassen Sie sich zu Ihrem Fall beraten!

Wer hingegen schlicht die Einverständniserklärung abgibt, der wird nur schwer von den dort vereinbarten Kosten wieder herunterkommen.

In der Vergangenheit haben wir bereits etlichen Mandanten helfen können, bei Urheberrechtsverstößen gar nichts oder einen erheblich geringeren Betrag als ursprünglich gefordert zahlen zu müssen. Ruhe zu bewahren spart meistens bares Geld.

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts und lohnt sich diese für mich?

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostet Geld. Sie erteilen dem Rechtsanwalt einen Auftrag und der Rechtsanwalt wird entsprechend für Sie tätig. Es handelt sich um eine sogenannte Rechtsdienstleistung.

Unsere Kanzlei ist in der Lage, unseren Mandanten zur Abwehr der Forderungen der SoundGuardian GmbH einen fairen und transparenten Pauschalpreis anzubieten, also einen Preis, von welchem die gesamte außergerichtliche Vertretung umschlossen ist – egal wie lange diese andauert und wie viele Schreiben hier nötig werden.

Ansatz unserer Vertretung ist, wenn möglich die gegnerischen Ansprüche insgesamt zu vermeiden oder derart zu reduzieren, dass unsere Beauftragung sich für Sie gelohnt hat. 
Erfahrungsgemäß ist dieser Ansatz in vergleichbaren Fällen überwiegend erfolgreich.
Beachten Sie jedoch, dass es stets notwendig ist, eine individuelle Betrachtung Ihres konkreten Falles vorzunehmen. Nach einer kostenfreien Ersteinschätzung haben Sie bei uns die Möglichkeit, in Ruhe Ihre Optionen durchzugehen und sodann zu entscheiden, ob Sie uns beauftragen mögen.

SoundGuardian & Kanzlei Schalast & Partner: Jetzt Fall prüfen lassen und Abmahnung / Nachlizenzierung sauber klären

Haben Sie ebenfalls ein Schreiben von SoundGuardian erhalten? Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie hier weiter vorgehen sollen? Dann zögern Sie nicht und nutzen das Angebot unserer Kanzlei einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falles. Bitte überlassen Sie uns in Vorbereitung eines persönlichen Telefonats die Ihnen zugegangenen Schreiben und teilen uns auch mit, wann diese eingetroffen sind. Wenn Sie mögen, geben Sie uns gerne weitere Informationen zum Sachverhalt, also insbesondere zu Ihrem Account und der Reichweite der Postings. Wir sind auf entsprechende Informationen angewiesen, um die bestmöglichen Verteidigungsansätze zu evaluieren.

Bitte übersenden Sie uns Ihre erhaltenen Schreiben und gegebenenfalls weitere Informationen zum Sachverhalt per E-Mail, WhatsApp oder das Formular direkt hier auf der Seite.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Unser Team wird Sie schnellstmöglich wegen eines kostenlosen persönlichen Ersteinschätzungsgesprächs mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte kontaktieren.

Hinweis: Ähnliche urheberrechtliche Forderungen wegen Musik in Social-Media-Videos werden auch von anderen Rechteinhabern durchgesetzt, so etwa von der B1 Recordings GmbH über die Kanzlei IPPC LAW; mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zu den IPPC LAW-Abmahnungen.

Portrait Rechtsanwalt Tobias Kläner
Tobias Kläner
Rechtsanwalt
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Wir prüfen die Abmahnung und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.

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Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungs­erklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungs­erklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen Fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „so viel“ Unterlassungs­erklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungs­erklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungs­erklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen. Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungs­erklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungs­erklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht so viel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungs­erklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungs­erklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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