Abmahnung Kanzlei CBH für Burberry Ltd

Wichtige Tipps und Regeln

Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.

Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​

Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.

Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.

Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

Immer wieder erhalten unsere Mandanten Abmahnungen des bekannten Modeunternehmens Burberry aus London. In nahezu allen uns vorliegenden Fällen geht es um die angebliche Verletzung von Markenrechten von Burberry. Bekannte Marken von Burberry sind etwa das Muster “Burberry-Check” oder der sog. “Equestrian Knight”. Gehäuft wird unseren Mandanten vorgeworfen Produktimitate anzubieten, welche angeblich die Markenrechte von Burberry verletzen. Die Abgemahnten sind dabei meist kleinere Anbieter von Produkten im Textil- und Modebereich. Ausgesprochen werden die Abmahnungen stets von der Kanzlei CBH (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner).

In den meisten Abmahnungen wird unseren Mandanten vorgeworfen, dass sie unzulässige Produktfälschungen angeboten hätten und dadurch Markenrechte von Burberry verletzt seien. Auffällig ist, dass es sich nicht zwangsläufig immer um Waren handelt, für welche Burberry eine eingetragene Marke besitzt, z.B. Mund-Nasen-Bedeckungen oder Hundehalsbänder. Burberry stützt sich daher auf den Schutz bekannter Marken. Aus solchen bekannten Marken kann auch abgemahnt werden, wenn das “Imitat” nicht von den eingetragenen Marken von Burberry geschützt wird. Burberry sieht in beinahe allen Fällen eine Rufschädigung gegeben. Häufig nimmt Burberry etwa zu Zwecken der Adressermittlung zudem Testkäufe vor, deren Kosten natürlich gleich mit eingefordert werden.

Den Abmahnungen von Burberry liegen immer extrem hohe Gegenstandswerte zugrunde, sodass alleine die von Burberry geforderte Erstattung ihrer Anwaltskosten erhebliche Kosten verursachen kann. 

Dass diese Vorgehensweise bei den Abgemahnten starke Verunsicherung auslöst ist verständlich. Die Abmahnungen von Burberry sollten aber immer ernst genommen werden. Wir können aus mehreren Mandanten bestätigen, dass der Abmahner durchaus versucht, seine Forderungen zusammen mit der Kanzlei CBH gerichtlich durchzusetzen.

 

Was will Burberry von den Abgemahnten?

Die Abmahnungen der Kanzlei CBH beinhalten stets zahlreiche Forderungen wegen angeblicher markenrechtsverletzender Handlungen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zudem die Erteilung von Auskunft verlangt. Diese Auskunft soll die Vorlage von Rechnungen und Lieferscheinen beinhalten, die erzielten Umsätze, Verkaufspreise, Namen von Zulieferern und vieles mehr. Weiterhin wird die Herausgabe sämtlicher der beanstandeten Waren zum Zwecke der Vernichtung gefordert. Der wohl wichtigste Punkt für die meisten Abgemahnten: Burberry will, dass man sich bereit erklärt Schadensersatz (auch für die Zukunft!) zu zahlen sowie die hohen Abmahn- und Testkaufkosten zu erstatten. Auch Erstattung der Kosten einer Handelsregister- bzw. Gewerberegisterauskunft stellt regelmäßig eine der Forderungen von Burberry dar.

Die Höhe der Rechtsanwaltskosten, welche Burberry von den Abgemahnten ersetzt verlangt, richtet sich immer nach einem extrem hohen Wert von 200.000 bis 250.000 EUR. Daraus ergibt sich dann eine Forderung von bis zu fast 4.000,- EUR! Solche Summen werden in Fällen bekannter Unternehmen auch von den Gerichten als angemessen anerkannt.In keinem Fall sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Diese ist stets zu Ihrem Nachteil formuliert.

Besonders gefährlich: Unterschreibt man einfach die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung, verpflichtet man sich zur Erfüllung sämtlicher der oben genannten Forderungen. Verklausuliert gibt man nämlich ein Schuldanerkenntnis ab, ohne dass man dies gewollt hätte. Im Anschluss wird Burberry durch die Kanzlei CBH nämlich den ihr zustehenden Schadensersatz beziffern und diesen einfordern. Auch dieser ist häufig erheblich und überrascht im negativen Sinne. Im Klartext: Nach blinder Unterschrift drohen weitere Kostenforderungen durch CBH und Burberry. 

 

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung der Kanzlei CBH für Burberry erhalte?

Zunächst heißt es Ruhe zu bewahren und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Das ist oft leichter gesagt als getan, denn die von der Kanzlei CBH gesetzten Frist sind kurz, die Forderungen umfassend, die drohenden Kosten immens. Abstand genommen werden sollte von dem Gedanken der Kontaktaufnahme mit Burberry oder der Kanzlei CBH. Diese sind nicht an Ihrem Wohl interessiert und werden folglich kein großes Entgegenkommen zeigen. Eine mögliche Klage von Burberry lässt sich erfahrungsgemäß durch eine Kontaktaufnahme nicht abwenden. Die Kanzlei CBH, welche Burberry in den uns bekannten Fällen vertritt, wird erfahrungsgemäß nicht auf die Anspruchsgeltendmachung vor Gericht verzichten, selbst wenn der Fall ungünstig für Burberry erscheint.

Der richtige Weg besteht daher in der rechtzeitigen Hinzuziehung eigener anwaltlicher und auf Markenrecht spezialisierter Hilfe. Nur der eigene Anwalt vertritt Ihre Interessen in umfassender Weise. Durch die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts können möglicherweise sämtliche Ansprüche zurückgewiesen werden. Auch die Formulierung einer eigenen Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten sowie eine erhebliche Kostenreduktion sind möglich.

Niemals sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung unterschrieben werden, auch wenn der Eindruck entsteht die Angelegenheit damit schnell und sauber erledigen zu können. Unbemerkt gibt man mit seiner Unterschrift ein Schuldanerkenntnis gegenüber Burberry ab. Dies hat erhebliche finanzielle Konsequenzen.

Denn durch die Unterschrift verpflichtet man sich zur Zahlung der von der Kanzlei CBH für Burberry geforderten Kosten und erkennt seine Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz an. Es ist daher stets dazu zu raten, die Abmahnung samt Unterlassungserklärung durch erfahrene und markenrechtlich spezialisierte Anwälte prüfen zu lassen. Wir konnten in solchen Fällen bereits zahlreichen Mandanten helfen. Sie mussten in Folge weniger bis nichts an Burberry zahlen. Durch ein besonnenes Vorgehen können Sie somit erhebliche finanzielle Einbußen vermeiden.

Im Markenrecht, dem in solchen Fällen einschlägigen Rechtsgebiet, bestehen vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten gegen Abmahnungen. Möglicherweise lag etwa nur eine rein beschreibende Nutzung vor, sodass die Abmahnung unberechtigt erfolgte. Letztlich kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an. Nur danach kann sich eine effektive Verteidigungsstrategie richten. Aufgrund der Komplexität des Markenrechts kann nur zur Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts geraten werden.

 

Werde ich verklagt, wenn ich nicht reagiere?

Im Gegensatz zu anderen abmahnenden Kanzleien ist die Rechtsanwaltskanzlei CBH bekannt für eine rigorose Rechtsverfolgung. Kommt man den Aufforderungen von Burberry nicht nach, so wird die Kanzlei CBH erfahrungsgemäß sehr schnell eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken. Dies führt natürlich zu weiteren erheblichen Kosten, welche unbedingt zu vermeiden sind. Abmahnungen der Kanzlei CBH für Burberry sollten daher stets ernst genommen und nicht ausgesessen werden. 

Andererseits ist Burberry auch gesprächsbereit sofern der Abgemahnte anwaltlich vertreten ist. Bestehen Verteidigungsmöglichkeiten, welche die Erfolgsaussichten einer Klage von Burberry reduzieren, so lassen sich oft vorteilhafte Ergebnisse für den Abgemahnten erzielen.

 

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts und lohnt sich diese für mich?

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einem Mandat kostet Geld. Sie erteilen dem Rechtsanwalt einen Auftrag und der Rechtsanwalt wird entsprechend für Sie tätig. Es handelt sich um eine sogenannte Rechtsdienstleistung. Unsere Kanzlei ist in der Lage, unseren Mandanten in Burberry-Mandaten einen fairen Pauschalpreis anzubieten, also einen Preis, von welchem die gesamte außergerichtliche Vertretung umschlossen ist – egal wie lange diese dauert. Ansatz unserer Vertretung ist, wenn möglich die gegnerischen Ansprüche insgesamt zu vermeiden oder derart zu reduzieren, dass unsere Beauftragung sich für Sie lohnt. Fast immer ist uns dies in der Vergangenheit gelungen. Welche Strategie für Ihren Einzelfall die richtige ist, lässt sich an dieser Stelle nicht sagen. Um einen Überblick über Ihren Fall und dessen Einzelheiten zu gewinnen ist ein Gespräch mit Ihnen notwendig, in welchem wir von Ihnen alle relevanten Informationen erhalten. Dieses Gespräch ist für Sie kostenfrei. Im Anschluss an das Gespräch können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.

 

Abgemahnt von der Kanzlei CBH? Wir beraten Sie gerne.

Haben Sie ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung von der Kanzlei CBH für Burberry erhalten? Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und den geforderten Geldbetrag bezahlen sollen? Wollen Sie Ihre Optionen und die optimalen Verteidigungsansätze kennenlernen?

Dann zögern Sie nicht und nutzen das Angebot unserer Kanzlei einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falles. Bitte überlassen Sie uns in Vorbereitung eines persönlichen Telefonats die Ihnen zugegangene Abmahnung und teilen uns auch mit, wann diese Abmahnung eingetroffen ist. Wenn Sie mögen, geben Sie uns gerne weitere Informationen zum Sachverhalt. Wir sind darauf angewiesen. Bitte übersenden Sie uns Ihre Abmahnung und gegebenenfalls weitere Informationen zum Sachverhalt per E-Mail, WhatsApp oder über das Formular direkt hier auf der Seite. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Unser Team wird Sie schnellstmöglich wegen eines persönlichen Gesprächstermins mit einem unseren spezialisierten Rechtsanwälte kontaktieren.

 

Andere Auftraggeber der Kanzlei CBH

Die Kanzlei CBH vertritt neben Burberry noch zahlreiche weitere Unternehmen der Modeindustrie. Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei CBH für einen anderen Auftraggeber erhalten haben, so helfen wir Ihnen selbstverständlich auch in diesem Fall. Weitere Informationen über die Kanzlei CBH, Ihre Auftraggeber und Vorgehensweise finden Sie in einem eigenen Artikel, abrufbar unter https://www.it-anwalt-kanzlei.de/abmahnung-cbh-rechtsanwaelte

 

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Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung

Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.

Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.

Nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung

Wir kennen den Abmahner. Senden Sie uns Ihre Abmahnung. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.

Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonstwie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen.

Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstealltion gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.

Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.

Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

  • Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
  • Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
  • Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
  • Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein

Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte.

Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden. Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.

Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?

Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.

Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden.

Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von  Frommer Legal Abmahnopfern.

Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.

Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang.

Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren.

Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.

Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz.

Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen.

Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt.

Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

„Wir kennen den Abmahner. Profitieren Sie von unserer Erfahrung“

Rechtsanwalt Tobias Kläner
Tobias Kläner
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