Immer wieder erhalten unsere Mandanten Abmahnungen des bekannten Modeunternehmens Burberry aus London. In nahezu allen uns vorliegenden Fällen geht es um die angebliche Verletzung von Markenrechten von Burberry. Bekannte Marken von Burberry sind etwa das Muster “Burberry-Check” oder der sog. “Equestrian Knight”. Gehäuft wird unseren Mandanten vorgeworfen Produktimitate anzubieten, welche angeblich die Markenrechte von Burberry verletzen. Die Abgemahnten sind dabei meist kleinere Anbieter von Produkten im Textil- und Modebereich. Ausgesprochen werden die Abmahnungen stets von der Kanzlei CBH (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner).
In den meisten Abmahnungen wird unseren Mandanten vorgeworfen, dass sie unzulässige Produktfälschungen angeboten hätten und dadurch Markenrechte von Burberry verletzt seien. Auffällig ist, dass es sich nicht zwangsläufig immer um Waren handelt, für welche Burberry eine eingetragene Marke besitzt, z.B. Mund-Nasen-Bedeckungen oder Hundehalsbänder. Burberry stützt sich daher auf den Schutz bekannter Marken. Aus solchen bekannten Marken kann auch abgemahnt werden, wenn das “Imitat” nicht von den eingetragenen Marken von Burberry geschützt wird. Burberry sieht in beinahe allen Fällen eine Rufschädigung gegeben. Häufig nimmt Burberry etwa zu Zwecken der Adressermittlung zudem Testkäufe vor, deren Kosten natürlich gleich mit eingefordert werden.
Den Abmahnungen von Burberry liegen immer extrem hohe Gegenstandswerte zugrunde, sodass alleine die von Burberry geforderte Erstattung ihrer Anwaltskosten erhebliche Kosten verursachen kann.
Dass diese Vorgehensweise bei den Abgemahnten starke Verunsicherung auslöst ist verständlich. Die Abmahnungen von Burberry sollten aber immer ernst genommen werden. Wir können aus mehreren Mandanten bestätigen, dass der Abmahner durchaus versucht, seine Forderungen zusammen mit der Kanzlei CBH gerichtlich durchzusetzen.
Was will Burberry von den Abgemahnten?
Die Abmahnungen der Kanzlei CBH beinhalten stets zahlreiche Forderungen wegen angeblicher markenrechtsverletzender Handlungen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zudem die Erteilung von Auskunft verlangt. Diese Auskunft soll die Vorlage von Rechnungen und Lieferscheinen beinhalten, die erzielten Umsätze, Verkaufspreise, Namen von Zulieferern und vieles mehr. Weiterhin wird die Herausgabe sämtlicher der beanstandeten Waren zum Zwecke der Vernichtung gefordert. Der wohl wichtigste Punkt für die meisten Abgemahnten: Burberry will, dass man sich bereit erklärt Schadensersatz (auch für die Zukunft!) zu zahlen sowie die hohen Abmahn- und Testkaufkosten zu erstatten. Auch Erstattung der Kosten einer Handelsregister- bzw. Gewerberegisterauskunft stellt regelmäßig eine der Forderungen von Burberry dar.
Die Höhe der Rechtsanwaltskosten, welche Burberry von den Abgemahnten ersetzt verlangt, richtet sich immer nach einem extrem hohen Wert von 200.000 bis 250.000 EUR. Daraus ergibt sich dann eine Forderung von bis zu fast 4.000,- EUR! Solche Summen werden in Fällen bekannter Unternehmen auch von den Gerichten als angemessen anerkannt.In keinem Fall sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Diese ist stets zu Ihrem Nachteil formuliert.
Besonders gefährlich: Unterschreibt man einfach die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung, verpflichtet man sich zur Erfüllung sämtlicher der oben genannten Forderungen. Verklausuliert gibt man nämlich ein Schuldanerkenntnis ab, ohne dass man dies gewollt hätte. Im Anschluss wird Burberry durch die Kanzlei CBH nämlich den ihr zustehenden Schadensersatz beziffern und diesen einfordern. Auch dieser ist häufig erheblich und überrascht im negativen Sinne. Im Klartext: Nach blinder Unterschrift drohen weitere Kostenforderungen durch CBH und Burberry.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung der Kanzlei CBH für Burberry erhalte?
Zunächst heißt es Ruhe zu bewahren und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Das ist oft leichter gesagt als getan, denn die von der Kanzlei CBH gesetzten Frist sind kurz, die Forderungen umfassend, die drohenden Kosten immens. Abstand genommen werden sollte von dem Gedanken der Kontaktaufnahme mit Burberry oder der Kanzlei CBH. Diese sind nicht an Ihrem Wohl interessiert und werden folglich kein großes Entgegenkommen zeigen. Eine mögliche Klage von Burberry lässt sich erfahrungsgemäß durch eine Kontaktaufnahme nicht abwenden. Die Kanzlei CBH, welche Burberry in den uns bekannten Fällen vertritt, wird erfahrungsgemäß nicht auf die Anspruchsgeltendmachung vor Gericht verzichten, selbst wenn der Fall ungünstig für Burberry erscheint.
Der richtige Weg besteht daher in der rechtzeitigen Hinzuziehung eigener anwaltlicher und auf Markenrecht spezialisierter Hilfe. Nur der eigene Anwalt vertritt Ihre Interessen in umfassender Weise. Durch die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts können möglicherweise sämtliche Ansprüche zurückgewiesen werden. Auch die Formulierung einer eigenen Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten sowie eine erhebliche Kostenreduktion sind möglich.
Niemals sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung unterschrieben werden, auch wenn der Eindruck entsteht die Angelegenheit damit schnell und sauber erledigen zu können. Unbemerkt gibt man mit seiner Unterschrift ein Schuldanerkenntnis gegenüber Burberry ab. Dies hat erhebliche finanzielle Konsequenzen.
Denn durch die Unterschrift verpflichtet man sich zur Zahlung der von der Kanzlei CBH für Burberry geforderten Kosten und erkennt seine Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz an. Es ist daher stets dazu zu raten, die Abmahnung samt Unterlassungserklärung durch erfahrene und markenrechtlich spezialisierte Anwälte prüfen zu lassen. Wir konnten in solchen Fällen bereits zahlreichen Mandanten helfen. Sie mussten in Folge weniger bis nichts an Burberry zahlen. Durch ein besonnenes Vorgehen können Sie somit erhebliche finanzielle Einbußen vermeiden.
Im Markenrecht, dem in solchen Fällen einschlägigen Rechtsgebiet, bestehen vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten gegen Abmahnungen. Möglicherweise lag etwa nur eine rein beschreibende Nutzung vor, sodass die Abmahnung unberechtigt erfolgte. Letztlich kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an. Nur danach kann sich eine effektive Verteidigungsstrategie richten. Aufgrund der Komplexität des Markenrechts kann nur zur Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts geraten werden.
Werde ich verklagt, wenn ich nicht reagiere?
Im Gegensatz zu anderen abmahnenden Kanzleien ist die Rechtsanwaltskanzlei CBH bekannt für eine rigorose Rechtsverfolgung. Kommt man den Aufforderungen von Burberry nicht nach, so wird die Kanzlei CBH erfahrungsgemäß sehr schnell eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken. Dies führt natürlich zu weiteren erheblichen Kosten, welche unbedingt zu vermeiden sind. Abmahnungen der Kanzlei CBH für Burberry sollten daher stets ernst genommen und nicht ausgesessen werden.
Andererseits ist Burberry auch gesprächsbereit sofern der Abgemahnte anwaltlich vertreten ist. Bestehen Verteidigungsmöglichkeiten, welche die Erfolgsaussichten einer Klage von Burberry reduzieren, so lassen sich oft vorteilhafte Ergebnisse für den Abgemahnten erzielen.
Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts und lohnt sich diese für mich?
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einem Mandat kostet Geld. Sie erteilen dem Rechtsanwalt einen Auftrag und der Rechtsanwalt wird entsprechend für Sie tätig. Es handelt sich um eine sogenannte Rechtsdienstleistung. Unsere Kanzlei ist in der Lage, unseren Mandanten in Burberry-Mandaten einen fairen Pauschalpreis anzubieten, also einen Preis, von welchem die gesamte außergerichtliche Vertretung umschlossen ist – egal wie lange diese dauert. Ansatz unserer Vertretung ist, wenn möglich die gegnerischen Ansprüche insgesamt zu vermeiden oder derart zu reduzieren, dass unsere Beauftragung sich für Sie lohnt. Fast immer ist uns dies in der Vergangenheit gelungen. Welche Strategie für Ihren Einzelfall die richtige ist, lässt sich an dieser Stelle nicht sagen. Um einen Überblick über Ihren Fall und dessen Einzelheiten zu gewinnen ist ein Gespräch mit Ihnen notwendig, in welchem wir von Ihnen alle relevanten Informationen erhalten. Dieses Gespräch ist für Sie kostenfrei. Im Anschluss an das Gespräch können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.
Abgemahnt von der Kanzlei CBH? Wir beraten Sie gerne.
Haben Sie ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung von der Kanzlei CBH für Burberry erhalten? Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und den geforderten Geldbetrag bezahlen sollen? Wollen Sie Ihre Optionen und die optimalen Verteidigungsansätze kennenlernen?
Dann zögern Sie nicht und nutzen das Angebot unserer Kanzlei einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falles. Bitte überlassen Sie uns in Vorbereitung eines persönlichen Telefonats die Ihnen zugegangene Abmahnung und teilen uns auch mit, wann diese Abmahnung eingetroffen ist. Wenn Sie mögen, geben Sie uns gerne weitere Informationen zum Sachverhalt. Wir sind darauf angewiesen. Bitte übersenden Sie uns Ihre Abmahnung und gegebenenfalls weitere Informationen zum Sachverhalt per E-Mail, WhatsApp oder über das Formular direkt hier auf der Seite. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Unser Team wird Sie schnellstmöglich wegen eines persönlichen Gesprächstermins mit einem unseren spezialisierten Rechtsanwälte kontaktieren.
Andere Auftraggeber der Kanzlei CBH
Die Kanzlei CBH vertritt neben Burberry noch zahlreiche weitere Unternehmen der Modeindustrie. Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei CBH für einen anderen Auftraggeber erhalten haben, so helfen wir Ihnen selbstverständlich auch in diesem Fall. Weitere Informationen über die Kanzlei CBH, Ihre Auftraggeber und Vorgehensweise finden Sie in einem eigenen Artikel, abrufbar unter https://www.it-anwalt-kanzlei.de/abmahnung-cbh-rechtsanwaelte