HAbmahnung Soundcheck Media FZCO durch Kanzlei Hild & Kollegene
Unserer Kanzlei sind urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Soundcheck Media FZCO aus Dubai vorgelegt worden. Die Abmahnungen werden ausgesprochen von der Augsburger Anwaltskanzlei Hild & Kollegen. Vor allem in finanzieller Hinsicht haben die Abmahnungen es wirklich in sich, wie die Besprechung des folgenden Beispiels zeigen wird.
In dieser Angelegenheit wurde dem Mandanten vorgeworfen, zu gewerblichen beziehungsweise werblichen Zwecken ein Posting auf Instagram mit dem Song „Tiki Tiki – Slowed“ des Interpreten QMIIR unterlegt zu haben:

An und für sich völlig normal auf Instagram - möchte man meinen. Zumal der Song ja auch in der Music-Library der Plattform zur Benutzung angeboten wird.
5.280,00 Euro Schadensersatz, 6.866,90 Euro Gesamtkosten
Tatsächlich müssen alle Gewerbetreibenden und Angehörigen der freien Berufe auf Plattformen wie Instagram und TikTok aber bei der Nutzung von dort verfügbarer Musik sehr aufpassen. Im Gegensatz zur privaten Plattformnutzung dürfen B2B-Nutzer nämlich nicht ohne weiteres davon ausgehen, die von den Plattformen angebotene Musik ohne Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber gewerblich nutzen zu können.
Im Zweifelsfall muss also eine Lizenz, die die konkrete Nutzungsart umfasst, selbst organisiert werden. Viele Unternehmen beachten diesen Umstand nicht, weil das Kleingedruckte in den Plattform-AGB nicht zur Kenntnis genommen wurde. Manchmal wird

Hinzu kommen Kosten für die beauftragte Anwaltskanzlei sowie für die Beweissicherung. Insgesamt verlangen Hild & Kollegen somit 6.866,90 Euro für die Soundcheck Media. Wegen eines einzigen Musiktitels.
Vorsicht auch vor vorformulierter Unterlassungserklärung
Neben urheberrechtlichem Schadensersatz aus § 97 Abs. 2 UrhG und der Erstattung von Abmahnkosten aus § 97a Abs. 3 UrhG verlangen Hild & Kollegen schließlich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei handelt es sich um ein Versprechen des Abgemahnten, dass sich das abgemahnte Verhalten nicht mehr wiederholt. Sollte es dennoch dazu kommen, werden hohe Vertragsstrafen fällig, die selten unter 3.000,00 Euro pro Einzelverstoß liegen. Wer erwägt, eine derartige Erklärung gegenüber dem Abmahner abzugeben, sollte sich etwaiger Konsequenzen also
Schnelle Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.
Legitimität prüfen lassen
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Haftungsrisiken vermeiden
Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Optimierung der Unterlassungserklärung
Wir modifizieren die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.
Kommunikation mit dem Gegner
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und führen bei Bedarf Vergleichsverhandlungen.
Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung von Soundcheck Media wehren?
Zunächst muss bei einer urheberrechtlichen Abmahnung geprüft werden, ob die behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen. Das ist häufig nicht so selbstverständlich wie der Abmahner suggeriert. Insbesondere Rechteketten bezüglich der in Rede stehenden Nutzungsarten müssen im Streitfall vom Abmahner lückenlos nachgewiesen werden.
Das gleiche gilt für eine, wie hier vom Abmahner behauptete Lizenzpraxis, dass der Song „Tiki Tiki – Slowed“ tatsächlich in der behaupteten Höhe regelmäßig anderweitig an Dritte lizensiert wird. Hinzu kommt eine Sonderregelung des Urheberrechts, die vielen Abgemahnten in der Vergangenheit schon geholfen hat: der § 97a UrhG wurde eingeführt, um das „Geschäft“ mit einfachen Massenabmahnungen einzudämmen.
Beachtet der Abmahner die Regelung nicht und macht einen Formfehler, dann sind keine Abmahnkosten fällig. Stattdessen muss der Abmahner dann seinerseits Anwaltskosten den Abgemahnten erstatten.
Auch abgemahnt von Soundcheck Media – was tun?
Die Kanzlei Kläner hat seit 2012 tausende Abmahnungen verteidigt. Wir möchten die Forderungen der Abmahner für unsere Mandanten immer reduzieren oder nach Möglichkeit auch ganz vermeiden. Alles hängt am konkreten Einzelfall.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie mit uns gegen den Abmahner zusammenarbeiten möchten. Bitte achten Sie aber stets auf die Ihnen vom Abmahner gesetzte Frist. Die Gerichte halten Wochenfristen im Urheberrecht fast immer für rechtmäßig. Ein Fristversäumnis kann Sie daher unnötig teuer zu stehen kommen. Wir freuen uns Ihnen zu helfen und auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Für WhatsApp Desktop / Web einfach klicken.

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „so viel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen. Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.






