Social Media Abmahnung abwehren

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Abmahnung Turn the lights off (Steven Roho) Meme Song von ALL WAYS DANCE Ltd. durch Kanzlei.biz Hild & Kollegen

Zuletzt erreichten uns in der Kanzlei Anfragen aufgrund von Abmahnungen der Kanzlei Hild & Kollegen (KANZLEI.BIZ) für das Unternehmen ALL WAYS DANCE Ltd. aus London, England. Vorallem in finanzieller Hinsicht haben die Abmahnungen es wirklich in sich.

Gegenstand der Abmahnungen ist der Vorwurf, der Mandant habe den Song „Turn the lights off“ (Interpret: StevenRoho) auf seinem Social-Media-Profil (Instagram, TikTok, Facebook) verwendet, ohne dabei die erforderliche Lizenz erworben zu haben.

Nicht zu verwechseln ist das Lied mit dem gleichnamigen Song „Turn The Lights Off“ von KATO, Jon aus dem Jahr 2010.

Der Song wurde im Jahr 2025/2026 zum Meme. Meist zeigen die Reels, TikToks oder Shorts den Schauspieler Jon Hamm (bekannt zum Beispiel aus „Mad Men“) in der Rolle als Andrew Cooper in einer Szene aus der Serie „Your Friends & Neighbors“.  In der Serie wurde Cooper ins Gesicht geschlagen; kurz darauf sieht man ihn genüsslich tanzen auf der Tanzfläche eines Clubs. Bei dem Meme haben viele Social-Media-Nutzer auf kreative Weise euphorische, sorglose Momente humorvoll zum Ausdruck gebracht.

Bei der hier abgemahnten Variante handelt es sich um einen Remix des Songs von Steven Roho aus dem Jahr 2026. Steven Roho ist nach den Angaben auf seiner Website „Professioneller DJ und Musikproduzent, der unvergessliche Klangerlebnisse für Clubs, Festivals und private Veranstaltungen kreiert.“.

Viele Nutzer denken bei einem solchen Meme nicht daran, dass hier ein urheberrechtlich relevantes Verhalten liegen könnte. Insbesondere, weil die Musik in den Bibliotheken von Meta oder TikTok ohne weiteres abrufbar ist und sogar vorgeschlagen wird.

Viele Empfänger solcher Abmahnschreiben fallen dann aus allen Wolken, wenn plötzlich eine Zahlung wie in unserem Beispiel verlangt wird:

7.920,00 Euro Schadensersatz
250,00 Euro Dokumentationskosten
1.448,70 Euro Anwaltskosten
9.618,70 Euro Gesamtkosten

Zudem werden Auskunftsansprüche geltend gemacht und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Wir zeigen Ihnen, wasdahintersteckt und wie wir Ihnen helfen können!

Was hat es mit der Lizenzpflicht auf sich?

Tatsächlich müssen alle Gewerbetreibenden und Angehörigen der freien Berufe auf Plattformen wie Instagram und TikTok bei der Nutzung von dort verfügbarer Musik sehr aufpassen.

Im Gegensatz zur privaten Plattformnutzung dürfen B2B-Nutzer nämlich nicht ohne weiteres davon ausgehen, die von den Plattformen angebotene Musik ohne Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber gewerblich nutzen zu können. Gewerblich ist ein Posting dabei schneller, als man es zunächst vermuten würde. Sobald in irgendeiner Weise die Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen im Raum steht, ist regelmäßig von einer gewerblichen Nutzung auszugehen. Dies kann sich zum Beispiel aus dem Inhalt eines Videos, aus dem Account selbst oder aus weiteren Begleitumständen ergeben. Im Zweifelsfall muss also eine Lizenz, die die konkrete Nutzungsart umfasst, selbst organisiert werden. Viele Unternehmen beachten diesen Umstand nicht, weil das Kleingedruckte in den Plattform-AGB nicht zur Kenntnis genommen wurde. In der Regel sind entsprechend Unternehmens-Profile bzw. Business-Accounts von den Abmahnungen betroffen.

Auch sind Memes und damit verbundene Songs wie „Turn the lights off“ (Steven Roho) nicht etwa pauschal von der Lizenzproblematik befreit.

Vor diesem Hintergrund verlangt die Kanzlei Hild& Kollegen für die All Ways Dance Ltd. zum Beispiel den folgenden Betrag und beruft sich auf die Vergabe von Jahreslizenzen:

Hinzu kommen Kosten für die beauftragte Anwaltskanzlei

sowie für die Beweissicherung.

Wie kommt der aufgerufene Schadensersatz-Betrag zu Stande?

Der hier aufgerufene Betrag im Rahmen des Schadensersatzes richtet sich nach der sogenannten Lizenzanalogie. Darauf beruft sich auch die Kanzlei Hild & Kollegen.

Dabei wird also vermeintlich ein Betrag angesetzt, den Sie hätten bezahlen müssen, wenn Sie die erforderliche Lizenz für die konkrete Nutzungsart ordnungsgemäß erworben hätten.

Dass das darauf basierende Angebot im Einzelfall vielleicht überhöht und juristisch unangemessen ist, fällt im Eifer des Gefechts und im Zeitdruck der gesetzten Frist manchmal nicht auf. Bitte machen Sie sich aber stets klar, dass Angst ein schlechter Ratgeber ist und eiliges und unüberlegtes Handeln Sie teuer zu stehen kommen kann. Ihr Blatt ist meist besser als Sie denken.

Vorsicht auch bei der Unterlassungserklärung

Neben urheberrechtlichem Schadensersatz aus § 97 Abs. 2 UrhG und der Erstattung von Abmahnkosten aus § 97a Abs. 3 UrhG verlangen Hild & Kollegen schließlich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei handelt es sich um ein Versprechen des Abgemahnten, dass sich das abgemahnte Verhalten nicht mehr wiederholt.

Sollte es dennoch dazu kommen, werden hohe Vertragsstrafen fällig, oft im Bereich mehrerer tausend Euro pro Einzelverstoß liegen. Wer erwägt, eine derartige Erklärung gegenüber dem Abmahner abzugeben, sollte sich etwaiger Konsequenzen also bewusst sein. Es handelt sich bei einer Unterlassungserklärung um nichts anderes als einen Vertrag.

Die in unserem Beispiel angehangene Unterlassungserklärung enthält zudem auch einen verpflichtenden Teil:

Nimmt man diese Erklärung einmal an, wird es schwer, noch einmal von den hier aufgerufenen Zahlbeträgen wegzukommen. Deshalb ist es wichtig, hier nicht vorschnell zu handeln!

Unser Team kann Ihnen hier helfen, eine Unterlassungserklärung je nach Fall zu vermeiden oder dergestalt zu modifizieren, dass sie auf das für Sie schonendste und gleichzeitig rechtlich sichernde Maß reduziert wird.

Auskunft & Schadensersatz dem Grunde nach?

‍Aufpassen sollte man auch bei der verlangten Auskunft und dem in der vorformulierten Unterlassungserklärung gewollten Anerkennen einer Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach.
In dem beiliegenden Entwurf der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung heißt es beispielsweise:

Gerade diese Kombination kann es durchaus in sich haben und zu weiteren, empfindlichen Summen führen, die der Abmahner im weiteren Verlauf verlangen könnte.
Die Kanzlei Hild & Kollegen besteht im Rahmen der Abmahnung aber auf genau diese Auskunft und das Anerkenntnis, außer man gibt rechtzeitig die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und zahlt die geforderten Beträge.
Als Betroffener steht man damit regelmäßig vor einer ungewissen Situation und ist sich unsicher, wie man hier am Besten reagieren kann.
Nutzen Sie an dieser Stelle gerne unsere kostenlose Erstberatung und machen Sie von dem Angebot Gebrauch!

V. Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Anwälte verfügen über ein großes Maß an Erfahrung im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen. Besonders im Bereich Musiknutzung bei Social Media häufen sich derartige Fälle in den letzten Jahren besonders stark.
Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung muss als allererstes geprüft werden, ob die behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen. Oft ist die Situation hier nicht so klar, wie es der Abmahner darstellt.
So muss dem Empfänger einer Abmahnung die Möglichkeit gegeben werden, die Rechteinhaberschaft und damit eine etwaige Anspruchsberechtigung lückenlos nachvollziehen zu können.

Auch muss im Rahmen der Lizenzanalogie durch den Abmahner grundsätzlich nachvollziehbar dargelegt werden,

  • wie sich der aufgerufene Betrag zu Stande setzt, also wie welche Faktoren zu gewichten sind
  • dass es ein vergleichbares Lizenzangebot in ähnlichen Fällen gibt
  • dass auch praktisch eine Lizenzpraxis existiert, das heißt, dass auch tatsächlich in anderen Fällen aktiv Lizenzen für Turn the lights off“ von Steven Roho vergeben werden.
    Zu betrachten ist auch die konkrete Nutzung, der Beitrag als Ganzes sowie der dahinterstehende Zweck und die Einordnung als gewerblich oder privat. Auch die Gegebenheiten rund um den Abgemahnten spielen eine Rolle.
    Hinzu kommt je nach Fall vielleicht auch eine Sonderregelung des Urheberrechts, die vielen Abgemahnten in der Vergangenheit schon geholfen hat: der § 97a UrhG wurde eingeführt, um das „Geschäft“ mit einfachen Massenabmahnungen einzudämmen. Beachtet der Abmahner die Regelung nicht und macht einen Formfehler, dann sind keine Abmahnkosten fällig. Stattdessen muss der Abmahner dann seinerseits Anwaltskosten den Abgemahnten erstatten.
    Wie Sie sehen, gibt es viele Punkte, die hier zu klären sind. Unser Team hilft Ihnen gerne, und zeigt Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf.
Vorteile einer anwaltlichen Beratung

Schnelle Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.

Legitimität prüfen lassen
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Haftungsrisiken vermeiden
Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Optimierung der Unterlassungs­erklärung
Wir modifizieren die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.

Kommunikation mit dem Gegner
‍‍
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und führen bei Bedarf Vergleichsverhandlungen.

Warum anwaltliche Hilfe?

Als Empfänger einer Abmahnung durch die Kanzlei Hild & Kollegen (KANZLEI.BIZ) für die All Ways Dance Ltd. sieht man sich eine komplexen und schnell überfordernden Gesamtheit an Ansprüchen gegenübergesetzt. Viele Betroffene wissen hier gar nicht, was sie tun sollen und wie sich in dieser Situation helfen können. Die hier aufgestellten Forderungen sind für manch einen Empfänger durchaus existenzbedrohend. Umso wichtiger ist es, hier systematisch vorzugehen und nicht vor der Situation wegzulaufen.
Unsere erfahrenen Kollegen helfen Ihnen und übernehmen für Sie die Kommunikation in der Angelegenheit, falls nötig auch für Vergleichsverhandlungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen mit der Gegenseite.

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Tobias Kläner
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Wir prüfen die Abmahnung und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.

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So reagieren Sie richtig

Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungs­erklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungs­erklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen Fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „so viel“ Unterlassungs­erklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungs­erklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungs­erklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen. Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungs­erklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungs­erklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht so viel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungs­erklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungs­erklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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