Abmahnung Turn the lights off (Steven Roho) Meme Song von ALL WAYS DANCE Ltd. durch Kanzlei.biz Hild & Kollegen
Zuletzt erreichten uns in der Kanzlei Anfragen aufgrund von Abmahnungen der Kanzlei Hild & Kollegen (KANZLEI.BIZ) für das Unternehmen ALL WAYS DANCE Ltd. aus London, England. Vorallem in finanzieller Hinsicht haben die Abmahnungen es wirklich in sich.
Gegenstand der Abmahnungen ist der Vorwurf, der Mandant habe den Song „Turn the lights off“ (Interpret: StevenRoho) auf seinem Social-Media-Profil (Instagram, TikTok, Facebook) verwendet, ohne dabei die erforderliche Lizenz erworben zu haben.

Nicht zu verwechseln ist das Lied mit dem gleichnamigen Song „Turn The Lights Off“ von KATO, Jon aus dem Jahr 2010.
Der Song wurde im Jahr 2025/2026 zum Meme. Meist zeigen die Reels, TikToks oder Shorts den Schauspieler Jon Hamm (bekannt zum Beispiel aus „Mad Men“) in der Rolle als Andrew Cooper in einer Szene aus der Serie „Your Friends & Neighbors“. In der Serie wurde Cooper ins Gesicht geschlagen; kurz darauf sieht man ihn genüsslich tanzen auf der Tanzfläche eines Clubs. Bei dem Meme haben viele Social-Media-Nutzer auf kreative Weise euphorische, sorglose Momente humorvoll zum Ausdruck gebracht.
Bei der hier abgemahnten Variante handelt es sich um einen Remix des Songs von Steven Roho aus dem Jahr 2026. Steven Roho ist nach den Angaben auf seiner Website „Professioneller DJ und Musikproduzent, der unvergessliche Klangerlebnisse für Clubs, Festivals und private Veranstaltungen kreiert.“.
Viele Nutzer denken bei einem solchen Meme nicht daran, dass hier ein urheberrechtlich relevantes Verhalten liegen könnte. Insbesondere, weil die Musik in den Bibliotheken von Meta oder TikTok ohne weiteres abrufbar ist und sogar vorgeschlagen wird.
Viele Empfänger solcher Abmahnschreiben fallen dann aus allen Wolken, wenn plötzlich eine Zahlung wie in unserem Beispiel verlangt wird:
7.920,00 Euro Schadensersatz
250,00 Euro Dokumentationskosten
1.448,70 Euro Anwaltskosten
9.618,70 Euro Gesamtkosten
Zudem werden Auskunftsansprüche geltend gemacht und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.
Wir zeigen Ihnen, wasdahintersteckt und wie wir Ihnen helfen können!
Was hat es mit der Lizenzpflicht auf sich?
Tatsächlich müssen alle Gewerbetreibenden und Angehörigen der freien Berufe auf Plattformen wie Instagram und TikTok bei der Nutzung von dort verfügbarer Musik sehr aufpassen.
Im Gegensatz zur privaten Plattformnutzung dürfen B2B-Nutzer nämlich nicht ohne weiteres davon ausgehen, die von den Plattformen angebotene Musik ohne Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber gewerblich nutzen zu können. Gewerblich ist ein Posting dabei schneller, als man es zunächst vermuten würde. Sobald in irgendeiner Weise die Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen im Raum steht, ist regelmäßig von einer gewerblichen Nutzung auszugehen. Dies kann sich zum Beispiel aus dem Inhalt eines Videos, aus dem Account selbst oder aus weiteren Begleitumständen ergeben. Im Zweifelsfall muss also eine Lizenz, die die konkrete Nutzungsart umfasst, selbst organisiert werden. Viele Unternehmen beachten diesen Umstand nicht, weil das Kleingedruckte in den Plattform-AGB nicht zur Kenntnis genommen wurde. In der Regel sind entsprechend Unternehmens-Profile bzw. Business-Accounts von den Abmahnungen betroffen.
Auch sind Memes und damit verbundene Songs wie „Turn the lights off“ (Steven Roho) nicht etwa pauschal von der Lizenzproblematik befreit.
Vor diesem Hintergrund verlangt die Kanzlei Hild& Kollegen für die All Ways Dance Ltd. zum Beispiel den folgenden Betrag und beruft sich auf die Vergabe von Jahreslizenzen:

Hinzu kommen Kosten für die beauftragte Anwaltskanzlei

sowie für die Beweissicherung.

Wie kommt der aufgerufene Schadensersatz-Betrag zu Stande?
Der hier aufgerufene Betrag im Rahmen des Schadensersatzes richtet sich nach der sogenannten Lizenzanalogie. Darauf beruft sich auch die Kanzlei Hild & Kollegen.

Dabei wird also vermeintlich ein Betrag angesetzt, den Sie hätten bezahlen müssen, wenn Sie die erforderliche Lizenz für die konkrete Nutzungsart ordnungsgemäß erworben hätten.
Dass das darauf basierende Angebot im Einzelfall vielleicht überhöht und juristisch unangemessen ist, fällt im Eifer des Gefechts und im Zeitdruck der gesetzten Frist manchmal nicht auf. Bitte machen Sie sich aber stets klar, dass Angst ein schlechter Ratgeber ist und eiliges und unüberlegtes Handeln Sie teuer zu stehen kommen kann. Ihr Blatt ist meist besser als Sie denken.
Vorsicht auch bei der Unterlassungserklärung
Neben urheberrechtlichem Schadensersatz aus § 97 Abs. 2 UrhG und der Erstattung von Abmahnkosten aus § 97a Abs. 3 UrhG verlangen Hild & Kollegen schließlich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei handelt es sich um ein Versprechen des Abgemahnten, dass sich das abgemahnte Verhalten nicht mehr wiederholt.
Sollte es dennoch dazu kommen, werden hohe Vertragsstrafen fällig, oft im Bereich mehrerer tausend Euro pro Einzelverstoß liegen. Wer erwägt, eine derartige Erklärung gegenüber dem Abmahner abzugeben, sollte sich etwaiger Konsequenzen also bewusst sein. Es handelt sich bei einer Unterlassungserklärung um nichts anderes als einen Vertrag.
Die in unserem Beispiel angehangene Unterlassungserklärung enthält zudem auch einen verpflichtenden Teil:

Nimmt man diese Erklärung einmal an, wird es schwer, noch einmal von den hier aufgerufenen Zahlbeträgen wegzukommen. Deshalb ist es wichtig, hier nicht vorschnell zu handeln!
Unser Team kann Ihnen hier helfen, eine Unterlassungserklärung je nach Fall zu vermeiden oder dergestalt zu modifizieren, dass sie auf das für Sie schonendste und gleichzeitig rechtlich sichernde Maß reduziert wird.
Auskunft & Schadensersatz dem Grunde nach?
Aufpassen sollte man auch bei der verlangten Auskunft und dem in der vorformulierten Unterlassungserklärung gewollten Anerkennen einer Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach.
In dem beiliegenden Entwurf der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung heißt es beispielsweise:



Gerade diese Kombination kann es durchaus in sich haben und zu weiteren, empfindlichen Summen führen, die der Abmahner im weiteren Verlauf verlangen könnte.
Die Kanzlei Hild & Kollegen besteht im Rahmen der Abmahnung aber auf genau diese Auskunft und das Anerkenntnis, außer man gibt rechtzeitig die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und zahlt die geforderten Beträge.
Als Betroffener steht man damit regelmäßig vor einer ungewissen Situation und ist sich unsicher, wie man hier am Besten reagieren kann.
Nutzen Sie an dieser Stelle gerne unsere kostenlose Erstberatung und machen Sie von dem Angebot Gebrauch!
V. Wie können wir Ihnen helfen?
Unsere Anwälte verfügen über ein großes Maß an Erfahrung im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen. Besonders im Bereich Musiknutzung bei Social Media häufen sich derartige Fälle in den letzten Jahren besonders stark.
Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung muss als allererstes geprüft werden, ob die behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen. Oft ist die Situation hier nicht so klar, wie es der Abmahner darstellt.
So muss dem Empfänger einer Abmahnung die Möglichkeit gegeben werden, die Rechteinhaberschaft und damit eine etwaige Anspruchsberechtigung lückenlos nachvollziehen zu können.
Auch muss im Rahmen der Lizenzanalogie durch den Abmahner grundsätzlich nachvollziehbar dargelegt werden,
- wie sich der aufgerufene Betrag zu Stande setzt, also wie welche Faktoren zu gewichten sind
- dass es ein vergleichbares Lizenzangebot in ähnlichen Fällen gibt
- dass auch praktisch eine Lizenzpraxis existiert, das heißt, dass auch tatsächlich in anderen Fällen aktiv Lizenzen für Turn the lights off“ von Steven Roho vergeben werden.
Zu betrachten ist auch die konkrete Nutzung, der Beitrag als Ganzes sowie der dahinterstehende Zweck und die Einordnung als gewerblich oder privat. Auch die Gegebenheiten rund um den Abgemahnten spielen eine Rolle.
Hinzu kommt je nach Fall vielleicht auch eine Sonderregelung des Urheberrechts, die vielen Abgemahnten in der Vergangenheit schon geholfen hat: der § 97a UrhG wurde eingeführt, um das „Geschäft“ mit einfachen Massenabmahnungen einzudämmen. Beachtet der Abmahner die Regelung nicht und macht einen Formfehler, dann sind keine Abmahnkosten fällig. Stattdessen muss der Abmahner dann seinerseits Anwaltskosten den Abgemahnten erstatten.
Wie Sie sehen, gibt es viele Punkte, die hier zu klären sind. Unser Team hilft Ihnen gerne, und zeigt Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf.
Schnelle Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.
Legitimität prüfen lassen
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Haftungsrisiken vermeiden
Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Optimierung der Unterlassungserklärung
Wir modifizieren die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.
Kommunikation mit dem Gegner
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und führen bei Bedarf Vergleichsverhandlungen.
Warum anwaltliche Hilfe?
Als Empfänger einer Abmahnung durch die Kanzlei Hild & Kollegen (KANZLEI.BIZ) für die All Ways Dance Ltd. sieht man sich eine komplexen und schnell überfordernden Gesamtheit an Ansprüchen gegenübergesetzt. Viele Betroffene wissen hier gar nicht, was sie tun sollen und wie sich in dieser Situation helfen können. Die hier aufgestellten Forderungen sind für manch einen Empfänger durchaus existenzbedrohend. Umso wichtiger ist es, hier systematisch vorzugehen und nicht vor der Situation wegzulaufen.
Unsere erfahrenen Kollegen helfen Ihnen und übernehmen für Sie die Kommunikation in der Angelegenheit, falls nötig auch für Vergleichsverhandlungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen mit der Gegenseite.

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Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „so viel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen. Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.






