Dem Mandanten flatterte abermals eine Abmahnung der Kanzlei bock legal aus Frankfurt am Main ins Haus. Auftraggeber dieses Mal ist der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie FH, Silbergasse 6, 2501 Biel in der Schweiz. Sachbearbeiter bei bock legal ist abermals Rechtsanwalt Lukas Riedel. Der Abmahner würde gegen Missbrauch gegen Herkunftsbezeichnungen in Bezug auf Uhren für seine Mitglieder vorgehen. Der Abgemahnte ist eBay-Händler und hätte innerhalb seiner Angebote gegen geschützte Herkunftsbezeichnungen in Bezug auf Schweizer Uhren verstoßen.
Uhren mit „Geneva“ und „SWISS Made“ bezeichnet
Der Abgemahnte hätte eine Vielzahl von Uhrenmodellen angeboten, die mit dem Kennzeichen „Geneva“ beziehungsweise der Herkunftsbezeichnung „SWISS Made“ versehen waren. Es hätte sich bei den auf eBay angebotenen Uhren jedoch nicht um solche gehandelt, die aus dem Kanton Genf oder aus der Schweiz stammen würden. Beim Zeichen „SWISS Made“ würde es sich um ein bekanntes Herkunfts- und Qualitätssiegel für Produkte aus der Schweiz handeln. Der Abgemahnte hätte daher mit seinen eBay-Angeboten gegen Regelungen des Vertrags zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen vom 7.3.1967 verstoßen. Außerdem läge eine Irreführung der maßgeblichen Verkehrskreise und ein Verstoß gegen § 127 MarkenG vor.
Diverse Ansprüche geltend gemacht
Der Schweizer Uhrenverband lässt durch bock legal hier mehrere Ansprüche geltend machen: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten. Der Abgemahnte soll unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Außerdem Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.326,79 € erstatten. Gegenstandswert der Angelegenheit wären stolze 100.000,00 €. Eine Rechnung und eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegen der Abmahnung „praktischerweise“ gleich bei.
Abmahnung bock legal erhalten – kann ich Ihnen helfen?
Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung des Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie durch die bock legal Rechtsanwälte aus Frankfurt erhalten haben, biete ich Ihnen gerne meine Hilfe und Beratung an. Ich kenne den Abmahner und empfehle Ihnen dringend, die Abmahnung ernst zu nehmen. Das gilt insbesondere für die Ihnen gesetzten Fristen. Unterschreiben Sie aber auf gar keinen Fall die Ihnen vorgesetzte Unterlassungserklärung. Damit gehen im Einzelfall erhebliche Gefahren einher, die sich vermeiden lassen. Mein Angebot an Sie lautet: Schicken Sie mir Ihre erhaltene Abmahnung zu, per Mail, Fax oder über das Kontaktformular. Ich erteile Ihnen daraufhin eine kostenlose Ersteinschätzung. Bei Bedarf vertrete ich Sie danach – bundesweit – gegen den Abmahner.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner