Abmahnung Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie
Dem Mandanten flatterte abermals eine Abmahnung der Kanzlei bock legal aus Frankfurt am Main ins Haus. Auftraggeber dieses Mal ist der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie FH, Silbergasse 6, 2501 Biel in der Schweiz. Sachbearbeiter bei bock legal ist abermals Rechtsanwalt Lukas Riedel. Der Abmahner würde gegen Missbrauch gegen Herkunftsbezeichnungen in Bezug auf Uhren für seine Mitglieder vorgehen. Der Abgemahnte ist eBay-Händler und hätte innerhalb seiner Angebote gegen geschützte Herkunftsbezeichnungen in Bezug auf Schweizer Uhren verstoßen.
Uhren mit „Geneva“ und „SWISS Made“ bezeichnet
Der Abgemahnte hätte eine Vielzahl von Uhrenmodellen angeboten, die mit dem Kennzeichen „Geneva“ beziehungsweise der Herkunftsbezeichnung „SWISS Made“ versehen waren. Es hätte sich bei den auf eBay angebotenen Uhren jedoch nicht um solche gehandelt, die aus dem Kanton Genf oder aus der Schweiz stammen würden. Beim Zeichen „SWISS Made“ würde es sich um ein bekanntes Herkunfts- und Qualitätssiegel für Produkte aus der Schweiz handeln. Der Abgemahnte hätte daher mit seinen eBay-Angeboten gegen Regelungen des Vertrags zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen vom 7.3.1967 verstoßen. Außerdem läge eine Irreführung der maßgeblichen Verkehrskreise und ein Verstoß gegen § 127 MarkenG vor.
Diverse Ansprüche geltend gemacht
Der Schweizer Uhrenverband lässt durch bock legal hier mehrere Ansprüche geltend machen: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten. Der Abgemahnte soll unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Außerdem Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.326,79 € erstatten. Gegenstandswert der Angelegenheit wären stolze 100.000,00 €. Eine Rechnung und eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegen der Abmahnung „praktischerweise“ gleich bei.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung bock legal erhalten – kann ich Ihnen helfen?
Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung des Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie durch die bock legal Rechtsanwälte aus Frankfurt erhalten haben, biete ich Ihnen gerne meine Hilfe und Beratung an. Ich kenne den Abmahner und empfehle Ihnen dringend, die Abmahnung ernst zu nehmen. Das gilt insbesondere für die Ihnen gesetzten Fristen. Unterschreiben Sie aber auf gar keinen Fall die Ihnen vorgesetzte Unterlassungserklärung. Damit gehen im Einzelfall erhebliche Gefahren einher, die sich vermeiden lassen. Mein Angebot an Sie lautet: Schicken Sie mir Ihre erhaltene Abmahnung zu, per Mail, Fax oder über das Kontaktformular. Ich erteile Ihnen daraufhin eine kostenlose Ersteinschätzung. Bei Bedarf vertrete ich Sie danach – bundesweit – gegen den Abmahner.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.