Mit Artikel vom heutigen Tag berichtet BILD online über Abmahnungen der Firma „Frida Kahlo Corporation“ aus Panama. Die Abmahnungen dürften von der Kanzlei Zierhut IP aus Hamburg ausgesprochen worden sein, wie andere Berichte aus dem Internet belegen. Auch unserer Kanzlei liegen diverse marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Zierhut IP vor. BILD berichtet, dass die Internethändlerin Nina Grabmeir in ihrem Onlineshop unter Hadscha.de Trachtenschuhe und Taschen verkauft hätte unter den Namen Martha, Melli, Anni oder eben auch Frida.
Abmahnung per E-Mail erhalten
Laut BILD hätte Grabmeier Anfang April 2022 eine Abmahnung per E-Mail erhalten, woraufhin sie nicht reagierte. Gut einen später hätte dann ein Gerichtsvollzieher ihr einen gerichtlichen Beschluss des Landgerichts Stuttgart zugestellt. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, mit der dem Empfänger des Beschlusses ein gerichtliches Verbot ausgesprochen wird und für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht wird. Grabmeier hätte erst im Februar damit begonnen „Frida“-Taschen über das Internet zu verkaufen – zu einem Preis von 250,00 Euro pro Stück.
Über 3.000,00 Euro Kosten
Die abgemahnte Internethändlerin soll laut BILD Kosten von über 3.000,00 Euro mit der einstweiligen Verfügung haben, zuzüglich Rechtsanwaltskosten. Dazu muss man wissen, dass dies an den hohen Streitwerten liegen dürfte, die regelmäßig im Marken- und Kennzeichenrecht aufgerufen werden und die oft erst bei 50.000,00 Euro beginnen. Eine kurze Recherche beim Patent- und Markenamt ergibt, dass die FRIDA KAHLO CORPORATION aus Panama Inhaberin der Unionswortmarke FRIDA ist. Die Wortmarke ist zur Nummer 018250916 vom Europäischen Markenamt, dem EUIPO, am 8.6.2020 eingetragen worden. Mit ihr werden u.a. Waren und Dienstleistungen aus der Nizza-Klasse 18 geschützt. Explizit eingetragen und geschützt von der Eintragung sind Taschen und Handtaschen.
Der Ärger ist verständlich
Man kann nachvollziehen, dass die abgemahnte Internethändlerin sich ärgert. Man wird aber auch zugestehen müssen, dass vor Aufnahme des Vertriebs von Frida-Handtaschen über das Internet eine Markenrecherche möglich gewesen wäre. Auf eine solche hat die Händlerin offensichtlich verzichtet und außerdem der außergerichtlichen Abmahnung von Ziehut IP keine Folge geleistet. Es hätte also durchaus andere Möglichkeiten gegeben, einen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden. Der von BILD zitierte Rechtsexperte empfiehlt insoweit die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Spezialisierte Rechtsanwälte wissen aber, dass diese nicht minder gefährlich sein kann, wenn man nämlich unabsichtlich dagegen verstößt und Vertragsstrafen zahlen muss, die in den fünfstelligen Bereich gehen können.
Wie reagiert man am besten auf eine Frida-Abmahnung?
Unsere Kanzlei kennt das Vorgehen der Kanzlei Zierhut aus diversen Mandaten ziemlich genau. Schon häufig konnten wir Forderungen für unsere Mandanten abwehren. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig zu uns kommen und dass Sie die Ihnen gesetzten Fristen ernst nehmen, auch wenn Sie meinen, diese seien viel zu kurz. KLÄNER Rechtsanwälte bietet den Abgemahnten dafür bundesweit eine kostenlose Ersteinschätzung an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner