Coaching-Vertrag: Kostenloses Vertragsmuster

Mein Webinar für CopeCart am 03.06.2026 war ein voller Erfolg. Mit hunderten Teilnehmern habe ich darin über das wegweisende BGH-Urteil von 5.2.2026 - Az. III ZR 137/25 zum FernUSG gesprochen. Was nur wenige vorher wussten: CopeCart hat dieses Urteil erstritten - und die Anwendbarkeit des FernUSG damit wieder zurecht gerückt, nachdem vorher drohte, dass quasi jeder Coachingvertrag zugleich auch Fernunterricht sein könnte. Mit CopeCart zusammen hatte die Kanzlei Kläner zuvor gegen einen ehemaligen Kunden in zwei Instanzen gewonnen. In der dritten Instanz dann fällte der BGH ein Grundsatzurteil, das heute von vielen Coachinganbietern und Beratern für die eigene Rechtsverteidigung genutzt wird.

Im Webinar habe ich mich dann 45 Minuten lang auf eine Q&A Live-Session eingelassen. Dabei habe ich festgestellt, dass viele Teilnehmer sich ein Grundgerüst eines Coachingvertrags wünschen, das dann auf die eigenen Bedürfnisse des Unternehmens hin angepasst werden kann. Kurzerhand habe ich also im Live-Webinar dann zugesagt, ein solches Muster zu erstellen und für alle Teilnehmer zur Verfügung zu stellen.

Hält denn das Vertragsmuster auch vor Gericht?

Dieses Muster biete ich hiermit auch allen anderen Interessierten zum kostenlosen Download an. Wie gut ist aber dieses Muster und hält es auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung? Zunächst muss ich sagen, dass mein gesamtes anwaltliches KnowHow aus über 10 Jahren Coachingrecht in dieses Muster eingeflossen ist. Manch einer wird sich daran erinnern, dass der von mir persönlich entwickelte Coachingvertrag für eine bekannte Koblenzer Unternehmensberatung vom OLG Köln schon für „wasserdicht“ befunden wurde (OLG Köln, Urt. V. 6.12.2023 - Az. ). Das Koblenzer Unternehmen bekam bekanntermaßen eine Vergütung von über 36.000,00 Euro vom Gericht zugesprochen. Und das in den harten Zeiten der Geltung des FernUSG, in der Coaches „en masse“ verurteilt wurden. Bekanntermaßen hat dann der BGH das Kölner Urteil mit Beschluss 17.12.2025, Az. III ZR 2/24 auch noch einmal bestätigt.

Ein Muster zur eigenen Weiterentwicklung

Dennoch ist das hier zum Download angebotene Muster nicht ansatzweise eine Garantie für einen rechtssicheren oder gar wasserfesten Coachingvertrag. Es berücksichtigt Basic-Konstellationen und vermeidet allzu bekannte juristische Fehler, die mir im Laufe der Jahre immer wieder begegnet sind. Am Ende ist Coaching aber sehr individuell. Entsprechend müssen die Verträge auch individuell sein - und die Einzelheiten des jeweiligen Angebots abbilden. Ein „One size fits all“ gibt es hier nicht.

Wer also meint, dass er durch Verwendung meines Musters künftig sicher vor Klagen aller Art wäre, der irrt möglicherweise gründlich. Wer hingegen das Muster als Grundlage oder Denkanstoß zur Entwicklung eines eigenen Coachingvertrags versteht, der befindet sich auf der richtigen Spur. Und wer seinen oder ihren Vertrag grundlegend mit mir zusammen weiter entwickeln möchte, darf sich gerne für ein Erstgespräch bei mir melden. Ich verstehe das Muster also als eine Art „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Long Story, short: hier gibt es nun das Vertragsmuster zum Download. Ohne Haftung von mir, meiner Kanzlei oder anderweitige Versprechen. Eine Individualisierung und daran anschließende anwaltliche Überprüfung empfehle ich Euch ausdrücklich. Ihr solltet darauf nicht verzichten.

Euer Rechtsanwalt Tobias Kläner

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