Filesharing/Urheberrecht: Abmahnung OTTO Archive LLC durch FROMMER LEGAL
Unserem Büro eine weitere Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL aus München vorgelegt worden. Die bekannte Abmahnkanzlei tritt hier für die Firma OTTO Archive LLC aus New York (USA) auf. In der Sache geht es um die vermeintlich urheberrechtswidrige Verwendung von geschütztem Bildmaterial, welches der OTTO Archive LLC gehören würde. Es handelt sich um ein Foto das thematisch dem Bereich Interior/Wohnen zuzuordnen ist und auf welchem ein französisches Bett, das auf einem Teppich steht, zu erkennen ist. Die Abmahnprofis aus München verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunft über das Ausmaß der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung.
Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung
Bei der unerlaubten Benutzung von Fotos im Internet ist in urheberrechtlicher Hinsicht stets an das Vervielfältigungsrecht und an das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung zu denken, §§ 16, 19a UrhG. Beide Rechte stehen dem Urheber beziehungsweise dem Lizenzinhaber. Ohne Genehmigung dürfen Fotos nicht im Internet vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Passiert dies dennoch und kann der Abmahner nachweisen, Urheber oder Rechtsinhaber zu sein, dann stehen ihm unterschiedliche Ansprüche aus dem Urhebergesetz (UrhG) zu. FROMMER LEGAL macht für die OTTO Archive LLC im vorliegenden Fall zunächst einen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG geltend und legt der Abmahnung eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei.
Nur Auskunft vom Abgemahnten gefordert – keine Kosten?
Nicht täuschen sollte man sich über den Umstand, dass FROMMER LEGAL zunächst im Weiteren nur einen Auskunftsanspruch gegenüber der abgemahnten Person geltend macht. Der Auskunftsanspruch dient dabei lediglich der Vorbereitung weiterer Ansprüche, insbesondere des Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten und natürlich eines Schadenersatzanspruchs in Gestalt eines Lizenzschadens. Bedeutet konkret: Wird die geforderte Auskunft vom Abgemahnten erteilt, wird es in Kürze weitere Schreiben geben, mit denen Waldorf Frommer Abmahnkosten und Schadensersatzansprüche konkret beziffert. Man wird hier erfahrungsgemäß regelmäßig mit einer mindestens vierstelligen Summe rechnen müssen. Der Auskunftsanspruch ist damit bei weitem nicht so harmlos, wie er im ersten Moment daherkommen mag. Auf Seite drei der insgesamt sieben Seiten umfassenden Abmahnung spricht FROMMER LEGAL auch bereits von Aufwendungs- und Schadenersatzansprüchen aus §§ 97, 97a UrhG.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Wie reagiert man am besten auf eine Abmahnung der OTTO Archive LLC durch FROMMER LEGAL?
Wir können nicht empfehlen zu versuchen, im Falle einer Abmahnung von FROMMER LEGAL die Angelegenheit einfach „aussitzen“ zu wollen. Der Rat in manchen Internetforum ist insoweit wenig zielführend und mitunter sogar irreführend. Die Münchener Kanzlei arbeitet hoch professionell und bringt abgemahnte Rechtsverletzungen durchaus auch vor Gericht. Aber nicht jeder Fall ist gleich gelagert und kann schablonenhaft behandelt werden – weder von FROMMER LEGAL noch von den Abgemahnten. Im Einzelfall existieren durchaus erfolgversprechende und zielführende Verteidigungsoptionen. Unsere Kanzlei konnte schon diversen Abgemahnten mit Rat und Tat zur Seite stehen und insbesondere so auch dazu beitragen, dass keine unnötigen Zahlungen an den Abmahner getätigt werden. Sollten Sie nun ebenfalls eine Abmahnung von FROMMER LEGAL für die Otto Archive LLC oder einen anderen Auftraggeber bekommen haben, lohnt es sich, zunächst professionellen juristischen Rat einzuholen und sich die Handlungsoptionen erklären zu lassen.
Unsere Kanzlei bietet den Abgemahnten bundesweit dafür eine kostenfreie Ersteinschätzung an – ohne Wenn und Aber. Erst danach entscheiden Sie sich, ob wir Sie gegen FROMMER LEGAL verteidigen sollen oder nicht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
+++ Wichtiges Update 22.08.2022: Otto Archive LLC lässt nun auch urheberrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Fuß & Jankord aus Dortmund aussprechen. Es wird Gesamtbetrag in Höhe von 1.371,40 Euro verlangt (Erstattung von Rechtsanwaltskosten und urheberrechtlicher Schadensersatz) für die nicht genehmigte Nutzung eines Fotos im Internet. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung soll ebenfalls unterschrieben werden. Diese liegt vorformuliert der Abmahnung bei. Sind Sie ebenfalls betroffen von einer Fuß & Jankord Abmahnung für Otto Archive LLC? Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. +++

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.