Frommer Legal Abmahnung abwehren

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Filesharing/Urheberrecht: Abmahnung OTTO Archive LLC durch FROMMER LEGAL

Unserem Büro eine weitere Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL aus München vorgelegt worden. Die bekannte Abmahnkanzlei tritt hier für die Firma OTTO Archive LLC aus New York (USA) auf. In der Sache geht es um die vermeintlich urheberrechtswidrige Verwendung von geschütztem Bildmaterial, welches der OTTO Archive LLC gehören würde. Es handelt sich um ein Foto das thematisch dem Bereich Interior/Wohnen zuzuordnen ist und auf welchem ein französisches Bett, das auf einem Teppich steht, zu erkennen ist. Die Abmahnprofis aus München verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunft über das Ausmaß der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung.

Vervielfältigung und öffentliche Zugänglich­machung

Bei der unerlaubten Benutzung von Fotos im Internet ist in urheberrechtlicher Hinsicht stets an das Vervielfältigungsrecht und an das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung zu denken, §§ 16, 19a UrhG. Beide Rechte stehen dem Urheber beziehungsweise dem Lizenzinhaber. Ohne Genehmigung dürfen Fotos nicht im Internet vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Passiert dies dennoch und kann der Abmahner nachweisen, Urheber oder Rechtsinhaber zu sein, dann stehen ihm unterschiedliche Ansprüche aus dem Urhebergesetz (UrhG) zu. FROMMER LEGAL macht für die OTTO Archive LLC im vorliegenden Fall zunächst einen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG geltend und legt der Abmahnung eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei.

Nur Auskunft vom Abgemahnten gefordert – keine Kosten?

Nicht täuschen sollte man sich über den Umstand, dass FROMMER LEGAL zunächst im Weiteren nur einen Auskunftsanspruch gegenüber der abgemahnten Person geltend macht. Der Auskunftsanspruch dient dabei lediglich der Vorbereitung weiterer Ansprüche, insbesondere des Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten und natürlich eines Schadenersatzanspruchs in Gestalt eines Lizenzschadens. Bedeutet konkret: Wird die geforderte Auskunft vom Abgemahnten erteilt, wird es in Kürze weitere Schreiben geben, mit denen Waldorf Frommer Abmahnkosten und Schadensersatzansprüche konkret beziffert. Man wird hier erfahrungsgemäß regelmäßig mit einer mindestens vierstelligen Summe rechnen müssen. Der Auskunftsanspruch ist damit bei weitem nicht so harmlos, wie er im ersten Moment daherkommen mag. Auf Seite drei der insgesamt sieben Seiten umfassenden Abmahnung spricht FROMMER LEGAL auch bereits von Aufwendungs- und Schadenersatzansprüchen aus §§ 97, 97a UrhG.

Vorteile einer anwaltlichen Beratung.

Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.

Wie reagiert man am besten auf eine Abmahnung der OTTO Archive LLC durch FROMMER LEGAL?

Wir können nicht empfehlen zu versuchen, im Falle einer Abmahnung von FROMMER LEGAL die Angelegenheit einfach „aussitzen“ zu wollen. Der Rat in manchen Internetforum ist insoweit wenig zielführend und mitunter sogar irreführend. Die Münchener Kanzlei arbeitet hoch professionell und bringt abgemahnte Rechtsverletzungen durchaus auch vor Gericht. Aber nicht jeder Fall ist gleich gelagert und kann schablonenhaft behandelt werden – weder von FROMMER LEGAL noch von den Abgemahnten. Im Einzelfall existieren durchaus erfolgversprechende und zielführende Verteidigungsoptionen. Unsere Kanzlei konnte schon diversen Abgemahnten mit Rat und Tat zur Seite stehen und insbesondere so auch dazu beitragen, dass keine unnötigen Zahlungen an den Abmahner getätigt werden. Sollten Sie nun ebenfalls eine Abmahnung von FROMMER LEGAL für die Otto Archive LLC oder einen anderen Auftraggeber bekommen haben, lohnt es sich, zunächst professionellen juristischen Rat einzuholen und sich die Handlungsoptionen erklären zu lassen.

Unsere Kanzlei bietet den Abgemahnten bundesweit dafür eine kostenfreie Ersteinschätzung an – ohne Wenn und Aber. Erst danach entscheiden Sie sich, ob wir Sie gegen FROMMER LEGAL verteidigen sollen oder nicht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

+++ Wichtiges Update 22.08.2022: Otto Archive LLC lässt nun auch urheberrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Fuß & Jankord aus Dortmund aussprechen. Es wird Gesamtbetrag in Höhe von 1.371,40 Euro verlangt (Erstattung von Rechtsanwaltskosten und urheberrechtlicher Schadensersatz) für die nicht genehmigte Nutzung eines Fotos im Internet. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung soll ebenfalls unterschrieben werden. Diese liegt vorformuliert der Abmahnung bei. Sind Sie ebenfalls betroffen von einer Fuß & Jankord Abmahnung für Otto Archive LLC? Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. +++

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Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Erfahren Sie welches Vorgehen in Ihrem Fall den meisten Erfolg verspricht.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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