Rights-Defend Forderung abwehren

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Rights-Defend Forderung für rcphotostock abwehren

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Mandanten, die ein Schreiben von RIGHTS-DEFEND im Auftrag von rcphotostock erhalten haben. Darin geht es um die angeblich unberechtigte Nutzung von Bildern oder Videos, häufig sogenannten Stockmedien.

Lassen Sie sich von einem solchen Schreiben nicht verunsichern. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie gerne.

rcphotostock: Bildarchiv für Stockmedien

RC Photo Stock stellt lizenzierbare Fotos, Videos und Vektorgrafiken für Websites, Printmedien, soziale Netzwerke und redaktionelle Projekte bereit.

Hinter dem Angebot stehen Rafael Classen beziehungsweise die Firma R. Classen – Fotografie. Bei vielen der angebotenen Inhalte findet sich der Bildnachweis „rclassen“, hinter dem ebenfalls Rafael Classen steht.

Welche Rolle spielt RIGHTS-DEFEND?

Hinter RIGHTS-DEFEND steht die RD Legal GmbH aus Berlin. Das Unternehmen firmierte früher unter den Namen PIXLEGAL GmbH und später COPYTRACK GmbH. Es handelt sich um einen Inkassodienstleister.

RIGHTS-DEFEND beschreibt seine Tätigkeit auf der eigenen Website wie folgt:

"Wir sind spezialisiert auf die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen und den weltweiten Schutz von Medienlizenzen mit fachkundiger Unterstützung."

Geschäftsführer ist Marcus Schmitt. Das Unternehmen stand teilweise noch unter seiner früheren Bezeichnung Copytrack mehrfach im Fokus der Medien. Unter anderem berichtete die BILD über das massenhafte Vorgehen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen.

Dabei wurde wiederholt die Frage aufgeworfen, ob es sich tatsächlich noch um Inkassodienstleistungen handelt oder ob bereits die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung überschritten wird.

Was wollen RIGHTS-DEFEND und rcphotostock von mir?

RIGHTS-DEFEND beziehungsweise rcphotostock machen in erster Linie Zahlungsansprüche geltend.

Bei den versendeten Schreiben handelt es sich nicht um klassische Abmahnungen, sondern um sogenannte Berechtigungsanfragen. Eine Berechtigungsanfrage fordert den Empfänger dazu auf, zu einer möglichen Rechtsverletzung Stellung zu nehmen und seine Berechtigung zur Nutzung des betreffenden Inhalts nachzuweisen.

Anders als eine klassische Abmahnung ist die Berechtigungsanfrage nicht unmittelbar darauf gerichtet, Ansprüche wie einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Deshalb wird in den Schreiben von RIGHTS-DEFEND in der Regel auch keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt.

Eine solche Erklärung dient bei klassischen Abmahnungen üblicherweise dazu, die aufgrund einer Rechtsverletzung vermutete Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Kann der geforderte Nutzungsnachweis nicht erbracht werden, bietet RIGHTS-DEFEND nach eigenen Angaben zwei Möglichkeiten an:

  • Schadensersatz
  • Nachlizenzierung

Die verlangten Beträge sind häufig hoch. In einem uns vorliegenden Fall forderte RIGHTS-DEFEND für ein einziges Foto entweder 900 Euro Schadensersatz oder 1.070 Euro für eine Nachlizenzierung. Im Internet finden sich außerdem Berichte über Forderungen im fünfstelligen Bereich, also von mehr als 10.000 Euro für ein einzelnes Bild.

Der Empfänger wird aufgefordert, sich unter Angabe seiner Fall-ID in einem Onlineportal anzumelden. Dort soll er entweder einen Lizenznachweis einreichen oder die geforderte Nachlizenz beziehungsweise den verlangten Schadensersatz bezahlen.

Soll ich auf das Schreiben reagieren?

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte die Angelegenheit ernst nehmen.

Wird das Schreiben vollständig ignoriert, besteht das Risiko, dass RIGHTS-DEFEND die Forderung weiterverfolgt und abhängig vom Einzelfall zusätzliche Kosten entstehen. Auf der Website von rcphotostock werden verschiedene Gerichtsurteile dargestellt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass entsprechende Forderungen auch gerichtlich verfolgt werden.

In den Berechtigungsanfragen wird außerdem angekündigt, dass die Angelegenheit an Partneranwälte übergeben werden könne, wenn keine Reaktion erfolgt. Dadurch können weitere Kosten entstehen.

Vorteile einer anwaltlichen Beratung

Schnelle Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.

Legitimität prüfen lassen
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Haftungsrisiken vermeiden
Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Optimierung der Unterlassungs­erklärung
Wir modifizieren die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.

Kommunikation mit dem Gegner
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Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und führen bei Bedarf Vergleichsverhandlungen.

Wie laufen die Berechtigungsanfragen ab?

Die Empfänger werden regelmäßig per E-Mail von RIGHTS-DEFEND kontaktiert und aufgefordert, ihre Berechtigung zur Nutzung der beanstandeten Inhalte nachzuweisen.

Viele Nutzer verfügen entweder über keine entsprechende Lizenz oder haben Schwierigkeiten, den früheren Lizenzerwerb nachzuweisen. Für diesen Fall bietet RIGHTS-DEFEND zwei Möglichkeiten an: eine Nachlizenzierung oder die Zahlung von Schadensersatz.

Bei einer Nachlizenzierung soll die bisherige Nutzung nachträglich legitimiert werden. Zusätzlich wird die weitere Nutzung für einen bestimmten Zeitraum gestattet. Entscheidet sich der Empfänger für die Schadensersatzvariante, muss das beanstandete Bild nach den Vorgaben von RIGHTS-DEFEND unverzüglich entfernt werden.

Welches Verhalten kann problematisch sein?

Den Empfängern können insbesondere folgende Verstöße vorgeworfen werden:

  • Nutzung eines Inhalts ohne die erforderliche Lizenz
  • fehlerhafte oder fehlende Urheberbenennung
  • fehlender Nachweis über den Lizenzerwerb
  • unzulässige Änderungen an den Bilddaten
  • fehlerhafte oder unvollständige Quellenangaben

Welchen Lizenznachweis verlangt RIGHTS-DEFEND?

RIGHTS-DEFEND stellt nach unserer Erfahrung hohe formale Anforderungen an den Nachweis einer berechtigten Nutzung.

Aufseiten von rcphotostock heißt es dazu sinngemäß:

JPG- oder JPEG-Dateien, Screenshots und reine Bilddateien werden nicht als gültiger Lizenznachweis akzeptiert. Anerkannt wird nur ein vollständiger PDF-Nachweis, beispielsweise ein von der Bildagentur ausgestellter „Proof of License“. Eingereichte PDF-Dateien werden technisch und formal auf ihre Echtheit geprüft. Veränderungen oder nachträgliche Bearbeitungen können anhand von Metadaten und Dateimerkmalen erkannt werden und zur Zurückweisung des Nachweises führen.

Hier liegt für viele Betroffene ein erhebliches Problem. Selbst wenn ein Inhalt ordnungsgemäß über eine Bildagentur lizenziert wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass dem Nutzer noch ein entsprechend detaillierter und formal geeigneter Nachweis vorliegt.

rcphotostock kann daher potenziell auch in Fällen Ansprüche geltend machen, in denen ursprünglich eine Lizenz erworben wurde, der Erwerb jedoch nicht mehr in der verlangten Form nachgewiesen werden kann.

Unserer Auffassung nach macht es sich rcphotostock mit diesen strengen formalen Anforderungen zu einfach.

Was bedeuten „lizenzfrei“ und „royalty-free“?

Beim Besuch der Website von rcphotostock kann zunächst der Eindruck entstehen, viele Inhalte könnten ohne besondere Einschränkungen genutzt werden. Zahlreiche Medien werden dort mit den Begriffen „lizenzfrei“ oder „royalty-free“ beworben.

Trotzdem werden wegen der Nutzung dieser Inhalte Berechtigungsanfragen versendet. Das irritiert viele Nutzer, da der Begriff „lizenzfrei“ häufig so verstanden wird, dass eine Nutzung ohne weitere rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen möglich sei.

rcphotostock verweist hierzu auf einen Wikipedia-Artikel. Danach bedeutet „lizenzfrei“ in Abgrenzung zu „lizenzgebührenfrei“ beziehungsweise „royalty-free“ sinngemäß lediglich, dass der Erwerber bei seinen Nutzungsentscheidungen freier ist als bei bestimmten anderen Lizenzmodellen.

Da die Begriffe teilweise parallel verwendet werden, kann die Darstellung auf Nutzer widersprüchlich wirken.

Bei der Auswahl eines Stockfotos heißt es auf der Website beispielsweise:

Lizenzfrei – „Royalty Free“ (RF), einsetzbar für Werbung, Pressematerial, Websites, Social Media und den privaten Gebrauch. Für eine Wiederverkaufsnutzung erwerben Sie bitte die erweiterte Lizenz in unserer Foto- und Bildagentur rcphotostock. Jede Lizenz ermöglicht Ihnen eine rechtssichere Social-Media-Nutzung in allen sozialen Netzwerken, zum Beispiel für Posts und Titelbilder auf Facebook, Instagram, WhatsApp, Telegram, Twitter und TikTok. Die Relicensing-Lizenz ist nur relevant, wenn bereits eine rechtswidrige Nutzung erfolgt ist.

Regelmäßig wird kritisiert, dass durchschnittliche Nutzer den Unterschied zwischen Lizenzfreiheit und Lizenzgebührenfreiheit kaum zuverlässig erkennen können. Für manche Betroffene entsteht dadurch der Eindruck, dass die verwendeten Begriffe Missverständnisse und mögliche Rechtsverletzungen begünstigen.

Wie berechnet RIGHTS-DEFEND die verlangten Beträge?

RIGHTS-DEFEND berechnet die geltend gemachten Beträge nach eigenen Angaben anhand der sogenannten Lizenzanalogie.

Bei der Lizenzanalogie wird nachträglich ermittelt, welchen Betrag der Nutzer vernünftigerweise hätte zahlen müssen, wenn er vor Beginn der konkreten Nutzung einen entsprechenden Lizenzvertrag abgeschlossen hätte.

Beim Vergleich mit den auf der Website von rcphotostock angebotenen Lizenzen fällt jedoch auf, dass die in den Berechtigungsanfragen verlangten Beträge häufig deutlich über den regulären Lizenzpreisen liegen.

rcphotostock führt verschiedene Lizenzarten auf. Für Fälle einer angeblich unberechtigten Nutzung wird offenbar eine besondere Lizenz beziehungsweise ein zusätzlicher Aufschlag unter der Bezeichnung „Claim Damage“ angesetzt. Diese Variante kann mehr als doppelt so teuer sein wie die teuerste reguläre Lizenz.

Wird diese nachträgliche Lizenzgebühr nicht bezahlt, bleibt es nach Darstellung von RIGHTS-DEFEND bei der geltend gemachten Schadensersatzforderung.

rcphotostock verweist in diesem Zusammenhang auf „Millionenbeträge“ und Zuschläge von 100 Prozent bei einer falschen oder fehlenden Urheberbenennung.

Das Unternehmen sieht dieses Vorgehen durch angeblich einschlägige Gerichtsentscheidungen bestätigt. Wir vertreten dagegen die Auffassung, dass die geforderten Beträge häufig nicht zutreffend berechnet und in vielen Fällen deutlich überhöht sind.

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts?

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist kostenpflichtig. Der Mandant erteilt dem Rechtsanwalt einen Auftrag, auf dessen Grundlage eine Rechtsdienstleistung erbracht wird.

Unsere Kanzlei kann Mandanten für die außergerichtliche Abwehr von Forderungen der RIGHTS-DEFEND einen fairen und transparenten Pauschalpreis anbieten. Dieser umfasst die gesamte außergerichtliche Vertretung – unabhängig davon, wie lange die Angelegenheit dauert und wie viele Schreiben erforderlich sind.

Ziel unserer Vertretung ist es, die geltend gemachten Ansprüche nach Möglichkeit vollständig abzuwehren oder zumindest so weit zu reduzieren, dass sich die anwaltliche Beauftragung wirtschaftlich lohnt.

Dieser Ansatz ist in vergleichbaren Fällen nach unserer Erfahrung häufig erfolgreich. Dennoch muss jeder Fall individuell geprüft werden.

Nach einer kostenfreien Ersteinschätzung können Sie Ihre Handlungsoptionen in Ruhe prüfen und anschließend entscheiden, ob Sie unsere Kanzlei beauftragen möchten.

RD Legal GmbH, RIGHTS-DEFEND und rcphotostock: Jetzt Fall prüfen lassen

Haben Sie ein Schreiben von RIGHTS-DEFEND erhalten und sind unsicher, wie Sie darauf reagieren sollen? Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falls.

Bitte übermitteln Sie uns vor einem persönlichen Telefonat die erhaltenen Schreiben und teilen Sie uns mit, wann diese bei Ihnen eingegangen sind. Ergänzen Sie nach Möglichkeit weitere Informationen zum Sachverhalt. Diese Angaben benötigen wir, um mögliche Verteidigungsansätze sorgfältig prüfen zu können.

Sie können uns die Unterlagen und Informationen per E-Mail, WhatsApp oder über das Formular auf dieser Seite übermitteln.

Unser Team wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein kostenfreies persönliches Ersteinschätzungsgespräch mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte zu vereinbaren.

Hinweis zu vergleichbaren Forderungen

Ähnliche urheberrechtliche Forderungen wegen einer angeblich unberechtigten Bildnutzung werden auch von anderen Rechteinhabern geltend gemacht. Dazu zählt beispielsweise die dpa Picture-Alliance GmbH, die entsprechende Ansprüche über die Kanzlei KSP Rechtsanwälte verfolgen lässt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag über Abmahnungen der Kanzlei KSP Rechtsanwälte.

Portrait Rechtsanwalt Tobias Kläner
Tobias Kläner
Rechtsanwalt
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Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungs­erklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungs­erklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen Fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „so viel“ Unterlassungs­erklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungs­erklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungs­erklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen. Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungs­erklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungs­erklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht so viel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungs­erklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungs­erklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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