Über Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ausgesprochen durch die Kanzlei Schmid & Stillner, Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart, habe ich gelegentlich schon berichtet. Nun sind meinem Büro zwei weitere Abmahnungen vorgelegt worden. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Ralf Eckhard. Inhaltlich geht es zum einen um eine im Fernabsatz verwendete, nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung. Zum anderen um rechtswidrige Klauseln, welche innerhalb von AGB verwendet worden sein sollen. Der Abgemahnte wird jeweils zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Entrichtung von Abmahngebühren aufgefordert. Die vermeintlichen Rechtsverstöße sind durch zwei separate Abmahnungen gegenüber dem Abgemahnten ausgesprochen worden.
Abmahnung 1: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Die Verbraucherschützer lassen beanstanden, dass die vom Abgemahnten auf der Plattform Gurado.de verwendete Widerrufsbelehrung der Gesetzeslage vor dem 13.06.2014 entsprochen hätte und bereits insoweit rechtswidrig wäre. Auf weitere unzutreffende Hinweise innerhalb der beanstandeten Widerrufsbelehrung würde es daher nicht mehr ankommen. Der Abgemahnte würde Verbraucher insoweit täuschen. Der Abgemahnte wird aufgefordert, insoweit eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Vertragsstrafe von 5.500,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu bezahlen. Außerdem solle der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung in Höhe von 202,30 € übernehmen.
Abmahnung 2: Rechtswidrige Klauseln innerhalb von AGB
In der weiter ausgesprochenen Abmahnung werden zehn Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Abgemahnten als rechtswidrig beanstandet. Es handelt sich u. a. um Regelungen des Abgemahnten zu Transportschäden, zur Gewährleistung, zur Anerkennung der AGB, zum Erfüllungsort und zu einem Gerichtsstand. Auch hier wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für den Wiederholungsfall soll er eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € pro Klausel versprechen und außerdem abermals die Abmahnkosten in Höhe von 202,30 € übernehmen.
Abmahnung Schmid & Stillner erhalten – was ist zu tun?
Zwischenzeitlich habe ich diverse Abmahnungen der Kanzlei Schmid & Stillner im Auftrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bearbeiten können. Was ist zu tun, wenn eine oder sogar zwei dieser Schreiben ins Haus Flattern? Ich empfehle Ihnen zunächst, dass die von der Kanzlei gesetzten Fristen absolut ernst genommen werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in vergangenen Angelegenheiten bei Fristversäumnis sehr zeitnah Klage erheben lassen. Mit einer solchen Klage gehen dann ganz erhebliche Kosten einher, sofern man diese verliert. Lassen Sie die erhaltene Abmahnung also innerhalb der gesetzten Frist(en) von einem auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Gerne biete ich Ihnen hier meine Unterstützung an. Nehmen Sie einfach zu mir Kontakt auf. Meine Erstberatung erfolgt für Sie kostenfrei.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner