Weitere Abmahnungen Schmid und Stillner für Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Über Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ausgesprochen durch die Kanzlei Schmid & Stillner, Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart, habe ich gelegentlich schon berichtet. Nun sind meinem Büro zwei weitere Abmahnungen vorgelegt worden. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Ralf Eckhard. Inhaltlich geht es zum einen um eine im Fernabsatz verwendete, nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung. Zum anderen um rechtswidrige Klauseln, welche innerhalb von AGB verwendet worden sein sollen. Der Abgemahnte wird jeweils zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Entrichtung von Abmahngebühren aufgefordert. Die vermeintlichen Rechtsverstöße sind durch zwei separate Abmahnungen gegenüber dem Abgemahnten ausgesprochen worden.
Abmahnung 1: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Die Verbraucherschützer lassen beanstanden, dass die vom Abgemahnten auf der Plattform Gurado.de verwendete Widerrufsbelehrung der Gesetzeslage vor dem 13.06.2014 entsprochen hätte und bereits insoweit rechtswidrig wäre. Auf weitere unzutreffende Hinweise innerhalb der beanstandeten Widerrufsbelehrung würde es daher nicht mehr ankommen. Der Abgemahnte würde Verbraucher insoweit täuschen. Der Abgemahnte wird aufgefordert, insoweit eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Vertragsstrafe von 5.500,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu bezahlen. Außerdem solle der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung in Höhe von 202,30 € übernehmen.
Abmahnung 2: Rechtswidrige Klauseln innerhalb von AGB
In der weiter ausgesprochenen Abmahnung werden zehn Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Abgemahnten als rechtswidrig beanstandet. Es handelt sich u. a. um Regelungen des Abgemahnten zu Transportschäden, zur Gewährleistung, zur Anerkennung der AGB, zum Erfüllungsort und zu einem Gerichtsstand. Auch hier wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für den Wiederholungsfall soll er eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € pro Klausel versprechen und außerdem abermals die Abmahnkosten in Höhe von 202,30 € übernehmen.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung Schmid & Stillner erhalten – was ist zu tun?
Zwischenzeitlich habe ich diverse Abmahnungen der Kanzlei Schmid & Stillner im Auftrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bearbeiten können. Was ist zu tun, wenn eine oder sogar zwei dieser Schreiben ins Haus Flattern? Ich empfehle Ihnen zunächst, dass die von der Kanzlei gesetzten Fristen absolut ernst genommen werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in vergangenen Angelegenheiten bei Fristversäumnis sehr zeitnah Klage erheben lassen. Mit einer solchen Klage gehen dann ganz erhebliche Kosten einher, sofern man diese verliert. Lassen Sie die erhaltene Abmahnung also innerhalb der gesetzten Frist(en) von einem auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Gerne biete ich Ihnen hier meine Unterstützung an. Nehmen Sie einfach zu mir Kontakt auf. Meine Erstberatung erfolgt für Sie kostenfrei.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.