Abmahnung Gutsch & Schlegel für Global Merchandising Services Ltd
Die Musikgruppe Motörhead und deren Frontmann Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister sind weltbekannt. Lemmy ist 2015 verstorben. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg mahnt im Auftrag der Global Merchandising Services Limited aus London die nicht genehmigte Nutzung des Namens „Lemmy“ und die Verbreitung von Bildnissen des Motörhead-Frontmanns beim Vertrieb von Merchandising-Artikeln über Internetplattformen wie Etsy ab. Die Londoner Limited sei exklusiv zur Herstellung und Lizenzierung von Merchandisingprodukten unter Verwendung des Namens Lemmy und dessen Bildnissen berechtigt. Der KILMISTER TRUST würde die relevanten Vermögenswerte des verstorbenen Lemmy Kilmister halten und hätte die Global Merchandising Services Limited ermächtigt Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der abgemahnte Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und 4.427,10 Euro Aufwendungs- und Schadensersatz an die Kanzlei Gutsch & Schlegel überweisen.
Vertrieb von Feuerzeugen über Etsy
Unserem Mandanten wird vorgeworfen auf Etsy Feuerzeuge angeboten zu haben auf denen der Name Lemmy sowie ein Bildnis des Herrn Kilmister eingraviert gewesen sein soll. Solche Artikel seien niemals von der Abmahnerin hergestellt, lizensiert oder in den Verkehr gebracht worden. Durch diese Angebote auf Etsy ohne die Zustimmung der Abmahnerin wären deren Rechte aus § 12 BGB, §§ 22, 23 KUG sowie aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kilmister verletzt worden. Neben den bereits angesprochenen Ansprüchen auf Unterlassung sowie auf Aufwendungs- und Schadensersatz würden Auskunfts- und Vernichtungsansprüche der Londoner Gesellschaft bestehen.
Professionelle Abmahner sind auch auf Etsy unterwegs
Bereits vor einiger Zeit hatten wir darüber berichtet dass Etsy zunehmend in das Visier von Abmahnern geraten ist. Nachdem der Gesetzgeber hier tätig geworden war und das Abmahnen einfacher Informationspflichten erheblich erschwert hat durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), beobachten wir dass die Abmahner zunehmend auf andere Rechtsbereiche, zum Beispiel Verstöße gegen das Verpackungsgesetz (wegen fehlender LUCID-Eintragung) ausweichen. Natürlich ist eine Plattform wie Etsy kein rechtsfreier Ort und Käufer wie Verkäufer sind natürlich an Recht und Gesetz gebunden wie auch auf eBay oder auf Amazon. Gleichwohl sind auf Etsy viele Klein- und Kleinstgewerbetreibende unterwegs. Abmahnungen mit mehreren tausend Euro Kosten können da schon beträchtlichen Schaden anrichten.
Vorsicht vor zu weit gefassten Unterlassungserklärungen
Häufig sind Abmahnungen, wie auch im vorliegenden Fall der Kanzlei Gutsch & Schlegel, vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Kurze Fristen und hohe Streitwerte verleiten die Abgemahnten immer wieder, diese vorformulierten Erklärungen einfach zu unterschreiben. Diese sind aber oft alles andere als ein Allheilmittel; wer sich durch Unterschrift einer solchen Erklärung gegenüber dem Abmahner unterwirft, der ist meist auch dazu verpflichtet, das Internet von den Rechtsverstößen zu bereinigen. Das bedeutet die gelöschten Angebote bei Etsy dürfen sich auch nicht mehr über den Google Cache oder Internetarchive wiederfinden lassen. Ist dies der Fall, wird schnell eine hohe vierstellige Vertragsstrafe fällig und vom Abmahner eingefordert. Lassen Sie sich also niemals von Angst und Druck leiten wenn es darum geht zu entscheiden, ob eine Unterlassungserklärung an den Abmahner abgegeben wird oder nicht. An dieser Stelle benötigen Sie eine professionelle Beratung einer spezialisierten Anwaltskanzlei.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung von Gutsch & Schlegel erhalten wegen des Vertriebs von Lemmy-Artikeln?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Gutsch und Schlegel erhalten im Auftrag Global Merchandising Services Limited aus London? Fühlen Sie durch knappe Fristen und hohe Geldbeträge überrumpelt? Möglicherweise ist Ihre Situation besser als der Abmahner es in dem Schreiben darstellt. Möglicherweise müssen Sie nichts oder weit weniger an den Abmahner bezahlen. Beachten Sie aber die Ihnen gesetzten Fristen stets; nutzen Sie die Ihnen verbleibende Zeit für eine fundierte Rechtsberatung. Greifen Sie dabei gerne auf das Angebot unserer Kanzlei zurück und profitieren von unserer Erfahrung mit dem Abmahner. Die telefonische Erstberatung ist für Sie ohne Wenn und Aber kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.