Gutsch & Schlegel Abmahnung abwehren

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Abmahnung Gutsch & Schlegel für Global Merchandising Services Ltd

Die Musikgruppe Motörhead und deren Frontmann Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister sind weltbekannt. Lemmy ist 2015 verstorben. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg mahnt im Auftrag der Global Merchandising Services Limited aus London die nicht genehmigte Nutzung des Namens „Lemmy“ und die Verbreitung von Bildnissen des Motörhead-Frontmanns beim Vertrieb von Merchandising-Artikeln über Internetplattformen wie Etsy ab. Die Londoner Limited sei exklusiv zur Herstellung und Lizenzierung von Merchandisingprodukten unter Verwendung des Namens Lemmy und dessen Bildnissen berechtigt. Der KILMISTER TRUST würde die relevanten Vermögenswerte des verstorbenen Lemmy Kilmister halten und hätte die Global Merchandising Services Limited ermächtigt Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der abgemahnte Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und 4.427,10 Euro Aufwendungs- und Schadensersatz an die Kanzlei Gutsch & Schlegel überweisen.

Vertrieb von Feuerzeugen über Etsy

Unserem Mandanten wird vorgeworfen auf Etsy Feuerzeuge angeboten zu haben auf denen der Name Lemmy sowie ein Bildnis des Herrn Kilmister eingraviert gewesen sein soll. Solche Artikel seien niemals von der Abmahnerin hergestellt, lizensiert oder in den Verkehr gebracht worden. Durch diese Angebote auf Etsy ohne die Zustimmung der Abmahnerin wären deren Rechte aus § 12 BGB, §§ 22, 23 KUG sowie aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kilmister verletzt worden. Neben den bereits angesprochenen Ansprüchen auf Unterlassung sowie auf Aufwendungs- und Schadensersatz würden Auskunfts- und Vernichtungsansprüche der Londoner Gesellschaft bestehen.

Professionelle Abmahner sind auch auf Etsy unterwegs

Bereits vor einiger Zeit hatten wir darüber berichtet dass Etsy zunehmend in das Visier von Abmahnern geraten ist. Nachdem der Gesetzgeber hier tätig geworden war und das Abmahnen einfacher Informationspflichten erheblich erschwert hat durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), beobachten wir dass die Abmahner zunehmend auf andere Rechtsbereiche, zum Beispiel Verstöße gegen das Verpackungsgesetz (wegen fehlender LUCID-Eintragung) ausweichen. Natürlich ist eine Plattform wie Etsy kein rechtsfreier Ort und Käufer wie Verkäufer sind natürlich an Recht und Gesetz gebunden wie auch auf eBay oder auf Amazon. Gleichwohl sind auf Etsy viele Klein- und Kleinstgewerbetreibende unterwegs. Abmahnungen mit mehreren tausend Euro Kosten können da schon beträchtlichen Schaden anrichten.

Vorsicht vor zu weit gefassten Unterlassungs­erklärungen

Häufig sind Abmahnungen, wie auch im vorliegenden Fall der Kanzlei Gutsch & Schlegel, vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Kurze Fristen und hohe Streitwerte verleiten die Abgemahnten immer wieder, diese vorformulierten Erklärungen einfach zu unterschreiben. Diese sind aber oft alles andere als ein Allheilmittel; wer sich durch Unterschrift einer solchen Erklärung gegenüber dem Abmahner unterwirft, der ist meist auch dazu verpflichtet, das Internet von den Rechtsverstößen zu bereinigen. Das bedeutet die gelöschten Angebote bei Etsy dürfen sich auch nicht mehr über den Google Cache oder Internetarchive wiederfinden lassen. Ist dies der Fall, wird schnell eine hohe vierstellige Vertragsstrafe fällig und vom Abmahner eingefordert. Lassen Sie sich also niemals von Angst und Druck leiten wenn es darum geht zu entscheiden, ob eine Unterlassungserklärung an den Abmahner abgegeben wird oder nicht. An dieser Stelle benötigen Sie eine professionelle Beratung einer spezialisierten Anwaltskanzlei.

Vorteile einer anwaltlichen Beratung.

Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.

Auch Abmahnung von Gutsch & Schlegel erhalten wegen des Vertriebs von Lemmy-Artikeln?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Gutsch und Schlegel erhalten im Auftrag Global Merchandising Services Limited aus London? Fühlen Sie durch knappe Fristen und hohe Geldbeträge überrumpelt? Möglicherweise ist Ihre Situation besser als der Abmahner es in dem Schreiben darstellt. Möglicherweise müssen Sie nichts oder weit weniger an den Abmahner bezahlen. Beachten Sie aber die Ihnen gesetzten Fristen stets; nutzen Sie die Ihnen verbleibende Zeit für eine fundierte Rechtsberatung. Greifen Sie dabei gerne auf das Angebot unserer Kanzlei zurück und profitieren von unserer Erfahrung mit dem Abmahner. Die telefonische Erstberatung ist für Sie ohne Wenn und Aber kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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