Um was geht es in der Abmahung?
Die Musikgruppe Motörhead und deren Frontmann Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister sind weltbekannt. Lemmy ist 2015 verstorben. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg mahnt im Auftrag der Global Merchandising Services Limited aus London die nicht genehmigte Nutzung des Namens „Lemmy“ und die Verbreitung von Bildnissen des Motörhead-Frontmanns beim Vertrieb von Merchandising-Artikeln über Internetplattformen wie Etsy ab. Die Londoner Limited sei exklusiv zur Herstellung und Lizenzierung von Merchandisingprodukten unter Verwendung des Namens Lemmy und dessen Bildnissen berechtigt. Der KILMISTER TRUST würde die relevanten Vermögenswerte des verstorbenen Lemmy Kilmister halten und hätte die Global Merchandising Services Limited ermächtigt Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der abgemahnte Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und 4.427,10 Euro Aufwendungs- und Schadensersatz an die Kanzlei Gutsch & Schlegel überweisen.
Vertrieb von Feuerzeugen über Etsy
Unserem Mandanten wird vorgeworfen auf Etsy Feuerzeuge angeboten zu haben auf denen der Name Lemmy sowie ein Bildnis des Herrn Kilmister eingraviert gewesen sein soll. Solche Artikel seien niemals von der Abmahnerin hergestellt, lizensiert oder in den Verkehr gebracht worden. Durch diese Angebote auf Etsy ohne die Zustimmung der Abmahnerin wären deren Rechte aus § 12 BGB, §§ 22, 23 KUG sowie aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kilmister verletzt worden. Neben den bereits angesprochenen Ansprüchen auf Unterlassung sowie auf Aufwendungs- und Schadensersatz würden Auskunfts- und Vernichtungsansprüche der Londoner Gesellschaft bestehen.
Professionelle Abmahner sind auch auf Etsy unterwegs
Bereits vor einiger Zeit hatten wir darüber berichtet dass Etsy zunehmend in das Visier von Abmahnern geraten ist. Nachdem der Gesetzgeber hier tätig geworden war und das Abmahnen einfacher Informationspflichten erheblich erschwert hat durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), beobachten wir dass die Abmahner zunehmend auf andere Rechtsbereiche, zum Beispiel Verstöße gegen das Verpackungsgesetz (wegen fehlender LUCID-Eintragung) ausweichen. Natürlich ist eine Plattform wie Etsy kein rechtsfreier Ort und Käufer wie Verkäufer sind natürlich an Recht und Gesetz gebunden wie auch auf eBay oder auf Amazon. Gleichwohl sind auf Etsy viele Klein- und Kleinstgewerbetreibende unterwegs. Abmahnungen mit mehreren tausend Euro Kosten können da schon beträchtlichen Schaden anrichten.
Vorsicht vor zu weit gefassten Unterlassungserklärungen
Häufig sind Abmahnungen, wie auch im vorliegenden Fall der Kanzlei Gutsch & Schlegel, vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Kurze Fristen und hohe Streitwerte verleiten die Abgemahnten immer wieder, diese vorformulierten Erklärungen einfach zu unterschreiben. Diese sind aber oft alles andere als ein Allheilmittel; wer sich durch Unterschrift einer solchen Erklärung gegenüber dem Abmahner unterwirft, der ist meist auch dazu verpflichtet, das Internet von den Rechtsverstößen zu bereinigen. Das bedeutet die gelöschten Angebote bei Etsy dürfen sich auch nicht mehr über den Google Cache oder Internetarchive wiederfinden lassen. Ist dies der Fall, wird schnell eine hohe vierstellige Vertragsstrafe fällig und vom Abmahner eingefordert. Lassen Sie sich also niemals von Angst und Druck leiten wenn es darum geht zu entscheiden, ob eine Unterlassungserklärung an den Abmahner abgegeben wird oder nicht. An dieser Stelle benötigen Sie eine professionelle Beratung einer spezialisierten Anwaltskanzlei.
Auch Abmahnung von Gutsch & Schlegel erhalten wegen des Vertriebs von Lemmy-Artikeln?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Gutsch und Schlegel erhalten im Auftrag Global Merchandising Services Limited aus London? Fühlen Sie durch knappe Fristen und hohe Geldbeträge überrumpelt? Möglicherweise ist Ihre Situation besser als der Abmahner es in dem Schreiben darstellt. Möglicherweise müssen Sie nichts oder weit weniger an den Abmahner bezahlen. Beachten Sie aber die Ihnen gesetzten Fristen stets; nutzen Sie die Ihnen verbleibende Zeit für eine fundierte Rechtsberatung. Greifen Sie dabei gerne auf das Angebot unserer Kanzlei zurück und profitieren von unserer Erfahrung mit dem Abmahner. Die telefonische Erstberatung ist für Sie ohne Wenn und Aber kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner